Welche Steuerklasse wenn das Kind da ist?????

Mein Mann und ich sind beide in Steuerklasse 4. Viele von unseren bekannten sagen wir sollen das so belassen und andere sagen ich soll in 5 gehen und mein Mann in 3. Das erste Jahr wo ich dann zu Hause bleibe müsste man dann so viel nachzahlen wenn die Frau 5 hat und der Mann 3 weiß ja nicht ob das so stimmt. Wie macht ihr das denn wenn das Kind da ist. Und wenn man weckselt wann sollte man das tun nach der Geburt oder davor.

Vielen Dank für eure Antworten

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Hallo!

Wir haben auch beide Steuerklasse 4 und werden, sobald ich daheim bin und Elterngeld beziehe, auf 5/3 wechseln. Mein Mann verdient deutlich mehr als ich und wir hätten schon längst gewechselt wenn die Berechnung des Elterngeldes nicht nach dem Nettogehalt gehen würde... Letztlich bekommt man die sozusagen zuviel gezahlten Steuern ja über den jährlichen Steuerausgleich wieder - das wird bei 5/3 dann nicht mehr so viel sein aber wir haben das Geld dann ja gleich monatlich zur Verfügung. Verlieren dürfte man dadurch ja nix...

Wenn Ihr unsicher seid, lasst Euch doch vielleicht mal beim Lohnsteuerhilfeverein oder so beraten!

LG,
Steffi

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die frage stelle ich dann gleich mit. Bei mir ist nur noch das Problem (wir sind auch 4/4) das ich ein Verbraucher Insolvenz bis August 09´noch laufen habe?? Vielleicht ist ja eine Dame hier, die sich mit sowas auskennt?? Wäre toll wenn ich Antworten bekäme...

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Das Problem bei 2/5 ist vor allem der Progressionsvorbehalt beim Elterngeld. Da dein Elterngeld aufs Einkommen deines Mannes mit angerechnet wird (dadurch steigt sein Steuersatz) kann es zu nicht unerheblichen Nachzahlungen kommen (wenn ihr nicht viel abzusetzen habt).

Wir hatten schon immer 3/5 aber bekamen trotzdem noch eine Menge zurück, weil einfach Sonderausgabeb (z.B. meine Ausbildungskosten) und Werbungskosten (z.B. Entfernungspauschale, jeden Tag 35 km einfache Strecke) usw. so hoch waren.
Dadurch war es eben nach dem Anrechnen des Elterngeldes so, das die Rückzahlung vom Finanzamt an uns kleiner ausfiel. Wenn ihr dies aber bisher nicht habt, dann würde ich wohl eher nicht wechseln. Dann freut man sich doch eher am Ende des Jahres über eine evtl. Rückzahlung als das plötzlich eine NAchzahlung kommt.

Evtl. nimmst du mal einen Steuerrechner und die Splittingtabelle und guckst, was ihr mit 4 an Steuern zahlt (ohne Elterngeld), dann was ihr mit 4 an Steuern zahlt mit dem Steuersatzes mit Elterngeld und wie das bei 3 aussehen würde.

Das hat uns doch sehr geholfen.

Wenn ihr wechselt, dann sobald du im Mutterschutz bist, denn dann wird weder die Berechnung des Mutterschaftsgeldes noch die des Elterngeldes davon berührt (außer evtl. das das Elterneld deines Mannes noch etwas steigt).

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Huhu,

wo wir grad beim Thema sind #schein
Mein Freund und ich sind beide Steuerklasse 1 und überhaupt keinen Plan von der Materie. Wann/Wohin sollen wir wechseln? Beide oder nur ich? Welche Steuerklasse würden wir bekommen?

LG Krissi, die leider null Ahnung hat...
+ #schrei 35.SSW

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ihr könntet nur in 4/4 oder 5/3 wenn ihr verheiratet seid....

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Wenn ihr nicht verheiratet seid, könnt ihr gar nix ändern.
(ist bei uns auch so....)
Er kann sich nur ein halbes Kind auf der Steuerkarte anrechnen lassen.....

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Hallo, wir machen 3 und 5 Klasse und zwar wir haben bereits die Steuerkarten für 2009 erhalten, ich habe diese einfach zurückgegeben und die Änderung von 4/4 auf 3/5 beantragt. Ca. 2 später bekam ich meine Steuerkarten 2009 mit dem Änderungsvermerk. (p.s. unterschrieben auf dem Änderungsantrag haben wir beide. sowie eine Kopie v. Ausweis beigefügt, da wir zeitlich beschränkt sind und das nicht persönlich machen konnten)........

Gruß Natalie 28SSW

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Du kannst dir das im Internet ausrechnen lassen....
Einfach mal Steuerrechner oder etwas in der art googlen.
Oder beim Finanzamt anrufen.

Aber eigentlich ist es sinnvoller in der Elternzeit in 5/3 zu wechseln.... Weil er sich das Kind auch mit eintragen lassen kann.

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hallo....

für dein e-terngeld macht es sinn, in 4 zu bleiben, da dein netto dann höher ist.

in der elternzeit macht es sinn, wenn du in fünf wechselst, weil du keine steuern zahlst und dein mann dann ein höheres netto bekommt.

allerdings kannst du die steuerklassen erst NACH der mutterschutzfrist wechseln! und bedenke, dass die klassen auch nur einmal im jahr geändert werden können! falls du dann wieder arbeitest nach der elternzeit.

das kind wird jederzeit in die steuerklassen nachgetragen, unabhängig, ob ihr die karten gerade geändert habt.

lg, Kathrin mit Lotta (5;9), #stern, Linnéa (8 Monate) und #ei (11+3) - derzeit auch steuerklasse 5 ;-)

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Das ist Blödsinn, das erst nach dem Mutterschutz gewechselt werden kann. Warum auch. Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung, wird also nicht versteuert, sondern unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Warum dann erst hinterher wechseln, wenn die Steuerklasse für denjenigen mit 5 eh nicht mehr interessant ist.
Empfehlung vom Ministerium lautet ganz klar schon zu Beginn des Mutterschutzes zu wechseln (wenn überhaupt).

Eingetragene Kinder bewirken übrigens nur eine Veränderung des Solidaritätszuschusses und der Kirchensteuer, nicht der Einkommenssteuer. Also viel bringt es nicht!