Muss mein Mann doppelt Kirchensteuer/ Geld zahlen wenn ich Austrete?

Ich möchte aus der Kirche austreten. Ich bin Katholisch getauft worden, mein Mann ist evangelisch.

Stimmt es das er dann doppelt Steuern zahlen muss? Oder ein so gennantes Kirchgeld? Wohnen in NRW

Danke für Antworten

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Nein, er zahlt ja schon Kirchensteuer für sich. Anders wäre es, wenn er Hauptverdiener wäre, austreten würde und Du würdest drin bleiben.

"Kirchgeld wird erhoben von jenen Kirchenmitgliedern, die über kein oder ein geringeres Einkommen als der Ehepartner verfügen und deren besserverdienender Ehepartner keiner oder keiner Kirchensteuer erhebenden Religionsgesellschaft angehört." (Wikipedia)

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Das mit Kirchensteuer ist korrekt,
es könnte natürlich auch sein das sveniflo Hauptverdiener ist.

Dein Zitat aus wikipedia bezieht sich auf das besondere Kirchgeld. Hier gibt es auch die besondere Kirchensteuer, bei dem für nicht Erwerbstätige das Familieneinkommen berücksichtigt werden soll.

Es gibt mehrere Formen des Kirchgeldes.
Ein freiwilliges Kirchgeld auf Spendenbasis.
Sowie ein Kirchgeld mit eher verpflichtendem Charakter in Baden-Württemberg und Bayern.
Hintergrund hierbei das hier die Kirchensteuer nur 8% statt 9% in den anderen Bundesländern ist.

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Hi,

also ganz sicher bin ich mir in eurem fall nicht, aber ich kann dir meinen mal beschreiben.
ich bin/war evangelicsch, mein Mann ist aus der Kirche ausgetreten.
Mein Mann ist Hauptverdiener, ich arbeite 12h pro Woche, mit Stuerabezüge etc., also auch Kirchensteuer.
So, nun musst eich vor letztes Jahr Kirchensteuer nachbezahlen und das ziehmlich hoch, mich hätts beinahe vom Stuhl gehauen.
habe im Kirchenamt angerufen un ddort hat man mir erklärt, wenn man zusammen (als Ehepaar) seien Einkommensteuererkärung macht, und ein Partner nicht in der Kirche ist, so wird das komplette zu verteuerende Einkommen auf dei (also meine) Kirchensteuer angerechnet. D.h. mein Mann muss quasi von seinem Einkommen meine Kirchensteuer bezahlen, da er nicht mehr in der Kirche ist!!???
Dieses besondere Kirchengeld (Gesetz) gibts erst seit ca. 2003 und dies machen auch nur die evangelischen geltend, da die katolischen Angst hätten, dass noch mehr aus der Kirche austreten.
Naja, ich muss nun diesen Betrag (abhängig vom Einkommen, ist dann gestaffelt) abbezahlen und bin aber nun sofort aus der Kirche ausgetreten, da ich es als eine Frechheit ansehe, ich zahle ja schliesslich meine "normale" Kirchensteuer.
Also informiere dich vorher nochmal beim Kirchenamt.

grüsse,

eva

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Das ist völlig falsch.
Ich finde es nicht ok, wenn hier aus dem hohlen Bauch Unwahrheiten als Fakt verkauft wird.
Erstens gibt es (besonderes) Kirchgeld und (besondere) Kirchensteuer. Das sind zwei unterschiedliche Sachen.

Zweitens wird besondere Kirchensteuer und besonderes Kirchengeld in der katholischen Kirche sehr wohl angewendet, zum Teil noch länger als in manchen evangelischen Gliedkirchen, Beispiele:
http://74.125.39.104/search?q=cache:cR-Z68OhSDUJ:www.informations.bistum-hildesheim.de/112953959656031.pdf+besondere+Kirchensteuer&hl=de&ct=clnk&cd=6&gl=de
http://cms.bistum-speyer.de/www1/index.php?myELEMENT=kirchgeld&mySID=e5c86db9c9a9e2dbf0b751b804ad7daa
Hier schon seit 01.01.2002. Keine Ahnung von welchem Gesetz Du sprichst.

Das Ganze war Gegenstand vor dem Bundesverfassungsgericht.
Viele Kirchenmitglieder sehen dies als sehr gerechte Lösung. Wenn die ganze Familie austritt ist das "nachvollziehbar". Manchmal war der Mann Alleinverdiener und tritt aus der Kirche aus. Während Frau und Kinder in der Kirche bleiben und ihren Nutzen angefangen bei der Taufe ziehen wollen. Aber keinerlei Kirchensteuern und Kirchgeld zahlen wollen.

Davon ungeachtet ist es familienpolitisch und emanzipatorisch nur zu begrüßen, wenn man die Einkünfte von Mann und Frau gemeinsam betrachtet.
Selbst als Familienfrau sollte die Frau an den Einkünften des Mannes partizipieren.

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Jetzt nochmal bitte.............. Ich bin genauso schlau wie vorher!!!!!!!!!!!!#schwitz

Also ich Katholisch Vollverdienerin will austreten.
Mein Mann Evangelisch Vollverdiener will bleiben, da wenn Kind mal kommen sollte, es evangelisch getauft werden soll.

Gemeinsame Steuererklärung beide in 4

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