Vollstreckung und Verjährung???

Hallo an alle,

wir haben ein Problem! Mein Mann hat ein Vollstreckungsbescheid über 4.000 Euro erhalten. Die Forderung ist aus dem Jahr 1996!!! Er hat nicht die geringste Ahnung, worum es dabei geht! Er hat seit Jahren keine Rechnung, Mahnung etc. bekommen, ich kann das bezeugen, seit über sind wir ein Paar und ich öffne seine Post, da kam keine Forderung an...

Ja was kann man denn nun machen? Wir haben den Anwalt der gegenüberliegenden Partei angerufen um etwas rauszubekommen, der sagt nichts, da er ja die Gegenseite vertritt. Die Telefonnummer von dem Herren bekommen wir auch nicht raus...ja und nun? Wie soll man denn da vorgehen, wir können doch nicht 4.000 Euro bezahlen und wissen nicht mal wofür???

Danke für eure Hilfe.

LG Christina

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Vor einem Vollstreckungsbescheid bekommt man immer einen Mahnbescheid. Aber egal.

Wenn ihr wirklich nicht wisst woher etc., dann müsst ihr innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Bescheides Einspruch einlegen beim angegebenen Gericht.

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Haben wir gemacht und nun soll mein Mann eine EV abgeben! Nur das ist ja gar nicht der Punkt, wir würden einfach gerne mal näheres erfahren....

Wir fürchten, dass seine Bescheide bei seinen Eltern angekommen sind. Da stand natürlich sein Name an der Tür...nun ist sein Vater vor kurzem gestorben und die Mutter in eine andere Wohnung gezogen. Mein Mann hatte aber keinen Kontakt zu seinen Eltern, somit hat er auch die Briefe nicht bekommen und jetzt wo der Name nicht mehr dran steht, haben sie mal geforscht wo er gemeldet ist...voll blöd, denn ursprünglich ging es nur um 5000 DM.

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Wenn du die ursprüngliche Summe kennst weißt du ja scheinbar auch worum es sich handelt.
Warum ist es blöd das sie geforscht haben, sie wollen ihr Geld haben.

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Das klingt seltsam. Erstens gibts vor dem VB einen Mahnbescheid, dazwischen wechselt bei erfolgreicher Zustellung niemand die Zustellungsanschrift...

Dann steht im Vollstreckungsbescheid zwar kurz, aber deutlich der Inhalt der Forderung und der Gläubiger drin.

Andrea

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Eben drum.

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Ja mag ja alles sein, aber mein Mann ist dort nachweisbar polizeilich nicht mehr gemeldet seit 13 Jahren! Aber am Briefkasten stand natürlich weiterhin sein Nachname, da seine Eltern da weiterhin wohnten, er aber keinen Kontakt zu seinen Eltern hat. Nun ist sein Vater verstorben und seine Mutter in eine andere Wohnung gezogen. Nun kommt die Post bei uns an, da der Postbote ja den Namen nicht mehr sieht.

Und wie kann es sein, dass es erst nach 13 Jahren zu einem Vollstreckungsbescheid kommt?

Es steht in dem VB die Summe und der Gläubiger aber nicht um was es dabei geht.

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