Elterngeld splitten und Krankenkasse

Hallo,

besteht bei Elterngeld-Anspruch in Höhe des Sockelbetrages 300 € Anspruch auf beitragsfreie Krankenversicherung, wenn der Elterngeldbezug auf 24 Monate gesplittet wird (also nur 150 € ausgezahlt werden? (abzgl Mutterschaftsgeld), wenn sie verheiratet ist und der mann (und vater des Kindes) Beamter ist?


wenn ja, wo steht das?

#danke

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Hi,
soweit ich weiß besteht der Anspruch grundsätzlich erst mal nur dann, wenn du zu Beginn des Elterngeldanspruches gesetzlich pflichtversichert bist. Der grundsätzliche Anspruch hat nichts mit der Höhe vom Elterngeld zu tun.

Wenn du von vornherein freiwillig gesetzlich oder privat versichert warst hast du m.W. nach überhaupt keinen Anspruch auf die beitragsfreie Versicherung.

Lt. den Unterlagen bei meinem Elterngeldantrag wird der Zeitraum, für den man "durch den Elterngeldbezug" beitragsfrei versichert ist eindeutig NICHT verdoppelt durch einen verlängerten Auszahlungszeitraum. Es gab hier aber auch schon Aussagen, wo steif und fest gesagt wurde, dass es eben doch so wäre.

Entweder gab es da Falschinformationen, oder kulante Krankenkassen. Im Zweifel sollte man das einfach mal mit der eigenen Krankenkasse klären.

Viele Grüße
Miau2

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Ich habe dies gesagt und dir auch belegt, was ich hiermit gerne noch mal tue:
http://www.elterngeld.net/sachsen/Infoblatt.pdf

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UNd wie lieserl dir gerade aufzeigte gibt es noch mehr Bundesländer, die das so handhaben!

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Hallo!

Ja, solange Elterngeld ausgezahlt wird, ist man beitragsfrei KV.
Aber wie meine Vorschreiberin schon sagte nur wenn man vorher Pflichtversichert war. Sind dann üblicherweise auch weniger Monate (bei mir waren es 22).
Wenn die betreffende Person einen ruhenden Arbeitsvertrag hat (also in Elternzeit ist) ist sie sowieso beitragsfrei solange sie Elternzeit hat.

Grüße
Lieserl

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Nur bei Pflichtversicherung vorher und dann abhängig vom Bundesland.

Sachsen z.B. sagt klar, bei Verlängerung auch beitragsfrei die ganze Zeit:
http://www.elterngeld.net/sachsen/Infoblatt.pdf