Ich bin in Elternzeit und möchte kündigen...

Hallo,

ich habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht. 1 Jahr ist jetzt um. Nach reichlicher Überlegung steht für mich fest dass ich auf gar keinen Fall mehr meine alte Stelle antreten werde.
Es gab während der Schwangerschaft große Rechtsstreitigkeiten mit meinem AG, er hat mich freigestellt um mich loszuwerden ohne weiter zahlen zu wollen, hat mein ungeborens Kind beleidigt etc. (ich habe natürlich Recht bekommen).

Kann ich jetzt kündigen? Was ist mit Kündigungsfrist?
Stimmt es dass ich nach 3 monatiger Sperre 1 Jahr Arbeitslosengeld beziehen kann?
Denn bis mein Sohn 2 Jahre ist würde ich schon gerne bei Ihm sein, danach dann halbtags arbeiten.

LG Inco

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warum kündigen? versuch es doch über eine aufhebungsvereinbarung und mit einer abfindung - dein AG scheint ja nicht sehr erpicht darauf, dich weiter zu beschäftigen.

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Hallo,

eine Abfindung würde ich sicher nicht bekommen (es ist ein sehr kleiner Betrieb, eine Praxis) und muss man da nicht auch mind. 7 Jahre dort angestellt gewesen sein?

Es wäre natürlich eine Möglichkeit, aber ich glaube kaum dass sie mir dort so entgegen kommen würden.


LG

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Neenee, ALGI beziehen, um Zuhause beim Kind zu bleiben, funktioniert nicht.
Voraussetzung ist, dass Du jederzeit nachweislich verfügbar bist, sonst gibt es kein ALGI.

Wenn Du wegen Kündigung für 3 Monate gesperrt wirst, hast Du auch nur noch 9 Monate theoretischen Anspruch übrig.

LG

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Wenn du 2 Jahre bei deinem Sohn bleiben willst, musst du das 2. Jahr schon selber finanzieren.

So wie Phoe-nix schreibt, bekommst du nur ALGI wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, und das tust du nur, wenn du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst.

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ALG I bekommst Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Jobangebote oder Maßnahmen gibt es schon mal recht plötzlich und ohne große Vorlaufzeit.
Wenn Du nur TZ zur Verfügung stehst, bekommst Du auch nur ALG I für eine TZ-Stelle.
Die Sperrzeit wird meines Wissens von der Anspruchszeit des ALG abgezogen, so das es dann kein Jahr mehr wäre. Da bin ich mir aber nicht sicher.

ALG I beantragen um daheim beim Kind zu bleiben funktioniert nicht, wie von Dir evtl. intendiert.


Gruß Yvonne

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Hallo,

in erster Linie geht es mir darum ob ich während meiner eingereichten Elternzeit kündigen kann.

Eigentlich habe ich schon eine neue Teilzeitstelle in Aussicht, aber solange es finanziell noch geht werde ich wie vorgesehen auch noch das zweite Jahr Elternzeit nutzen. Aber ich möchte natürlich "frei" sein und sofort die neue Stelle antreten können falls es nötig ist. darum die Frage ob ich bereits kündigen kann.

Das mit dem Arbeitslosengeld wurde mir von einer Bekannten vorgeschlagen, darum hat es mich interessiert ob sie da richtig liegt.

LG

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Hallo!

Ja, du kannst während der Elternzeit kündigen. Aber danach musst du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen um ALG 1 zu beziehen. Ebenso musst du wegen deinem Versicherungsschutz aufpassen. Kündigst du jetzt bist du nicht mehr kostenlos krankenversichert und muss entweder bei deinem Mann Familienversichert (wenn verheiratet) werden oder dich selber versichern. Da du selber kündigst bekommst du eine 3 monatige Sperre vom Amt. Warum willst du denn jetzt kündigen, mach es doch zum Ende der Elternzeit und lass dir jetzt schriftlich die Genehmigung deines AG gebens auch woanders in Teilzeit arbeiten zu dürfen.

LG

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Hallo,

mir geht es ähnlich. Ich hatte riesigen Ärger seit Meldung der Schwangerschaft. Es ging sogar bis vor das Arbeitsgericht. Ich überlege jetzt auch ob ich kündige. Du kannst jederzeit kündigen. Ich würde mich nur an Deiner Stelle von einem Anwalt beraten lassen. Wenn es einen wichtigen Grund dafür gibt, bekommst Du auch keine Sperre. Allerdings nachher Arbeitslosengeld beziehen und zuhause bleiben ist nicht. Du bekommst nur soviel Geld, wie Du als Arbeitskraft dem Markt zur Verfügung stellst. Ansonsten mußt Du jederzeit die vermittelte Arbeit annehmen. Bei mir geht das auch nicht so einfach, da ich keine Hilfe durch Familie o.ä. für meine Kleine habe und für jeden Tag eine Tagesmutter bezahlen müßte. Das lohnt sich nicht wirklich. Wenn Du unbedingt weg willst, dann solltest Du einen Aufhebungsvertrag anbieten. Aber auch hier gibt es Fall-Stricke, deshalb besser einen Anwalt hinzuziehen. Viel Glück !

#klee