Bonuszahlung in Elternzeit

Hallo,

ich bekomme höchstwahrscheinlich in der Elternzeit für das abgelaufene Geschäftsjahr eine Bonuszahlung.
Kann mir jemand sagen, ob und wie das auf das Elterngeld angerechnet wird. Und wenn ja, ob man das damit umgehen kann, dass man zum Zeitpunkt der Zahlung die Elternzeit unterbricht und Urlaub nimmt?
Ausserdem werde ich noch Überstunden ausgezahlt bekommen. Das könnte ich aber auch in den Mutterschutz verschieben. Kann mir jemand sagen, ob das was ändert?

Vielen, vielen Dank

Steffi

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Hallo

Gute Frage. Beziehe seid letzten November Eg für zwei Jahre. Bekomme dieses Jahr noch volles Wéihnachtsgeld.
Weiss da auch nicht Bescheid. Bin mal gespannt

Bianca

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Hi,

Weihnachtsgeld ist ebenfalls eine Einmalzahlung, wird also auch nicht angerechnet.

LG
Barbara

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Hallöchen

Ok, vielen Dank.

Bianca

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Solange es sich um eine Einmalzahlung handelt wird es meines Wissens nach nicht angerechnet. Ich habe während meiner aktuellen Elternzeit schon 2 Sonderzahlungen erhalten und mir wurde nichts abgezogen.

Eine Freundin wollte sich Ü-Stunden auszahlen lassen, laut EG-Stelle würde das angerechnet werden. Jetzt gibt man ihr einmalig eine Sonderzahlung (die Ü-Stunden sind danach weg), das wird ihr nicht angerechnet ... irgendwie blöd, dass man das so umbenennen muss ...

Hast du mal bei Elterngeld.net geschaut was da steht?

LG C

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Danke schön.
Habe jetzt auch bei Elterngeld.net was gefunden.
Also, denke das mit der Bonuszahlung müsst esomit klar gehen, bleibt nur die Frage wegen den Überstunden. Aber da steht bei Elterngeld.net, dass ausbezahlter Urlaub als Sonderzahlung gilt und das wäre ja dann sicher auch mit den Überstunden so.
Vielen Dank für Deine Hilfe

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Hi,
also wenn das nachträgliche Zahlungen für deine Arbeit vor der Geburt sind, wäre es ja hart, wenn deswegen das EG gekürzt würde!?

Im Gegenteil, wenn das zum Gehalt des vergangenen Jahres gehört, müsste es ja theoretisch sogar auf das auszuzahlende Elterngeld angerechnet werden. Wird es aber nicht, ist mir klar. Jedenfalls wurde mein Bonus (der drei Monate VOR der Geburt ausgezahlt wurde, nicht auf zur Berechnung des Elterngeldes mit einbezogen. Ich meine nur: fair wäre es, denn es ist ja Teil des Gehalts...

Ganz ehrlich gesagt - auch wenn jetzt hier wieder diverse Leute aufschreien: wenn dein EG bereits berechnet wurde und du später irgendwann einen Betrag vom AG ausbezahlt bekommst, der dir durch deine Arbeit im vergangenen Jahr - also vor der Geburt - noch zusteht, ich würde das der Elterngeldstelle gar nicht mitteilen.

Okay, steinigt mich!



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Hallo,

danke für Deine Meinung. Ich glaube das mit der Sonderzahlung hat sich erledigt, denn das scheint offenbar nicht berücksichtigt werden.
Aber ich würde es der Elterngeldstelle auch nicht unbedingt freiwillig melden, denke aber, dass die davon Wind bekommen wegen Sozialversicherung usw.

Viele Grüße

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Tatsächlich, meinst du? Ich dachte, das wird berechnet, dann die monatliche Auszahlung angewiesen und kein Mensch schaut sich die Akte mehr an. Aber möglich ist das natürlich, dass sie das irgendwie mitbekommen.

Bin natürlich auch kein Experte.... :-)

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Hi Steffi,

der Bonus wird nicht angerechnet. Es handelt sich hierbei um eine Einmalzahlung. Die werden bei der Bemessungsgrundlage fuer die Elterngeldberechnung nicht zu Grunde gelegt, also wird auch hinterher nicht gekuerzt, wenn sie im Bezugszeitraum ausgezahlt werden.

Ueberstunden sind keine Einmalzahlungen. Sie sind Gehaltsbestandteil und werden somit auf das EG angerechnet.

LG
Barbara

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Danke für Deine Antwort.
Dann müssten aber die Überstunden, die ich im letzten Jahr ausbezahlt bekommen habe, ja auch mit in die Berechnungsgrundlage einfließen, oder?
Naja, werde vorsichtshalber den Arbeitgeber bitten das als Sonderzahlung zu benennen.

Danke

Steffi

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Hi Steffi,

ja, das siehst du richtig:
http://www.sozialleistungen.info/news/21.07.2007-bei-elterngeld-ueberstunden-besser-auszahlen-lassen/

LG
Barbara