Vorladung Betrug ARGE - Rückzahlung längst beglichen

Guten Morgen!

Ich habe heute einen Brief vom Kriminalfachdezernat bekommen mit einer Vorladung zur Vernehmung wegen Betrug gegen die ARGE.
Ich musste vor einem Jahr Geld an die ARGE zurückzahlen, weil mir mit Ende der Schwangerschaft keine Gelder mehr Zustanden (was ich zu dem Zeitpunkt aber nicht wusste). Ich habe einige Monate Geld bezogen, welches mir nicht zustand. Ich habe dann nach Aufforderung der ARGE sofort das Geld zurückbezahlt.

Nun habe ich ein Jahr später diese Vorladung bekommen.
Ich habe die ARGE wirklich nicht vorsätzlich betrogen und habe auch sofort das Geld zurückgezahlt. Ich habe nun totale Angst davor, was mich erwartet. Kann mir vielleicht jemand Auskunft geben, was mich erwarten wird?

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du kannst ja anhand von überweisungsbelegen und kontoauszügen sicher nachweisen, dass du bezahlt hast. das nimmst du einfach zur arge mit und wartestwas auf dich zukommt. mehr als abwarten kannst du erstmal sowieso nicht.

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Hm, Zivil- und Strafrecht sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Die Begleichung der Schuld ändert ja nichts an dem Umstand des (unwissenden) Betruges. Aber Unwissenheit schützt ja vor Torheit nicht. #gruebel

Nur, dass jetzt so spät etwas kommt,wundert mich.

Grüßle
pupsi

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ich schätze mal, dass nun einfach strafrechtlich gegen Dich ermittelt wird. Das hat nix mit der Rückzahlung zu tun. Die ermitteln da von Amts wegen.

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na ja, wenn man den staat ums geld behumst, ist nicht zu spaßen. im schlimmsten falle bekommst du eine geldstrafe aufgebrummt.

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Das du zurückgezahlt hast heisst ja nicht, dass der Betrug, ob wissentlich oder nicht, damit hinfällig ist.

Der Tatbestand ist nunmal gegeben und das prüfen die auch nach.

Da du aber alles zurückgezahlt hast, wird es sicherlich nicht mehr so dicke für dich kommen.

Das du davon nichts wusstest, ist dein Problem.
Wenn sich an deiner persönlichen Sitation etwas ändert musst du dich auch informieren wie es dann aussieht..

Unwissenheit schützt vor Schaden nicht.

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Hallo!

Ich möchte mich ersteinmal für eure Antworten bedanken.
Dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, steht außer Frage. Ich möchte mich hier auch nicht herausreden.

Ich hatte der ARGE die Änderung der Umstände mitgeteilt, aber mein Brief kam angeblich nie an. Da ich auf meine mitgeteilte Änderung weiterhin Geld bekam, ging ich davon aus, dass alles in Ordnung ging. 6 Monate später wude ich aufgefordert, die Unterlagen einzureichen, die ich bereits geschickt hatte... so kam die Weiterzahlung zu Stande.

Ich wollte mich mit meinem Posting auch aus nichts herausreden, sondern einfach nur Fragen, was mich erwarten wird.

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dann ist das Verschulden der Arge.

Das nächste mal, lass dir alle Quittieren, geb Unterlagen nur unter Zeugen ab oder schick die Sachen per Einschreiben mit Rückschein.

Ist echt der Hammer, wie eine Behörde mit Unterlagen umgeht, du hast dir nix vorzuwerfen und das würde ich der Polizei auch klar machen.

LG

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Hi,
ich kenne mich mit so etwas zwar nicht aus, aber bei einer Vernehmung kannst du die Sache erklären und deine Version schildern. Das wird einfach mal das normale Prozedere sein.

Grundsätzlich würde ich mir nicht zuuuu viele Sorgen machen. Du hast prompt zurückgezahlt, hast deinen Fehler eingesehen und hast ja auch nicht vorsetzlich betrogen und nebenbei gearbeitet oder heimlich mit einem Partner zusammen gewohnt. Ich würde mal sehr stark vermuten, dass das schon auch eine Rolle spielen wird.

Alles Gute,
S.

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"Du hast prompt zurückgezahlt, hast deinen Fehler eingesehen und hast ja auch nicht vorsetzlich betrogen"

und trotzdem hat die arge sich die muehe gemacht und anzeige wg. betruges erstattet.. dies hätte sie auch unterlassen können, wenn sie eine guetliche einigung gewollt haette.

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Es wird da einfach ein fest gelegtes Prozedere geben, nach dem die ARGE in Fällen von zu unrecht erhaltenen Zahlungen vorgeht. Aber wenn man angezeigt wird, heißt das nicht automatisch, dass man auch verurteilt wird. Es gibt Situationen, in denen man automatisch angezeigt wird. Zum Beispiel wenn dein Kind einen Unfall hat, der von der Polizei registriert wird, wirst du als Erziehungsberechtigter automatisch wegen Verletzung der Aufsichtspflicht angezeigt. Ich kenne mehrere Leute, denen das passiert ist, aber wo dann nichts nachgekommen ist, weil sie nachweisen konnten, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Davon abgesehen werden Vergehen hierzulande nicht immer gleich geahndet. Die Frage von Reue und Kooperationswillen haben durchaus auch Einfluss darauf, wie hoch eine Strafe ausfällt bzw. ob man es bei einer Verwarnung belässt.