Hallo,
ich hab da mal ne etwas komplizierte Frage, aber vielleicht weis ja jemand Antwort
Also ich erhalte bis März noch Elterngeld.
Eigentlich hätte ich dann wieder angefangen zu arbeiten, aber zwei Wochen später werde ich wieder im Mutterschutz sein.
Den im Mai kommt das Zweite. Ab da erhalte ich wieder Elterngeld + Geschwisterbonus.
Ich weis inzwischen, dass ich von der Krankenkasse 6 Wochen vor der Geburt noch Mutterschaftsgeld bekomme. 13 Euro am Tag. Vom AG aber nichts weil ich ja nicht gearbeitet habe.
So erst war ich ein bisschen beängstigt dass ich 2 Monate lang mit ca. 390 € + Kindergeld auskommen muss, bis ich wieder Elterngeld erhalte.
Jetzt habe ich zufällig rausgefunden dass ich für die Zeit Landeserziehungsgeld beantragen kann. 205 Euro. nur wenn ich das beantrage, werden mir dann die 390 Mutterschaftsgeld angerechnet(bzw. Abgezogen)??? sind ja eigentlich für ein anderes Kind(für mein zweites)...
Denn wenigstens 205 Euro mehr wären nicht schlecht, da ich Alleinerziehend bin.
Wäre echt super wenn jemand ne Antwort weiß.
Vielen Dank!
LG ramb
P.S. noch mal blöd nachgefragt, wenn ich Elterngeld für das zweite dann bekomme, fällt ja das Landeserziehungsgeld für das erste wieder weg? oder?
Bisschen kompliziert/ Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld...
Du bekommst bis März Elterngeld, aber wie lange hast du Elternzeit angemeldet? Du schreibst, du müsstest eigentlich 2 Wochen wieder arbeiten gehen, also hast du nur ein Jahr Elternzeit angemeldet?
Was heißt denn überhaupt "eigentlich" arbeiten? Du MUSST doch arbeiten, nicht nur "eigentlich". Du bist ja nur schwanger. Wenn du nicht auf der Arbeit erscheinst, kann dir wegen Arbeitsverweigerung gekündigt werden. Oder hast du doch länger Elternzeit beantragt?
Wenn du kein Mutterschaftsgeld erhältst bzw. das Mutterschaftsgeld niedriger ausfällt als das Elterngeld, bekommst du das Elterngeld direkt ab Geburt für 12 Monate, das Mutterschaftsgeld der KK wird dann angerechnet.
Gruß Lena
Ich habe bei meinen AG bis Anfang März Elternzeit beantragt.
Inzwischen weis es mein AG auch wir haben ausgemacht, dass ich wegen zwei Wochen nicht kommen brauche. Das ist alles geklärt.
Das mit dem Mutterschaftsgeld und Elterngeld ist mir schon klar!
Es geht mir nur um die zeit dazwischen nach der Elterngeldzeit und vor der Geburt. Also April und Mai.
Da wollte ich nämlich Landeserziehungsgeld beantragen, falls das überhaupt möglich ist.
LG
Die Gelder für Nr. 1 und 2 sind unabhängig voneinander d.h. es wird werder das Mutterschaftsgeld auf das Landeserziehungsgeld angerechnet noch fällt das Landeserziehungsgeld weg wenn du Elterngeld für Nr. 1 erhälst. Also die Gelder fü die beiden Kinder bekommst du gleichzeitig.
LG Conny
Oh vielen Dank! dann bin ich schon mal viel schlauer.
Ich war nur ein bisschen verwirrt weil ich ja bei Nr. 2 einen Geschwisterbonus erhalte....
LG ramb
Ja der ist nochmal zusätzlich zum EG i.H.v. mind. 75,- € (10 % vom EG), also erhöht nur deinen EG-Anspruch. Hat aber auch nix mit dem Landeserziehungsgeld zu tun. EG und LEG sind zwei voneinander unabhängige Gelder.
Wenn du auch nur einen Tag nach Ende der Elternzeit im Mutterschutz bist, bekommst du dafür auch den AG-Zuschuß.
Sprich du bekommst bei zwei Wochen vorher arbeiten den ganzen AG-Zuschuß. Also nichts nur 390 Euro. Solltest du ihn nicht bekommen, aber höheres Elterneld, dann gibts die Differenz an Elterngeld auch ausgezahlt.
Also weniger als dein Elterngeldanspruch gibts definitiv nicht nach der Geburt!