Kündigung am 1. Tag nach Elternzeit, zulässig???

Hi,

eine Bekannte hatte gestern ihren ersten Arbeitstag auf dem Tag wo ihr kleiner Mann ein Jahr geworden ist.

Heut hatte sie ihren zweiten Arbeitstag und direkt die Kündigung bekommen, angeblich aus finanziellen Gründen.

Sie hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag und war ca. 7 Jahre in der Firma tätig.

Als sie schwanger wurde, wurde eine neue Mitarbeiterin eingestellt diese wird aber nicht gekündigt, obwohl sie noch nicht so lange da ist.

Ist das alles rechtens?? Sie hat noch nichts unterschrieben und die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen laut Kündigungsschreiben.

Die Firma hat ca. 15 Beschäftigte.

Würde mich über Ratschläge und Tips, wie sich meine Freundin verhalten soll sehr freuen.

Denn jetzt soll sie noch die Urlaubsvertretung machen und dann darf sie daheim bleiben.

Das dumme ist, das der Kleine gerade in der Eingewöhnung in der Krippe ist und ihr der Platz ja auch zusteht, aber wenn sie gekündigt ist, dann hat sie erst wieder Anspruch auf einen Krippen/Kitaplatz mit drei Jahren.

Danke

Andrea mit Leni

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Ab dem ersten Tag nach der ELternzeit kann sie ganz normal gekündigt werden mit den im Vertrag stehenden Fristen/ gesetzlichen Fristen.

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das weiss ich, aber es geht mir ja auch darum das die mitarbeiterin die für sie als schwangerschaftvertretung eingestellt wurde bleiben kann und meine freundin mit einem unbefristeten arbeitsvertrag gehen muss.

eigentlich geht doch immer der, der als letztes gekommen ist.

danke trotzdem für deine antwort

andrea und leni

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Hi Andrea,

wie lange war denn Deine Freundin in Elternzeit? 1 Jahr? Sie soll sich schnellstmöglich von einem RA beraten lassen.

LG, Anja

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Hallo,

die Kündigung ist einerseits rechtens. Sie kann nach zu diesem eri gekündigt werden. Da bei dieser Anzahl von Beschäftigten jedoch sehr wahrscheinlich das Kündigungsschutzgesetz greift, soll sie bitte unverzüglich einen Rechtsanwalt aufsuchen und Kündigungsschutzklage einreichen. Diese muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündgung bei Gericht eingereicht werden. Der RA soll Prozesskostenhilfe für sie beantragen.

LG Nicole

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Hallo!

Erstmal ist es entscheidend, wieviele Beschäftigte der Betrieb genau hat, denn der Kündigungsschutz greift erst ab 15 Mitarbeitern.

Auf jeden Fall sollte deine Freundin nichts unterschreiben (außer vielleicht die Empfangsbestätigung), sich auf keinen Aufhebungsvertrag (ohne Absprache eines Anwaltes) einlassen und sofort nach Erhalt der schriftlichen Kündigung (denn nur diese ist rechtens) sofort einen Anwalt konsultieren und Kündigungsschutzklage einreichen. Diese muss man innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichen.

Generell kann der AG nach der Elternzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, muss diese jedoch begründen. Wenn betriebliche Gründe vorliegen, muss nach einem Sozialplan gekündigt werden, was jedoch nicht unbedingt bedeutet, dass der zuletzt kommt auch zu erst gehen muss. Eine Rolle spielen Betriebszugehörigkeit, Kinder, Alter.

Ob deine Freundin ihren Arbeitsplatz halten kann (und unter diesen Umständen will), ist trotzdem fraglich. Oft läuft es auf eine Abfindung hinaus, gerade wenn die Betriebe kleiner sind. Manchmal ist soetwas aber auch ein Neuanfang die Zusammenarbeit betreffend.

LG kanakilu

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Sie nimmt sich eine Anwältin und widerspricht der Kündigung.

Der AG fällt hinten runter.

Gruß

Manavgat