Nach Elterngeld Hartz 4 im Rest der Elternzeit?

Hallo,

Zuerstmal möchte ich klarstellen, dass ich arbeiten möchte, aber unseren Sohn bis jetzt noch nicht in einer Krippe unterbringen konnte, deshalb die Frage...

Die Firma in der ich vor der Elternzeit gearbeitet habe, wurde geschlossen und ich im Mutterschutz gekündigt, zur Info.

Bis Juni bekomme ich noch Elterngeld. Mein Mann arbeitet, verdient aber leider nicht genug für unseren Unterhalt.

Nun möchte ich gern wissen, ob uns Geld "zusteht" wenn ich wegen fehlender Kinderbetreuung noch nicht ab Juni arbeiten kann...

Vielen Dank im Vorraus... LG Corinna

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Liebe Corinna,

mit den ganzen Zugeständnissen vom Staat kenne ich mich nicht aus, aber hier meine persönliche Empfehlung: Wenn du wirklich wieder arbeiten willst, fange jetzt schon an, nach einer guten Tagesmutter zu suchen. Klar, eine TaMu kostet - ABER, ich kann es jederzeit empfehlen! Mein Sohn ist seit seinem 1. Geburtstag bei einer TaMu (seit Oktober letzten Jahres sogar Vollzeit) und es klappt super! Natürlich geht ein Teil des Verdienstes drauf, aber der ist häufig nicht höher als der Satz in der Krippe. Ist zumindest meine subjektive Erfahrung.

Schöne Grüße von Anja

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#danke

aber von dem Geld eines 400€ Jobs kann ich nicht 300€ für ne Tagesmutter bezahlen.... dann brauch ich nicht Arbeiten...

LG Corinna

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Neeee - mit Tagesmutter kannst Du Vollzeit resp. 30Std / Wo arbeiten.

da bleibt deutlich mehr als TaMu-Kosten bei Dir hängen.

Scully

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Nach dem Elterngeld gibts erstmal nur noch Kindergeld.
Ihr könnt Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen.
Wenn das abgelehnt wird, weil euer Familieneinkommen zu gering ist, dann werdet ihr aufgefordert ergänzendes ALG 2 zu beantragen.

Euer Bedarf liegt bei 316 Euro für jeden Erwachsenen und 211 Euro für jedes Kind. Dazu kommen Kosten für angemessene Miete und Heizkosten.

Als Einkommen zählt das Einkommen deines Mannes und Kindergeld.
Vom Einkommen deines Mannes wird dann noch ein Freibetrag abgezogen. Was übrig bleibt an Einkommen wird dann eurem Bedarf gegenüber gestellt.

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Hallo,

erstmal danke für deine Antwort.

Kannstdu mir vielleicht noch sagen, ob mit Brutto oder Netto gerechnet wird?
Und wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

#danke Corinna

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Da Du nicht arbeiten musst, bis Dein Kind 3 Jahre alt ist, steht Euch (wenn ihr zuwenig habt) ALG2 ergänzend zu.

und das musst Du auch mit niemand diskutieren.

Gruß

Manavgat

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#danke , daswollt ich wissen..

LG Corinna