Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot?

Hallöchen,

vielleicht kennt sich ja jemand aus:

War vom 13.12.2007 bis zum Beginn meines Mutterschutzes im Beschäftigungsverbot. Vom MuSchu ging es direkt in die Elternzeit, die nun am 2.5.2009 endet.

Jetzt habe ich gelesen, dass der Mutterschutz auch ein Beschäftigungsverbot ist und der Mutter daraus weiterhin der Urlaubsanspruch zusteht. Wie ist das mit em BV? War ja 7 von 12 Monaten in 2008 im BV (einschl. MuSchu). Müsste mir daraus resultierend nicht auch noch anteilig für diese 7 Monate Urlaub zustehen?

Habe meinen Personalberater schon gefragt, aber derstellt sich dumm.

Was meint Ihr?

LG, Danke und
Frohe Ostern

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Urlaubsanspruch hast du bis einschließelich des Monats in dem dein Mutterschutz endete.

Bis wann hattest du Mutterschutz? UNd wieviel Tage Urlaub hast du im Jahr?

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Wie gesagt, mein Mutterschutz endete im Juli 2008. Wie viele Tage ich Anspruch auf Urlaub im Jahr hab, weiß ich nicht genau. Entweder sind es 2 oder 2,5 Tage pro Monat.
Wie ist das denn mit dem BV? Hab ich da nicht auch Urlaubsanspruch nachträglich?

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Dir steht der Urlaub für 2007 voll zu und für 2008 dann 7/12 des Urlaubs.

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Du hattest doch 7 Monate Urlaub, warum ist das denn so wichtig?

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Nicht jeder, der ein Beschäftigungsverbot hat, kann die Zeit zu Hause genießen oder als Urlaub bezeichnen.

Ich hätte mein Beschäftigungsverbot gerne gegen Arbeit getauscht, wenn mir jemand den Grund für das BV abgenommen hätte. Und der Urlaub steht dir nun mal zu, weil man ihn nicht nehmen durfte.

Gruß,
Rehlein

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Manche Frauen müssen während des BV extrem viel liegen und dürfen viele Dinge nicht machen. Das kann man wohl kaum als Urlaub und Erholung bezeichnen.

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Hallo,
also es ist so....

dir steht der Resturlaub vom Jahr 2007 zu, weiterhin der Urlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutzes im Jahr 2008.

Während der Elternzeit steht dir KEIN Urlaub zu.

Der AG muss dir den Urlaub nach der Elternzeit für die 1. SS bei Arbeitsbeginn mitteilen.

Ich habe auch in der 20. SSW BV ausgesprochen bekommen, da sich meine Gebärmutter so früh gesenkt hatte und der Gebärmutterhals sich verkürzte.

Es ist wirklich kein Urlaub, wenn man den ganzen Tag liegen soll. Es waren schreckliche 18 Wochen....
Mir steht der komplette Urlaub 30 Tage + 6 Tage Überstunden nach der Elternzeit zu. Ach ja ich arbeite in der Gastronomie.

Aber wenn der AG sich quer stellt, dann geh einfach mal zur Arbeitskammer, die helfen immer in solchen Situationen..

Reg dich nicht auf, dass manche Leute es nicht verstehen können, dass man die ganze SS zu Hause "rumgesessen" hat. Oft sind das Leute,die entweder noch nieeeee SS waren oder zum Glück eine schöne SS hatten. Leider gehören wir nicht zu dieser Sorte.

LG

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Oh, danke für Deine nette Antwort. Bei der Arbeitskammer also? Hast Du da irgendwelche Kontaktinformationen? Wenn ich in der Suchmaschine Arbeitskamer eingebe, finde ichnur was zum Saarland oder Saar. Können dir mir trotzdem helfen?

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Sie hatte aber keine BV weil sie die ganze Zeit liegen musste..

Der Job war zu hart für eine Schwangere..
Das ist schon ein Unterschied..

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Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe geht es dir darum die 7 Wochen bis zum nächsten MuSchu zu überbrücken...

Aber du bist doch erst ein Jahr in Elternzeit.
Warum verlängerst du diese nicht einfach??
Das kannst du machen...

Ich persönlich finde es eine Einstellungsfrage wenn ich nach einem BV noch nach meinem Urlaubsanspruch frage.
Sicher ist das kein Urlaub, aber dennoch bezahltes zu Hause bleiben und bei Kollegen und AG kommt es sicher gut, wenn man dann noch nach seinem Resturlaub kräht.

Versuch es mal so zu betrachten...

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Verlängern der Elternzeit geht nicht einfach! Das geht nur, wenns dem AG Recht ist. Eigentlich hat man auf dieses weitere Jahr nämlich schon verzichtet.

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Richtig, ich kann meine Elternzeit verlängern, allerdings ohne Elterngeldanspruch. Wie ich bereits schrieb, fällt es uns nicht ganz so leicht, mal eben 7 Wochen mit nur dem Gehalt meines Mannes leben zu können.
Weiterhin - wenn ich doch Anspruch auf Urlaub habe und diesen nicht nehme, wird er irgendwann verfallen, spätestens am 31.12. diesen Jahres. Das wäre ja sehr zu meinem Ungunsten und einfach nur blöd von mir.
Grundsätzlich verstehe ich Deinen Beitrag schon, allerdings ist es mir herzlich egal, was meine Kollegen oder die Stationsleitung davon halten, wenn ich die 7 Wochen lieber mit Urlaub als mit unbezahlter Elternzeit überbrücken möchte. Ihr war doch auch egal, als sie mich für hochgradig infizierte und aggressive Patienten einteilte, als ich mit Blutungen zuhause lag und Ängste hatte, mein Kind zu verlieren. Weiterhin WILL sie mich nicht zurück auf Ihrer Station haben, nicht umsonst stand in der Grußkarte zur Geburt unseres Sohnes: ...von Deinen ehemaligen Kollegen...

Ist es nicht logisch, dass man dann versucht, mittels Urlaub - der mir tatsächlich zuzustehen scheint - diesen Spießrutenlauf zu umgehen? Wäre das damals anders gelaufen, würde ich sicher nicht so darauf beharren, aber es ist nunmal so.

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So Mädels, bevor man sich hier die Köpfe einschlägt und mich weiterhin anprangert und mich als Schmarotzer darstellen möchte (was ich so herauszulesen meine), möchte ich die Diskussion hier beenden.

DAnke für die Beiträge, die mir wirklich halfen!!!