Arbeitslos - Urlaub

Hallo zusammen!

Ich werde voraussichtlich bald arbeitslos sein (habe und suche eine Teilzeitstelle).
Darf ich als arbeitslose Mutter trotzdem in den Sommerferien Urlaub machen?
Ich denke dabei an die Kinder, die ja nicht nur zu Hause sitzen sollen und mein Mann verdient ja gut.

Danke!

(Bitte keine bösen Bemerkungen, ich möchte gern eine sachliche Antwort).

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Hi,

komische Frage... wenn ihr als Familie genug Geld dafür habt, warum solltet ihr dann nicht Urlaub machen?#kratz

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Naja, ich dachte, man müsste vielleicht immer erreichbar sein für das Arbeitsamt.
Und "darf" nicht wegfahren.

???

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Hi,

du müsstest dann ja ALG 1 bekommen oder?
Oder bekommst du garkeine Bezüge vom Amt?

Ich glaube, wenn du arbeitslos gemeldet bist, musst du Urlaub beim Amt einreichen.

Finanziell ist es jedoch eure Sache ;-)

Gruß
Beate

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ja- genau, ich bekomme dann ALG 1.

eben, das Einrechen von Urlaub meine ich auch gehört zu haben. Aber Familienurlaub muss man ja jetzt schon mal buchen und derzeit bin ich ja noch nicht arbeitslos.

Einen Termin habe ich erst sehr spät bekommen.

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Hallo :-)
Soweit ich weiß (ganz unverbindlich) musst du dem Arbeitsamt einfach Bescheid sagen, dass du in den Urlaub fährst. Nur ist es wohl so, dass du in den ersten 3 Monaten deiner Arbeitslosigkeit eigentlich nicht fahren darfst, außer in bestimmten Ausnahmefällen. Und soweit ich weiß, darfst du nicht länger als 21 Tage in den Urlaub fahren. Wenn du keine Leistungen beziehst, darfst du natürlich hinfahren, wo du willst ;-)

LG, Kathrin

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man darf in den ersten 3 monaten gar nicht fahren...?

ohje. meine armen kinder in den sommerferien.
und dabei hätte ich ja gerade dann viel zeit.

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Google am Besten mal danach. So hab ich das jedenfalls in Erinnerung von meinem Bruder. Oder du verzichtest eben auf das Arbeitslosengeld, was natürlich auch nicht optimal ist. Mh, tut mir leid, dass ich Dir keine schönere Antwort schreiben konnt :-(

Wie lange wollt ihr denn weg? Ich kenne jemanden, der ist einfach so gefahren, aber er war nicht sonderlich beliebt bei seiner Nachbarschaft, so dass diese "News" den Weg zum Arbeitsamt recht schnell gefunden hat und dann gibts natürlich eine Sperre.

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"Darf ich als arbeitslose Mutter trotzdem in den Sommerferien Urlaub machen?"

Nein. In den ersten drei Monaten kann eine solche Ortsabwesenheit (Urlaub gibt es für Arbeitslose nicht) nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt werden. Ich denke nicht, dass unter Abwägung des Interesses der Allgemeinheit gegenüber Deinem Interesse an Ferienspaß für Deine Kinder ein begründeter Ausnahemfall vorliegt.

Ich kenne übrigens eine Menge Kinder, die so gut wie nie in den Ferien wegfahren und trotzdem nicht "nur zu Hause sitzen". Angesichts der Wirtschaftslage finde ich Dein Ansinnen schon....vermessen.

Klar kannst Du trotzdem wegfahren. Unter Wegfall des ALG.

Rechtsgrundlage:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A20-Intern/A201-Organisation/Publikation/pdf/Anhang-B-Anordnungen-des-Verwaltungsrats.pdf

"In den ersten drei
Monaten der Arbeitslosigkeit soll das Arbeitsamt die Zustimmung nur in begründeten Ausnahmefällen erteilen."

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Meine Bitte, sachlich zu antworten, hast du nicht verstanden, oder?

Ich habe dich schon SO oft gebeten, nicht mehr auf meine Beiträge zu antworten. Ich finde dich einfach überheblich und möchte keinen Kontakt zu dir.

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Ich fand den Beitrag jetzt nicht wirklich unsachlich.
Und sie ist wohl die einzige hier,die dir ganz genau antworten kann,weil sie eben jeden Tag damit zu tun hat.
Ich glaube nicht,dass sie dich damit angreifen wollte.

lg

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http://de.wikipedia.org/wiki/Erreichbarkeitsanordnung

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"Verfügbar ist unter anderem, wer gemäß § 119 Abs. 5 Nr. 2 SGB III den Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann."

So wie ich das lese, reicht es also völlig, wenn jemand deine Post entgegen nimmt / liest und dich informiert.
Wenn du dann zB in Deutschland/ Holland bist, könntest du ja innerhalb ein paar Stunden zurück sein.

Aber manche möchten eben alles verbieten, persönlich beleidigen und mies machen, nicht wahr nightingale?!#contra

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"So wie ich das lese, reicht es also völlig, wenn jemand deine Post entgegen nimmt / liest und dich informiert. "

Sorry, das liest du falsch! Und zwar absolut falsch! Schon schade, wenn man versucht mal wieder an bein zu pieseln und sich als unwissend outet, was?

Wie wäre es mal mit GRÜNDLICH! lesen?!

"(1) Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen Eingliederung kann zeit- und ortsnah Folge leisten, wer in der Lage
ist, unverzüglich #aha
1. Mitteilungen des Arbeitsamtes persönlich #aha zur Kenntnis zu nehmen,
2. das Arbeitsamt aufzusuchen,"

Es steht da: Sie muss zeit- und ortsnah Vorschlägen der Agentur Folge leisten können und sie muss Mitteilungen PERSÖNLICH zur Kenntnis nehmen. Und das geht nunmal nicht, wenn man an der Nordsee oder auf Mallorca herumliegt und sich von der Oma sagen lässt ob Post da ist!

Sorry, Teuerste, aber ICH habe mir die Rechtslage nicht ausgedacht! Ich verbitte mir also Anspielungen in Bezug auf die Ausübung meines Berufs!

ENDE DER DURCHSAGE

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klar kannst da auch urlaub nehmen 20 tag denke ich aber so wird mitgerechnet.

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Hallo,

ich wurde letztes Jahr relativ kurzfristig Anfang August arbeitslos. Bei der Meldung habe ich mit der Sachbearbeiterin gleich gesprochen. Wir wollten Mitte August 2 Wochen wegfahren, in der Zeit hatte auch der Kindergarten geschlossen. Mir wurde das sofort genehmigt. Garantie gibt es aber dafür keine. Deswegen kann vorher fest buchen natürlich auch danebengehen, wenn es eben nicht genehmigt wird. Einfach trotzdem würde ich aber an deiner Stelle nicht fahren, da manchmal Termine auch sehr kurzfristig kommen.

LG bluehorse

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"relativ kurzfristig Anfang August arbeitslos(...)in der Zeit hatte auch der Kindergarten geschlossen"

Da sind die besonderen Umstände. Kurzfristig alo, Reise schon vor der Arbeitslosigkeit gebucht, KiTa zu.

Du hast mit deinem letzten Satz völlig recht. Und wenn sie auch noch die Reise bucht, NACHDEM ihr bekannt wurde, sie wird arbeitslos, sieht das gar nicht gut aus...

LG
Ch.

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So, an alle, die es vielleicht interessiert.
Ich war gerade beim Arbeitsamt.

Mir wurde folgendes gesagt:
Man DARF auch in den ersten 3 Monaten Urlaub nehmen! Diesen muss man nur vorher abklären mit dem Amt.
Seit dem 01.01.2009 gibt es nämlich eine Änderung hinsichtlich der Ortsabwesenheit:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_172966/Dienststellen/RD-SAT/Altenburg/AA/A00-Neuauftritt-Internet/Presse/2009/011-Arbeitslos-und-Urlaub.html

Arbeitslos und Urlaub?!
Presse Info 011/2009 vom 26.01.2009
Agentur für Arbeit Altenburg informiert über Möglichkeiten

In den nächsten Tagen beginnen die Winterferien – für viele Familien die Gelegenheit zu verreisen und dem Alltag zumindest für ein paar Tage zu entfliehen. Arbeitslose Menschen sollten jedoch vor Antritt der Reise unbedingt Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen, um nach dem Urlaub ein böses Erwachen zu vermeiden.
Egal ob sie Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder keine Leistungen erhalten: die Agentur für Arbeit muss dem Urlaub in jedem Fall zustimmen – und zwar vor Antritt der Reise. Eine Zustimmung ist nur möglich, wenn in der Zeit der Abwesenheit kein Vorstellungsgespräch platzt, eine Vermittlung in Arbeit nicht zu erwarten ist und sich die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung nicht verschiebt. Liegt das Einverständnis vor, ist eine Weiterzahlung der Leistungen für bis zu drei Wochen gesichert und einer entspannten Urlaubsreise steht nichts im Wege

Wer ohne Zustimmung der Arbeitsagentur in den Urlaub fährt, verliert seinen Leistungsanspruch bis zur nächsten Vorsprache und muss zuviel gezahlte Leistungen einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurückzahlen.

Die Zustimmung kann in aller Regel telefonisch unter 0 18 01/ 555 111* eingeholt werden. Eine Zustimmung des Arbeitsvermittlers ist jedoch erforderlich, soweit in der geplanten Urlaubszeit ein Termin bei ihm ansteht, der Urlaub länger wie drei Wochen dauern soll, der Urlaub schon langfristig geplant war und die Arbeitslosigkeit zum Buchungszeitpunkt noch nicht bekannt war oder wenn die Arbeitslosigkeit vor weniger als 3 Monaten eingetreten ist.


Es wird empfohlen, die Zustimmung der Agentur für Arbeit ca. 1 Woche vor Urlaubsantritt einzuholen.


Weitere Fragen beantworten die freundlichen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Altenburg – persönlich oder telefonisch unter 0 18 01/ 555 111*.




* 3,9 Cent/ Minute aus dem Festnetz der Deutsche Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen gelten davon abweichende Preise.

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Gut gemacht!#herzlich jetzt kann eine Dame hier endlich ihren" Brückentag "genießen..lol

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Ähem, Madame, aber nichts anderes schrieb ich dir:

"die Agentur für Arbeit muss dem Urlaub in jedem Fall zustimmen – und zwar vor Antritt der Reise. Eine Zustimmung ist nur möglich, wenn in der Zeit der Abwesenheit kein Vorstellungsgespräch platzt, eine Vermittlung in Arbeit nicht zu erwarten ist und sich die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung nicht verschiebt. Liegt das Einverständnis vor, ist eine Weiterzahlung der Leistungen für bis zu drei Wochen gesichert und einer entspannten Urlaubsreise steht nichts im Wege "

und es gibt KEINE Änderung der Erreichbarkeitsanordnung seit dem 01.01.09 - das mit den Einschränkungen in den ersten drei Monaten war schon vorher so und ist auch immer noch so!

Schon ein bisschen dreist, mich nun als Lügnerin hinstellen zu wollen.

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