Wieviel m² steht einer 4 Köpfigen Familie bei Harz 4 zu?

Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand die Frage beantworten

Danke

xira

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Maximal 90 qm. In einigen Städten wie z. B. Berlin ist die Wohnungsgröße egal. Dort kommt es nur auf die angemessenen Kosten der Unterkunft an.

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hallo,

ich glaube das sind so um die 90 m2.

es kommt aber auch auf die zimmeranzahl an. habt ihr sohn und tochter, steht jedem ein zimmer zu. habt ihr zwei mädels oder zwei jungs, müssen sie sich das zimmer teilen, wenn der altersabstand nicht so groß ist.

da kommen also viele faktoren zusammen.

lg kirsten

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Die Zimmeranzahl ist egal.

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Da die Zimmeranzahl nicht kostenrelevant ist, ist die völlig egal in dem Zusammenhang.

Ausschlaggebend ist die Größe!

LG

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Grösse: BIS zu 90qm laut Gesetztestexten, sprich es kann auch sein, dass 80 qm angemessen sind.

Miethöhe: wird vermutlich nämlich eher der Faktor sein, die Miete MUSS angemessen sein...

Fragt bei der zuständigen ARGE nach, da jede Kommune anders entscheidet.

Gruss
Mone

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45 qm bei 1 Person
plus 15 qm pro weiterer Person
- das sind allerdings die Höchstgrenzen und bedeutet nicht gleichzeitig, dass man auch Anspruch auf eine Wohnung dieser Größe hat.
Meine Freundin wohnt mit 2 Kindern in einer 60 qm-Wohnung. Als sie noch Hartz IV bekam und umziehen wollte, hat die Arge dies verweigert, erst bei 50 qm wäre die Wohnung mit 3 Personen überbelegt.

LG
Melanie

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ich hatte damals 55m² und war alleine ich denke das kommt immer auf die Stadt an wo man hin will..Da ich auch gerade auf Wohnungssuche bin weiß ich das für 3 Personen 70m² zugelassen sind und die Kaltmiete darf 470 Euro sein da darf halt nur noch Heizung zu kommen....

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Die Höhe der Miete spielt auch eine Rolle. Wenn du also eine besonders günstige Wohnung hast, kann die natürlich auch größer sein. Aber dann hast du wahrscheinlich schon dort gewohnt, als du in den Bezug gerutscht bist, oder?

LG
Melanie

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Hallo,

da du dir für jeden Umzug ein OK holen musst, ist die korrekte Antwort auf die Frage eigentlich total egal.

Richtig ist immer dasm was DEIN Sachbearbeiter dazu sagt. #schein

Oder das hier: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/list.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Sozialgerichte&Art=en&Datum=2007-2-2

Sollten die Bedingungen aus oben genanntem Urteil zutreffend sein, musst du deinen Anwalt fragen.

Gruß Marion