Hallo Ihr Lieben,
möchte unser Kind taufen lassen - wir sind allerdings beide in keiner Kirche. Wollte dann ab dem Zeitpunkt, wo ich Elterngeld bekomme, in die ev. Kirche eintreten, um das Baby dann taufen lassen zu können (ist ja Voraussetzung, dass mindestens ein Elternteil evangelisch ist).
Muss ich dann Kirchensteuer zahlen? Vom Elterngeld? Oder muss mein Mann dann Kirchensteuer von seinem Gehalt zahlen? Aber er wäre ja nicht evangelisch...
grübel...
Weiß das jemand???
Dankeschön!!!
lg
butterfly-baby + Bauchzwergin 17. SSW
Wird Kirchensteuer von Elterngeld abgezogen?
wenn du wieder in die kirche eintreten würdest und du Elterngeld beziehst, denke ich nicht dass du KiSt zahlen musst.
Und dein mann ist nicht in der Kirche, also bezahlt er dann auch keine KiSt
LG ninideluxe86 mit 5+3
Hi,
nein, vom Elterngeld musste sicherlich keine Kirchensteuer bezahlen.
Wenn, dann müsste das Dein Mann über das monatliche Gehalt. Da gibts ja dann die monatliche Kirchensteuer für ev und rk. Aber da ja nur Du in die Kirche eintrittst, musste evtl. ne Spende machen?!?!?! Und dann ebent Kirchensteuer zahlen, wenn Du irgendwann wieder ein monatliches Einkommen hast. Gut möglich, dass evtl. eine Nachzahlung kommt über die Einkommensteuer nächstes Jahr. Weiß ich aber nicht genau...
Liebe Grüße
Caro mit Max 4 Jahre und Krümel inside 17.SSW
Sorry, aber die Kirche ist kein Sportverein, in den man mal so eben aus- und wieder eintritt.
Ich denke jeder sollte sich reiflich überlegen, ob er austritt oder nicht.
Ich habe mir das vor 10 Jahren gut überlegt und keinen Tag bereut.
Aber Du kannst doch nicht jetzt plötzlich meinen, eine "Dienstleistung" der Kirche in Anspruch nehmen zu wollen, weshalb Du mal eben wieder eintrittst. Und dann, wenn Dein Kind getauft ist, trittst Du wieder aus, oder was?
Kirche hat etwas mit "Glauben" zu tun und mit der Taufe verpflichtest Du Dich auch, Dein Kind im christlichen Glauben zu erziehen.
Das lass mal meine Sorge sein. Für mich hat christlicher Glaube nicht unbedingt was zu tun mit der mittelalterlichen "Ablässen".
Warum antwortest Du überhaupt auf eine Frage, zu der Du nix zu sagen hast?
Mittelalterliche Ablässe hatten den Zweck, die Seele aus dem Fegefeuer zu retten.
Das behauptet ja nun bei der Kirchensteuer keiner. Nur repariert sich das Kirchendach leider nicht von selber und das Geld fürs Gehalt des Pfarrers kann die Kirche auch schlecht selber drucken
Natürlich kannst Du auch gläubig sein, ohne der Kirche anzugehören, aber dann brauchst Du auch für Dein Kind kein kirchliches Taufdokument.
Bei solchen Beitragen rollen sich bei mir die Fussnaegel hoch. Schlimm.
Dann würde ich Sie besser gar nicht lesen an Deiner Stelle
Sorry, war nicht abzusehen wie sinnfrei Dein Beitrag werden wuerde.
Ob jemand deswegen in die Kirche intritt, muss er selber entscheiden, dazu sage ich mal nciht. Aber nun zu den Antworten auf deine Frage. Vom elterngeld werden keine Kirchensteeurn abgezogen, Kirchensteur muss dein Mann auch nciht zahlen ohne Kirchenmitglied zu sein, aber er wird wahrscheinlich Kirchgeld zahlen müssen, dass liegt bei 96 Euro im Jahr aufwärts (und wird bei der Steuererklärung dann berechnet!).