Eigenheimzulage- müssen wir zurückzahlen?????????

Wünsche allen einen schönen guten Morgen,

mein Mann hat 2000 ein Haus gekauft und dafür 8 Jahre lang die Eigenheimzulage bekommen.Nun ist dieses Haus zu klein für uns geworden und wir wollen es verkaufen und uns ein neues zulegen. Nun wurde meinem Mann von einem Bekannten erzählt das er die ersten 10 Jahre nicht verkaufen darf,weil er sonst die Eigenheimzulage zurückzahlen muß. Stimmt das??????
Kann uns jemand helfen und weiß darauf antwort!
Vielen lieben Dank
Nicole

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schau mal:

http://bundesrecht.juris.de/eigzulg/index.html

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Danke Dir,wenn ich das jetzt richtig verstanden habe müssen wir die Eigenheimzulage jetzt nicht mehr zurückzahlen oder?

LG Nicole

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Hi Nicole.

auf die Eigenheimzulage habt ihr Anspruch einschließlich dem Jahr in dem ihr auszieht (max. 8 Jahre lang). Zurückzahlen müsst ihr nichts wenn ihr auszieht.

Die 10 Jahresfrist hat mit der Steuer und nix mit der Eigenheimzulage zu tun. Das heißt, dass ihr innerhalb von 10 Jahren euer Haus verkauft müsst ihr den Gewinn aus den Anschaffungskosten und dem Verkaufspreis beim Finanzamt versteuern. Und das kann unter Umständen sehr viel Geld sein.

Falls noch irgendwelche Fragen dazu hast meldest dich einfach.

Lg
Jenny

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Ich danke Dir,wenn mein Mann gleich aufsteht werde ich ihm das erzählen.Wäre natürlich schade wenn der Hauskauf daran scheitert das wir Steuerlich zu viel zurückzahlen müßten.Wir haben darüber überhaupt nicht nachgedacht.Wir dachten,wir könnten dieses Haus einfach verkaufen und möglichst für den selben Preis ein größeres kaufen.Haben nämlich schon ein gefunden was uns super gefällt und in dem auch genug Platz ist für unsere Rasselbande.

#liebdrueckLG Nicole

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Hallo...

...das stimmt so nicht ganz!!!

Wenn man das Haus selber bewohnt hat, wie das hier der Fall ist, kann mann auch innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen, vgl. § 23 EStG.

Grüße
sunny