buchungsbestätigung beim arbeitsamt vorlegen?

ich habe eine frage für eine freundin:

muss sie die buchungsbestätigung ihres urlaubes beim arbeitsamt vorlegen, wenn sie in urlaub fährt oder reicht es, wenn sie dem amt sagt, dass sie urlaub nimmt. ihr stehen 21 tage zusammenhängend am stück zu (samstag und sonntag werden mit gezählt) und jetzt stellt sich ihr auch die frage, ob sie das belegen muss!? #kratz
ich kann es mir nicht vorstellen, da ich meinem arbeitgeber schließlich auch keine buchungsbestätigung vorlegen muss, oder lieg ich da so falsch?

leider kann ich im i-net nicht wirklich eine antwort finden - wäre schön, wenn sie jemand meldet, der das sicher weis.

lg
brujita

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Hallo,

wenn sie länger als 3 Monate arbeitslos ist und die AA keine Einwände zu einer Ortsabwesenheit (also Urlaub) hat, dann muss sie keine Buchungsbestätigung vorlegen. In bestimmten Fällen, wollen die aber schon eine sehen, von dem her, lieber mal mitnehmen.

Gruß
helly

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danke für deine antwort - ja, sie ist aufgrund einer geschäftsschließlung leider schon länger als 3 monate arbeitslos.
es ist ihr einfach nur unangenehm, wenn sie sogar so etwas vorlegen müsste - deshalb frag ich nach für sie.

lg
brujita

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Toller Tipp. Damit man ihr aufs Dach steigt, wie sie dazu kommt, eine Reise zu buchen ohne vorher die Ortsabwesenheit genehmigen zu lassen?

Und wenn nun just eine Maßnahme für die Arbeitslose geplant war und die Ortsabwesenheit deswegen versagt wird? Dann steht sie da mit ihrer gebuchten Reise.

Es ist wirklich manchmal zu Haare raufen, was man hier an Ratschlägen findet!

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1. Heißt das nicht "Urlaub", sondern Orstabwesenheit (OAW, geregelt in der sog. "Erreichbarkeitsanordnung" der Bundesagentur für Arbeit - über google zu finden),

2. Steht ihr gar nichts zu, denn die Ortsabwesenheit KANN genehmigt werden, einen Rechtsanspruch des/der Arbeitslosen gibt es darauf nicht.

3. Ist Buchen vor der Genehmigung der OAW so ziemlich das Dümmste, was man als Arbeitslose/r machen kann, denn s.o.

4. Wird die OAW genehmigt, muss man keine Buchungsbestätigung vorlegen, das ist Unsinn und man fragt sich, wie die Leute auf so was kommen. Schließlich könnte man ja auch mal zur Oma fahren und deswegen orsabwesend sein.

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auch wenn du dich ein wenig heftig liest, danke für die antwort.

entschuldige bitte, wenn ich als nichtswissender das wort urlaub verwende - ich war zum glück noch nie in der situation eine OAW beantragen zu müssen. deshalb konnte ich wahrscheinlich auch nix finden - asche über mein haupt. #augen

sie hat das ok zu ihrer "OAW" schon bekommen nur ihr war es eben sehr unangenehm, wenn sie jetzt auch noch die buchungsbestätigung vorlegen müsste - das beschäftigte sie einfach sehr. ich hab ihr das auch schon gesagt, dass ich es so vermute wollte mich aber für sie kundig machen, da ich es eben nicht weis.
sie hat also gar nix davor gebucht, dafür ist sie viel zu gewissenhaft und möchte sich lieber 20mal rückversichern.

und da ich und meine freunde einfach keine fachleute sind stellte ich einfach mal die frage in diesem forum und hoffte eben eine nette und adäquate antwort zu bekommen.

grüße
brujita

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Aber warum sollte sie dann noch eine Bestätigung vorlegen müssen, wenn die OAW bereits genehmigt ist?

Was sie in der Zeit tut, geht doch niemanden etwas an....

Dein Beitrag las sich schon so, wie Nightingale ihn gedeutet hat, dass sie erstmal gebucht hat und die Bestätigung zur Beantragung des "Urlaubes" vorlegen will....

LG

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http://de.wikipedia.org/wiki/Erreichbarkeitsanordnung

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das wusste ich auch schon - meine frage ging auch nur in die richtung ob sie die buchungsbestätigung vorlegen muss wenn das AA es verlangt. mehr nicht.
danke dennoch.
gruß
brujita