Kinderzuschlag

Noch eine Frage...
Wann kann man Kinderzuschlag beantragen und was hat das mit dem Wohngeld zu tun? Bevor wir einen Wohngeldantrag stellen, müssen wir auch einen antrag wegen kinderzuschlag stellen.

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Hallo,

den Kinderzuschlag kannst du beantragen wann du lustig bist, ob er dir zu steht ist eine andere Sache.;-)
Ihr müsst keinen Antrag auf kinderzuschlag stellen nur weil ihr Wohngeld beantragt, es wäre aber sinnvoll.
Der Kinderzuschlag wird nicht aufs Wohngeld angerechnet und umgekehrt Wohngeld nicht auf den Kinderzuschlag. Aber für beides müsst ihr ein Mindesteinkommen haben und dürft ein Höchsteinkommen nicht überschreiten.
Häufig werden ALG2-Bezieher aufgefordert die beiden Leistungen zu beantragen und fallen dann aus dem ALG2 Bezug, weil durch Kinderzuschlag und Wohngeld eine Bedürftigkeit, welche den ALG2 Bezug rechtfertigt ,verhindert wird.

Gruß whitefairy

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ehm,also Kinderzuschlag zieht das Wohngeld ab,so wars bei uns!
Aber vielleicht mal selber bei der Kindergeldkasse nachfragen!

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wie soll ich das verstehen ?#kratz
Du hast weniger Kinderzuschlag bekommen weil du Wohngeld bezogen hast ? Oder wie ?

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aus meiner erfahrung kann ich nur sagen, das wenn du kein wohngeld bekommst, kannst du auch kein kinderzuschlag beantragen, so ist es mir ergangen

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also wir haben schon wohngeld bekommen, und unsere sachbearbeiterin hat nie was davon gesagt.
als wir aber einen weiterzahlungsantrag stellen wollten und zur vertretung mußten,hieß es auf einmal das wir den antrag stellen müssen,sonst wird das nicht weiter bearbeitet!! weiß jemand wie hoch die einkommensgrenze ist beim kinderzuschlag??

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Hallo,

ich habe hier einen Link für dich, da kannst du eure Daten eingeben und ausrechnen, wieviel Kinderzuschlag euch zusteht.

http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/

Ich vermute das ihr nicht über ein sehr hohes Einkommen verfügt und daher hat die Vertretung euch aufgefordert Kinderzuschlag zu beantragen. Euer Einkommen und Wohngeld zusammen reicht eventuell nicht um euren Bedarf zu decken und die Vorgehensweise ist nunmal so, bevor ihr ALG2 beantragen könnt, müsst ihr Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen, da dies vorrangig ist vor ALG2. Weil durch diese beiden Leistungen eine eventuelle Bedürftigkeit vermieden wird.
Ansonsten wüßte ich nicht, warum euer Wohngeldantrag nicht weiterbearbeitet wird, außer eben das euer Einkommen dafür zu gering ist.

Gruß whitefairy