Arbeitslosigkeit durch Eigenverschulden, wer kann helfen?

Guten Abend zusammen,

heute schreibe ich mal für eine Freundin, die mit ihrem Latein am Ende ist.

Ihr Mann hat seit Jahren wohl ein Suchtproblem und ist aufgrund dessen (er hat wohl einen Arbeitskollegen beklaut) nun seinen Job los.

Man hat ihm nahe gelegt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, weil eine fristlose Kündigung für den späteren weiteren beruflichen Werdegang wohl nicht gut aussieht (Mann arbeitete im öffentlichen Dienst).

Soweit ich weiß, erhält man bei Eigenverschulden eine Sperre von 3 Monaten, bevor das Arbeitslosengeld dann fließt.

Sie arbeitet nur 30 Stunden wöchentlich und verdient nicht genügend, um die Familie (2 Kinder) über Wasser zu halten.

Wer ist zuständig? Kann sie einen Kinderzuschlag beantragen, springt die ARGE ein oder wer ist zuständig?

Meine Freundin ist völlig am Ende und weiß nicht, wie es weitergehen soll. Da das jetzt alles so unheimlich plötzlich kam, hatte sie überhaupt keine Zeit, sich mit dieser Thematik auseinander zu setzen. Sie bangt um ihre Existenz und natürlich vor allem um die Existenz der Kinder.

Wer kann helfen? Habt Ihr Rat? Was kann ich ihr sagen? Ich möchte ihr gerne helfen, weiß aber nicht wie.

Wo muss denn das Arbeitslosengeld überhaupt beantragt werden? Bei der ARGE oder wo?

Oh Mann, Fragen über Fragen.

Bitte gebt Antwort, wenn Ihr Euch damit ein bißchen auskennt.

LG Ela (die hofft, dass sich am Ende vielleicht doch noch alles zum Guten wenden wird).

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Hängt wohl in erster Linie davon ab wieviel sie verdient.
30 Stunden in der Woche sind ja nicht wenig. ´

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ALG I muss beim Arbeitsamt beantragt werden. ALG II bei der ARGE/Jobcenter.

Ob und was ihnen zustehen kann anhand der bisher genannten Daten niemand sagen.
Es gibt generell die Möglichkeit ALG II zu beantragen oder aber Kinderzuschlag und Wohngeld. Wobei es drauf ankommt wieviel Einkommen vorhanden ist, wie hoch der Bedarf ist usw.

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Hallo also ich weiß aus Erfahrung das ein Aufhebungsvertrag auch zur einer Sperrung führen kann.
Ich kannte jemanden, der hatte diesbezüglich sogar ein Gespräch vorher mit dem AA.

Er war auch Alkoholkrank. Job Körperlich zu anstrengend . Machte eine Entziehungskur und wollte sich einen anderen Job suchen.

Er kündigte auch im Einvernehmen und bekam eine Sperre.#schock , obwohl man ihn in einem Gespräch vorher sagte das Alkoholismus eine anerkannte Krankheit ist und es dann aus Krankheit lichen Gründen wäre.
Das hatte er Natürlich nicht schriftlich und die vom Arbeitsamt wiederholte ihr Aussage nicht wieder:-(

L.G Tina

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Man hat ihm nahe gelegt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, weil eine fristlose Kündigung für den späteren weiteren beruflichen Werdegang wohl nicht gut aussieht (Mann arbeitete im öffentlichen Dienst).

Ich würde umgehend eine Fachanwältin für Arbeitsrecht aufsuchen und diese Vereinbarung anfechten, da der Mitarbeiter unter Druck gesetzt wurde.

Es gibt nix bescheuerteres, als im Fall einer Suchterkrankung das Arbeitsverhältnis zu kündigen!

Gruß

Manavgat

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Hallo

Nun.sie kommen ihm doch entgegen. Er hat MIst gebaut. Wenn sie ihn fristlos kündigen, sieht es ja wohl nicht so toll in den nächsten Bewerbungen aus.
Und gerade wenn ich eine Suchterkrankung habe, darf ich meinen Arbeitsplatz nicht so leichtfertig aufs Spiel setzen

BIanca

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Süchtige sind Krank und werden deswegen vom Gesetzgeber geschützt. Wenn er wegen der Sucht geklaut hat, darf er deswegen gar nicht entlassen werden. Er muss allerhöchstens eine Therapie antreten.

Sie kommen ihm also nicht entgegen, sondern haben die erste Möglichkeit genutzt sich seiner zu entledigen und das Gesetz auszuhebeln.

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Hallo,

Manavgat hat Recht.

Wenn ihm der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag statt der fristlosen Kündigung anbietet, muss man stutzig werden.

Die fristlose verhaltensbedingte Kündigung ist für den Arbeitgeber viel billiger.

Warum sollte ihn der weitere berufliche Werdegang eines Mitarbeiters interessieren, den er aufgrund von Fehlverhalten selbst nicht behalten möchte?

Genau: Weil er die fristlose Kündigung in diesem Falle gar nicht vorm Arbeitsgericht durchbekommen hätte.

LG Marion

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Diese Antwort ist nicht ganz korrekt.

Eine fristlose Kündigung wird wohl nicht durch das Suchtproblem vor dem AG stand halten.

ABER: Ein Suchtproblem rechtfertigt nicht das Beklauen eines anderen Kollegen. Stützt sich die fristl. Kündigung auf diesen Aspekt, gibt es vor dem AG wenig Aussichten auf Erfolg.

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Soweit mir bekannt, kommt es immer auf die Art der Sucht an und wie der jeweilige Arzt dem jeweiligen Richter was bescheinigt.