Ehemann selbständig - Ehefrau haftbar?

Hallo, im Bekanntenkreis wird über folgende Konstellation diskutiert und keiner ist sich über die Rechtslage sicher:

Ehemann selbständig (Einzelfirma)
Ehefrau bei einem anderen AG angestellt

Zugewinngemeinschaft

Sollte der Ehemann unverschuldet in Insolvenz geraten, kann das Kapital der Ehefrau zur Tilgung der Verbindlichkeiten herangezogen werden? Kann so etwas wirklich passieren - auch wenn die Ehefrau für die Firma des Mannes nicht gebürgt hat?

Wer von Euch kennt sich hier aus?

Dankeschön.

Anja

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M.W. haftet nur der Geschäftsinhaber mit seinem gesamten Vermögen (also auch mit dem privaten) und auf das Vermögen des Ehepartners gibt es keinen Zugriff. Ohne Gewähr allerdings...

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Hallo,

es wird davon ausgegangen, dass die Ehefrau billigt, wie der Ehemann seinen Unterhalt verdient.

Wenn er Gewinn nach Haus bringt, diskutiert auch keiner darüber, dass der Ehefrau ihr Anteil zusteht.

Selbstverständlich haftet die Ehefrau mit dem Vermögen, dass sie in der Ehe erwirtschaftet hat.

Gruß Marion

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Du hast ja absolut keine Ahnung! Was du schreibst ist schlicht falsch!!

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Aber nicht im Insolvenzverfahren!

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Hallo Anja,

genau aus diesem Grunde haben wir vor Geschäftseröffnung Gütertrennung vereinbart.

Dinge, die Frau schon vor der Ehe besessen hat bleiben zwar weiter IHR Eigentum, aber alles Andere wäre laut Aussage unseres Notars schwer trennbar.

Gruß Martina

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Hallo Anja,

nein, es gibt in Deutschland keine Sippenhaft (mehr).

LG Irene

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Entweder er läßt sich mal rechtsverbindlich beraten - also beim Anwalt. Oder er sucht entsprechende Urteile selber im Internet heraus. Sooo einfach ist das nicht. Bei Zugewinngemeinschaft haftet jeder der Partner für den anderen voll mit. Aber nur für alle Dinge, die WÄHREND der Ehe passiert sind. Wenn die Firma VOR der Ehe gegründet wurde, sieht die Sachlage entsprechend anders aus.

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" Bei Zugewinngemeinschaft haftet jeder der Partner für den anderen voll mit. Aber nur für alle Dinge, die WÄHREND der Ehe passiert sind."

NEIN, NEIN und nochmals NEIN !

Ehepartner haften NICHT automatisch für die Schulden des anderen.

Ausnahmen:
- beide Ehepartner haben den Kredit unterschrieben
- die Schulden wurden aufgenommen um Gegenstände des gemeinsamen Haushalts zu finanzieren

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Danke für die vielen Antworten. Ich sehe, das Thema wird auch bei Euch unterschiedlich diskutiert!

Anja

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Klare Antwort: Nein!

Gruß

manavgat

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Hallo
dein Mann haftet ganz allein für seine Verbindlichkeiten.Es kann aber dann Probleme geben wenn Ihr ein Haus habt und es auf euer beiden Namen läuft.Dein Kapital bleibt auch deins.