Dreimal schwarzgefahren - Anzeige

Hallo Ihr Lieben,

ich wurde in den letzten drei Jahren dreimal beim Schwarzfahren erwischt. Jetzt habe ich eine Anzeige bekommen - vielleicht habt Ihr einen Rat, wie ich die am besten abwenden kann.

Das erste Mal war 2006, da hatte ich eine Monatskarte, allerdings ohne Bild (übertragbare Karte) und wenn man die vergisst, gilt das trotzdem als Schwarzfahren. Das 2. Mal hatte ich gerade mein Abo gekündigt, weil ich bald umzog, und vergessen, dass ich ja gar keins mehr hab :-( Das dritte Mal (kurz danach) bin ich einfach in den Bus gestiegen und hab gar nicht über Fahrkarten nachgedacht. Tja, leider war jedes Mal gleich ein Kontrolleur zur Stelle.

Ich habe alle drei Male die 40 Euro sofort bezahlt, aber jetzt kam Post von der Polizei mit einer Anzeige wg. Erschleichen von Leistungen. Da soll ich mich zu den Vorwürfen äußern.

Weiß irgendwer, was ich da am besten eintrage? Nur Personalien ausfüllen und Aussage verweigern?? Den Verstoß zugeben oder nicht? Oder alles ausführlich ausfüllen (auch das, wozu ich nicht verpflichtet bin wie zB Gehalt) und auf Verständnis hoffen?? Und eventuell dazuschreiben, dass ich 7 Jahre ein Abo hatte (damit die wissen, dass ich nicht die notorische Schwarzfahrerin bin?) Was würdet Ihr machen?

Und weiß jemand, was mir überhaupt droht?? Also wie hoch die Geldstrafe sein könnte?? Da ich ja alle drei male die 40 Euro bezahlt habe, möchte ich das gern abwenden ...

#danke für Eure Tipps.

LG, Nele

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Tja, ehrlich gesagt, Dumm gelaufen

Schwarzfahren
Viele denken sich, dass sich das Lösen eines Fahrscheins nicht lohnt, weil die Strecke so kurz ist oder fahren aus Prinzip ohne gültigen Fahrschein. Was viele nicht wissen: Schwarzfahren ist ein echter Straftatbestand, nämlich die Leistungserschleichung nach § 265a StGB. Auch der Versuch ist strafbar.


So werden Sie bestraft, wenn Sie erwischt werden!
Ein Verstoß gegen § 265a StGB wird mit Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Ein nicht vorbestrafter Ersttäter muss mit einer Strafe von 20 bis 30 Tagessätzen rechnen.

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#danke für die Info

Und was ein Tagessatz ist, rechnet sich nach dem Gehalt, nehme ich mal an ?? Wie berechnet man das denn? Weißt Du das zufällig?

LG, Nele

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Da weiss ich leider nicht, aber vielleicht hilft Dir das weiter.

http://www.spormann.de/geld.htm

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Hallo

Selber Schuld. Auch wenn du bezahlt hast, hast du eine Straftat begangen und die muss bestraft werden.
Habe kein Verständnis undMitleid mit dir.

Bianca

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#kratz Ich habe weder nach Verständnis noch nach Mitleid gefragt - ich bin auf der Suche nach einer Sachinformation. Wenn Du mir die nicht geben kannst, antworte doch einfach nicht, sondern sei froh, dass Du ein perfekter Mensch bist, der nie etwas vergisst oder falsch macht.

LG, Nele

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Hallo

Perfekt bin ich auch nicht. 1 mal vergessen ok, aber 3 mal??? Und abwenden würde ich es nicht versuchen. Vielleicht hast du Glück, wenn du es zugibst und es wird nicht so schlimm.
Aber du hast eine Straftat beganngen, da führt kein weg dran vorbei

Bianca

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Meiner Ex-Kollegin musste seinerzeit dazu verurteilt, ein volles Monatsgehalt zu bezahlen.

An Deiner Stelle wuerde ich mich sehr kooperativ zeigen und alles ausfuellen. Du kannst ja anmerken, dass Du viele Jahre lang ein Abo hattest.

Claudia

PS: Die nicht verstehen kann, wie man vergessen kann, eine Fahrkarte zu kaufen

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zum dem PS- das geht manchmal schneller als man denkt. Überleg mal du bist 7 Jahre jeden Tag mit deiner Monatskarte einfach so eingestiegen. Dann hast du keine mehr, unterhälst dich mit jemanden, steigst ein und...

Mir ist es auch schon passiert, zum Glück bin ich in dem Moment nicht kontrolliert worden. Ich bin an der nächsten Station ausgestiegen und habe nachgelöst. Aber es hätte mich auch treffen können.

Gruß Julia

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Ich denke auch, das passiert schnell. Wir haben z.B. eine übertragbare Jahreskarte, auf die am Wochenende die ganze Familie fahren kann - da vergißt man schnell mal, eine Extra-Karte zu lösen, wenn man mal unter der Woche zu mehreren unterwegs ist.

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Der Mensch ist ein "Gewohnheitstier".

Ehrlich gesagt, glaube ich Dir Deine Geschichte sogar. Wenn Du 7 Jahre lang ein Abo hattest, so würde ich Vergehen und 2 und 3 als "gleiches" schildern und wenn Du Glück hast, kommst Du mit der Wahrheit und einer relativ geringen Strafe davon.

"Abwenden" würde ich das jetzt aber nicht bezeichnen, weil eine Straftat ist es dennoch. Aber die Wahrheit könnte hier Deine Strafe wirklich mildern.

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#danke

Ich tendiere auch dazu, alles ausfüllen und persönlich bei der Polizei vorbeizugehen und denen das zu erzählen.

Ja, die Gewohnheit. Ich habe mein Abo nur abbestellt, weil ich wusste, dass ich umziehen werde und nicht mehr lange da bin. Aber da ich seit ich Öffis fahre, immer Monatskarten hatte, habe ich gar nicht drüber nachgedacht, dass ich vor dem Einsteigen noch was machen muss #hicks Bislang waren Fahrkartenautomaten ja nix, womit ich zu tun hatte...

LG, Nele

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Normalerweise werden die Fahrkarten ja nur stichprobenartig überprüft.

Bei jemandem der 3 mal ERWISCHT worden ist, kann man davon ausgehen, dass die tatsächlichen Schwarzfahrten mindestens um den Faktor 10 höher liegen, es sich also um einen notorischen Schwarzfahrer handelt.

Ich würde daher in Deinem Fall nichts zur Sache schreiben, Du machst es nur noch schlimmer. Die Beweise sprechen schließlich für sich.

Angaben zum Einkommen würde ich wahrheitsgemäß beantworten, sonst wird geschätzt und das kann noch viel teurer werden.

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#danke für Deinen Tipp.

Habe gerade im Netz recherchiert aber nix dazu gefunden, wie die Tagessätze genau berechnet werden: Gibt es da Freibeträge, wenn man Mann und Kind ernährt? Oder wird mein volles Gehalt angerechnet, egal mit wie vielen ich es teilen muss??

Wäre super, wenn einer das weiß oder mir sagen kann, wo es steht ...

LG, Nele

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huhu

Oja das kenne ich,allerdings noch aus meiner "Jugend" ;-)

Ich kam wegen 2 mal Schwarzfahren bis vor Gericht :-(
Habe alles zugegeben und gesagt das ich es bereue und nie wieder mache(das hab ich auch wirklich nicht mehr)!

Musste dann 40 Sozialstunden ableisten.


Ich würde den Verstoß zugeben den du bist,ob mit oder ohne absicht nunmal Schwarz gefahren.


Lg

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Aber wahrscheinlich hattest Du kein Einkommen und hast deswegen die Sozialstunden bekommen und nicht die Geldstrafe, oder?

Ich werde wahrscheinlich "zugeben" ankreuzen und Angaben zu meinem Einkommen machen ... ich hoffe, die rechnen meinen Mann und Sohn mit an, denn die leben auch von meinem Geld. Hab da im Netz nix drüber gefunden.

Ich tendiere dazu, reinzuschreiben, dass ich 7 Jahre eine Monatskarte/Jahresabo hatte, auch zur Zeit des 1. Verstoßes. Weiß aber nicht, ob das richtig bzw klug ist ...

LG, Nele

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"Jetzt habe ich eine Anzeige bekommen - vielleicht habt Ihr einen Rat, wie ich die am besten abwenden kann."
Abwenden? Du hast es doch getan! Jetzt steh halt dazu.

"Den Verstoß zugeben oder nicht?"
Das steht doch gar nicht zur Debatte. Deine 3 Verstöße stehen doch längst fest.

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Du irrst Dich. Auf dem Ankreuzzettel steht "Ich gebe den Verstoß zu" und "Ich gebe den Verstoß nicht zu".
Wenn das schon feststünde, müsste es ja dort nicht stehen. Es steht also sehr wohl zur Debatte.

Im Übrigen ist es normal und im Strafrecht ein legitimes Mittel, sich nicht selbst zu belasten. In Deutschland ist kein Angeklagter verpflichtet, Sachen auszusagen, die ihn belasten. Deswegen hat jeder Angeklagte die Möglichkeit, Aussagen oder Teile der Aussagen zu verweigern. Und ich versuche herauszukriegen, wie ich da am besten vorgehe. Ist doch klar, dass ich versuche, so wenig wie möglich zahlen zu müssen. Oder zahlst Du freiwillig mehr, wenn Du zB geblitzt wirst?

Ob ich dazu stehe oder nicht oder wie ich moralisch zum Schwarzfahren stehe, steht in meiner Frage nicht zur Debatte. Das wäre ein anderes Thema.

LG, Nele

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Du musst Dich als Beschuldigte nicht äußern.

Ich würde das Ding in den Papierkorb werfen, ich gehe davon aus, dass dann gar nichts mehr kommt (zu geringfügig).

Wenn doch eine Anzeige kommt, dann gehst Du zum Anwalt. Sollte die Polizei bei Dir aufkreuzen: ich sage nichts zur Sache (auch nicht, ob Du es gewesen bist, nichts!). Mein Name ist:.... Als Beschuldigte muss ich mich nicht äußern. Dann gehen die wieder.

Langfristig gesehen ist Schwarzfahren eine dumme Idee und Du solltest besser ein Ticket ziehen.

Gruß

Manavgat

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" Ich würde das Ding in den Papierkorb werfen, ich gehe davon aus, dass dann gar nichts mehr kommt (zu geringfügig). "

Das ist totaler Quatsch.

Da sie schon einen Äußerungsbogen als Beschuldigter von der Polizei bekommen hat, wurde Anzeige erstattet.

Und die landet auch irgendwann bei der Staatsanwaltschaft, ob nun mit ihrer Aussage oder ohne. Was die Staatsanwaltschaft damit macht - sprich, ob die Sache gleich wieder eingestellt wird oder ob es weiter verfolgt wird - steht auf einem anderen Blatt Papier.

Wenn sie den Äußerungsbogen jetzt ignoriert, wird sie wahrscheinlich irgendwann eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei direkt bekommen. Geht sie auch dazu nicht hin, wird die Anzeige der StA eben mit dem Vermerk im Sachverhalt "Beschulidigte möchte sich nicht zur Sache äußern" vorgelegt.

Ich persönlich würde den Äußerungsbogen komplett ausfüllen und mich auch zur Sache äußern.

VG
Claudia

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Hmmm ... jetzt habe ich was ausgefüllt. Aber ich könnte den Zettel natürlich noch in den Müll schmeißen.

Oder ich gebe nur das Blatt zu meiner Person und meinen Einkünften ab?? Ist das klug??

Ich hatte 7 Jahre immer Abokarten ... nur am Schluss nicht mehr, weil ich wusste, dass ich umziehe und da lohnt ein Jahresabo nicht. Leider hab ich dann echt vergessen, Fahrkarten zu ziehen #hicks musste ich ja vorher nie...

LG, Nele

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Hallo Nele,

nicht bezahlen. Das hast du doch früher auch schon so gemacht.

Der Rechtstreue ist immer benachteiligt gegenüber demjenigen, der es nicht ist. So spart z.B. der Ladendieb oder auch der Schwarzfahrer Geld so wie Du. Aber glaub' mir: Rechtstreu lebt es sich ruhiger.

LG
Nobility