Nochmal Thema Überstunden und Mutterschaftsgeld

Huhu ich bins nochmal ;-)

also ich habe gerade folgendes gefunden und es ist tatsächlich so, dass ausgezahlte Überstunden NICHT in die Berechnung des Mutterschaftsgeldes einfließen.

Jetzt bin ich sozusagen in einer Sondersituation:

- Arbeitsvertrag läuft auf 35 Stunden / Woche
- Zusatzvertrag der letzten 1,5 Jahre legt eine zusätzliche Wochenarbeitszeit von 5 Stunden fest, womit ich bin 40 Stunden bin
- die 5 Stunden werden auf der Lohnabrechnung als Überstunden ausgewiesen

Bin ich nun der Mopps und krieg gar nicht auf die 40 Stunden das Mutterschaftsgeld kalkuliert?

#danke

Lilli

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Achso ;-)

DAS hatte ich gefunden:

Nicht zum Arbeitsentgelt gehören als sogenannte außergewöhnliche Einkünfte:

*
Aufwandsentschädigungen, wie zum Beispiel Fahrtkostenerstattung, Übernachtungs- und Tagegelder,
*
einmalige Zuwendungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder Jahresabschlussvergütung
*
das zusätzliche für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt einschließlich der Überstundenzuschläge (§ 4 Abs. 1a Entgeltfortzahlungsgesetz).

2

Hallo Lilli,

die Ueberstunden sind doch genau wie das normale Gehalt lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, richtig?
Wenn dem so ist, dann wird es abhaengig davon sein, was dein AG bescheinigt. Die KK sieht ja weder den Vertrag noch deine Abrechnungen.

LG
Barbara

3

So ist es - Überstundenentgelte fließen nicht in die Berechnung mit ein!

LG

4

Hallo,

ich habe dazu aber andere Infos gefunden:
http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Mutt...ss.html

Da steht unter "Höhe des Zuschusses":
Für die Zuschusshöhe ist das Nettoarbeitsentgelt maßgebend, das die Arbeitnehmerin in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten (bzw. dreizehn Wochen) vor Beginn der Schutzfrist erzielt hat, und zwar einschließlich etwaiger Überstundenvergütungen.

Ich habe mir Urlaub auszahlen lassen und dadurch hat sich mein Mutterschaftsgeld nicht unerheblich erhöht.

LG
Tati

5

der Link geht nicht ;-)

Aber ist ja schon interessant... überall steht was anders. Wer kann das endgültig sagen? Krankenkasse?

6

Der Link mit dem versicherungsnetz funzt bei mir nicht.
Ich möchte den Anbieter nicht herabwürdigen bin aber nicht sicher aber ein versicherungsnetz amtliche Auskünfte erstellt.

Bei der massgeblichen Berechung wird explizit dargestellt das eben nicht automatisch alle sozialversicherungspflichtigen Einnahmen herangezogen werden.
Die Einnahmen nach SGB IV §23 a werden ausgenommen.
Bei der Berechnung geht es letztlich nicht um die vereinbarte Arbeitszeit sondern eben um das regelmäßig gezahlte Entgelt. Aber "regelmäßig", nicht nur das ausnahmsweise mal 2-3 Monate mehr Arbeit und Bezahlung angefallen ist.
Praktisch gesehen könnte man sicher differenzieren ob es sich um Überstunden aufgrund einer begrenzten Situation handeln. Oder ob diese Überstunden das ganze Jahr anfallen, dann sind es strenggenommen keine Überstunden.

Im übrigen geht es weniger um die Berechnung des Mutterschaftsgeldes sondern des Mutterschaftsgeldzuschusses.