Hallo Ihr Lieben,
ich habe da mal ne Frage als Papa...
Naja meine Freundin bekommt noch bis April Elterngeld ( 315€ )und noch Hartz IV ( welches schon bis Juni berechnet wurde )
Nun meine Frage.
Wenn das Elterngeld ausläuft müßte sie dann nicht mehr vom Jobcenter bekommen ?
Also nicht falsch verstehen.
Sie kümmert sich um Jobs, schreibt Bewerbungen und so.....das Problem ist, das wir immer noch keinen Kitagutschein haben und somit leider auch keine Zusage bekommen habnen von der Kita ob unser Sohn nun ab Mai in die Kita dann gehen kann.
Ist das immer wieder das Problem bei den Vorstellungsgesprächen, denn die wollen ja dann immer wissen, ab wann sie dann arbeiten gehen könnte.
Wir haben uns rechtzeitig um alles gekümmert, aber das Jugendamt will uns erst im März den Kitagutschein ausstellen, selbst als wir nochmal vor Ort waren.
Naja ich frage nur, weil wir dann nicht so genau wissen, was wir dann an Geldern noch bekommen außer Harz IV.
Kann Sie dann einen Neuen Antrag stellen beim Jobcenter oder einfach nur eine Änderung mitteilen, damit die das neu berechnen ?
Oder kann sie dann beim Arbeitsamt nachfragen?
Und wie sieht es aus mit dem Arebeitsamt.....
Wenn sie dann wieder arbveitssuchend eingetargen ist und nicht gleich einen Job bekommt, wie wird es dann mit der Berechnung gemacht ?
Also wird dann die Zeit vor der Elternzeit nachgefragt ( denn da hatte sie noch arbeit ) oder wird das von der Elternzeit als Berechnungsgrundlage genommen ?
Ich weiß, Fragen über Fragen...aber vielleicht ergeht es ja jemanden so wie uns und kann uns helfen oder jemand hat in wenig Ahnung und kann uns helfen !
Wir wären sehr dankbar für Antworten....
Danke und Gruß
Bob
Elterngeld / Jobcenter Frage ?!
Elternzeit zählt nicht für die Berechnung von ALGI, dazu wird die Zeit davor berücksichtigt.
Elternzeit kann lediglich sogar den Anspruch auf ALGI entstehen lassen, wenn man ihn vorher noch nicht hatte!
Bezieht Deine Freundin den regulären Betrag Elterngeld oder ist es schon gesplittet?
Beim ALGII sind 300 Euro Elterngeld anrechnungsfrei, wenn sie also einen Anspruch von 315 Euro für 10 oder 12 monate hat/te, dann wird sie nicht mehr ALGII bekommen, bzw. evtl. die 15 Euro....
Du schreibst, sie bezieht ALGII, lebt Ihr nicht zusammen bzw. wenn nicht, zahlst Du keinen Unterhalt an mutter und Kind?
LG
hallo
doch wir wohnen zusammen, aber laut dem Amt haben wir noch Anspruch auf das Harz IV Geld.
Sie bekommt für 10 Monate 315,50€ Elterngeld....
Was können wir dann noch ab Mai evt. beantragen, wenn sie bis dahin keinen Job bekommt ?
Kann sie dann zum Arbeitsamt gehen und ALG I beantragen ?
Vielen dank
Dann bekommt IHR ALGII und nicht sie.
Goldtaube hat Dir ja bereits ausführlich geantwortet.
Das Elterngeld ist bis auf die 15 Euro über 300 Euro anrechnungsfrei und wird somit auch einfach entfallen und nicht durch ALGII ausgeglichen.
Wenn sie anschließend dem Arbeitsmarkt nachweislich (Kindesbetreuung!) zur verfügung steht und einen Anspruch erworben hat, kann sie ALGI beziehen, das meines Wissens aber voll und im Gegensatz zu Erwerbseinkommen auf das ALGII angerechnet wird. Die 300 Euro Elterngeld werden also auf jeden Fall in Eurer Haushaltskasse fehlen, da sie ja auch nicht mehr Arbeitslosengeld I als etwa die 315 Euro bekommen wird.
Gruß,
W
Also erst einmal bekommt nicht sie ALG II, sondern ihr, da ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid.
Sie bekommt maximal die 15 Euro mehr. Da die 300 Euro Sockelbetrag vom Elterngeld beim ALG II anrechnungsfrei sind und nur die 15 Euro davon angerechnet werden. Fällt das Elterngeld weg, gibt es das was vorher angerechnet wurde (15 Euro) mehr.
Änderungen sind natürlich der ARGE mitzuteilen.
Je nachdem wie lange sie in Elternzeit war und wie lange sie vor der Elternzeit gearbeitet hat, kann sie ALG I bekommen. Die Höhe wird dann abhängig vom letzten Verdienst (12 Monate vor der Elternzeit) bzw. fiktiv berechnet.
Beim ALG I muss man innerhalb der letzten 24 Monate mind. 12 Monate versicherungspflichtig (über 400 Euro) beschäftigt gewesen sein. Dann hat man je nachdem wie lange man in dem Zeitraum beschäftigt war zwischen 6 und 12 Monate Anspruch auf ALG I. Desweiteren muss man natürlich dem Arbeitsmarkt (mind. 15 Stunden pro Woche) zur Verfügung stehen. Stellt man sich Vollzeit zur Verfügung bekommt man das volle ALG I, Teilzeit eben nur anteilig.
Das ALG I wird beim ALG II angerechnet (sofern ihr das noch ergänzend bekommt).
Obs ALG I fiktiv oder vom Gehalt vor der Elternzeit berechnet wird:
Zitat:
Erziehungszeiten
Zeiten wegen der Betreuung oder Erziehung eines Kindes während eines Bezugs von Erziehungsgeld (oder Nichtbezuges wegen der Berücksichtigung von Einkommen) bleiben bei der Bildung des Bemessungszeitraumes außer Betracht. Es wird in der Regel auf das Arbeitsentgelt davor zurückgegriffen, soweit innerhalb des gegebenenfalls auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens mindestens ein Bemessungszeitraum von 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt gebildet werden kann. Anderenfalls muss eine fiktive Bemessung vorgenommen werden (siehe Höhe der Leistung; Nummer 7, Kein Bemessungszeitraum).
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25690/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Hoehe/Bemessung/Bemessung-Nav.html#d1.2