Schenkung/ jetzt Pflegefall/ Rückzahlung/ ALG2

Hallo,

die Oma meines Mannes hat uns Geld geschenkt, einmal zur neuen Wohnung, einmal eine Anzahlung für ein Auto, zur Hochzeit und einmal so zwischendurch. Insgesammt 9.500,00 Euro.
Leider mußte die Oma jetzt in ein Pflegeheim und der Kreis möchte das Geld zurück haben.
Im Moment haben wir aber überhaupt kein Geld, das Auto mußten wir wieder abgeben und mein Mann verdient zur Zeit so wenig, dass wie seid Februar 09 ALG2 bekommen. Unsere Kinder sind fast drei Jahre und 5 Monate, daher gehe ich noch nicht wieder arbeiten.
Nun möchte das zuständige Amt das Geld von uns wieder haben, damit die Pflege der Oma bezahlt werden kann. Zu meiner Schwiegermutter meinte der zuständige Sachbearbeiter, dass wir uns einen Kredit aufnehmen sollten. Oder wir könnten das Geld in Ratenzahlung zahlen. Aber wir können zur Zeit einfach nicht zahlen.
Jetzt sollen laut dem Sachbearbeiter die Eltern meines Mannes dafür bezahlen.
Weiß jemand von Euch, ob das so rechtens ist? Müssen die Eltern bezahlen, weil wir nicht bezahlen können? Obwohl die Oma uns das Geld gegeben hat?
Ich bin echt ratlos. Und ich möchte natürlich nicht, dass dadurch nun ein Familienstreit entsteht.

Kann mir jemand helfen????

LG
Jenny

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Hi,

also rechtlich betrachtet können alle Schenkungen der letzten 10 Jahre zurückgefordert werden, wenn der Schenker selbst bedürftig wird.

Soweit Ihr also die letzten 10 Jahre besagte 9.500 Euro bekommen habt, seid ihr grundsätzlich dazu verpflichtet, das Geld zurückzugeben.

Es ist quatsch, dass die Eltern deines Mannes das zurückzahlen sollen. Höchstens sie hättens bekommen und z.B. an euch weitergegeben oder selbst Geld bekommen.

Außerdem würde ich mich an eurer Stelle darauf berufen, dass es zum Teil eine sog. Anstandschenkung war (Geld zur Hochzeit des Enkels) und dass ihr das Auto nicht mehr habt bzw. das Geld für was auch immer ausgegeben habt. Beruft euch auf Entreicherung.

Ansonsten macht ihr Leistungsunfähigkeit geltend, da ihr momentan ja offensichtlich kein Geld zum Zurückzahlen habt. Es kann dann aber sein, dass ihr zu einem späteren Zeitpunkt erneut überprüft werdet, ob sich was in eurer finanziellen Situation geändert hat.

Wie sollt ihr denn einen Kredit bekommen mit ALG II? Den müsstet ihr ja auch ratenweise tilgen.

Wenn sie sich weiter auf stur stellen, müsst ihr zum Anwalt, bzw. zu einer Rechtsberatungsstelle.

Außerdem müssen sie euch nachweisen, dass besagte Oma jetzt tatsächlich bedürftig ist, also kein Gespartes oder ein Häuschen usw. mehr hat, um zunächst mal die Heimkosten selber zu bezahlen.

Alles Gute
sl1977

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Ergänzung:

Die Kinder besagter Oma sind natürlich unterhaltspflichtig. Die Freigrenzen fürs Einkommen und Vermögen sind aber ziemlich großzügig.

Da ihr die Schenkung wohl nicht zahlen könnt, versucht mans natürlich bei den Kinder wg. der Unterhaltspflicht. Da kommt aber in den wenigstens Fällen was raus, trifft also keine armen Leut'#schein.

sl1977

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Hallo,

danke schön für Deine Antworten.

#danke
Jenny

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Ja, das ist richtig.

Erstmal versucht das Sozialamt die Schenkung zurück zu bekommen, was auch rechtens ist, wenn sie innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt ist. Wenn das nicht geht, sind die Kinder des Betroffenen unterhaltspflichtig. Für diese gibt es allerdings relativ hohe Freigrenzen, sprich der eigene Lebensstandard darf sich durch die Unterstützung nicht drastisch verschlechtern.


Grüsse
BiDi

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#danke

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Wenn ihr es zurückzahlen könnt, dann müß ihr dies auch, wenn nicht und bei euch schon ALG2 gezahlt wird, denke ich nicht, dass ihr das braucht. Guckt mal, ob ihr evtl. bei einer entsprechenden Beratungsstelle Hilfe bekommt!

9

#danke

Ich werde morgen mal bei der Verbaucherzentrale nachfragen.

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"Jetzt sollen laut dem Sachbearbeiter die Eltern meines Mannes dafür bezahlen.
Weiß jemand von Euch, ob das so rechtens ist? Müssen die Eltern bezahlen, weil wir nicht bezahlen können? Obwohl die Oma uns das Geld gegeben hat? "


Ja, wenn bei der Oma und bei Euch nichts zu holen ist, kann es gut möglich sein, dass ihre Kinder für die Heimunterbringung mit aufkommen müssen, wenn sie die finanziellen Möglichkeiten haben.

Gruß,

W

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Hallo W,

danke für Deine Antwort.

Dass die Schwiegereltern unter Umständen bezahlen müssen ist schon klar.

Aber müssen sie für unsere Schenkung aufkommen?

LG
Jenny

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Ja indirekt eben.

Wenn die Oma Euch Ihr letztes Geld geschenkt hat und jetzt deshalb nicht für das Heim aufkommen kann, werden die Schwiegereltern eben eher zur Kasse gebeten, als wenn sie es noch hätte.

Gruß,

W

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Hallo Jenny!

Fakt ist: Schenkungen, die eine Person innerhalb der letzten 10 Jahre tätigt bevor sie einem Sozialhilfekostenträger (in Eurem Fall ist das der Kreis )zu Lasten fällt, können zurückgefordert werden. Davon ausgenommen sind Hochzeits,- Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke oder gelegentliche kleine Geldzuwendungen. Rein juristisch werden diese als "Anstandsgeschenke" bezeichnet und sind von einer Rückforderung ausgeschlossen.

Bei der Rückforderung einer Schenkung muss der Gegenwert der Schenkung noch vorhanden sein. Da ihr das Auto abgegeben und das Geld welches ihr dafür erhalten habt, sicherlich verbraucht ist, müsst ihr ergo rein rechtlich gesehen nichts zurückzahlen.

Das Amt muss auch prüfen, ob Beschenkte nach dem aktuellen Stand finanziell in der Lage sind, ein Geschenk bzw. den entsprechenden Gegenwert zurückzugeben ohne daß ihr eigener angemessener Unterhalt oder die Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen gefährdet sind.

Zur Unterhaltspflicht: Bei mehreren Unterhaltspflichtigen ist in erster Linie die Kinder (also hier die Eltern Deines Mannes) unterhaltspflichtig. Ich nehme an, dass der Sachbearbeiter des Kreises Euch die Sache so verkauft hat, dass Deine Schwiegereltern quasi "einspringen", wenn ihr die Schenkung nicht zurückgeben könnt. Es ist jedoch so, dass sie sowieso überprüft werden um eventuelle Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Die Freibeträge liegen hier aber relativ hoch, so dass nur wenige Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen.

Am besten wäre es, wenn ihr Euch die Hilfe eines Juristen für Sozialrecht holt. Da Euer Einkommen sicher nicht so hoch ist, könnt ihr Euch einen Beratungsschein ausstellen lassen und ggf. Prozesskostenhilfe beantragen.

L.G. Kapulli

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Hallo,

ich kann nur zur Zeit von uns berichten.

Meine Mutter braucht zur Zeit einen Pflegedienst (Psychisch).
Da kam zu uns auch ein schreiben wo wir was ausfüllen mussten ob wir zahlen können, aber wir sind ja leide grad selber ALGII Empfänger & so war es nicht möglich.

Dann wurde bei meinen Großeltern (also die Eltern meiner Mutter) angefragt & mein Opa verweigerte sich den Bogen auszufüllen, so muss nun meine Mutter selber monatlich um die 50€ zahlen (sie bekommt allerdings selber auch schon Früh-Rente).

LG Claudia