Steuernachzahlung wegen Elterngeld

Hallo an alle,

nur mal ein kleiner Tipp für Elterngeldbezieher. Wenn Ihr verheiratet seid und Euer Mann arbeitet, legt Geld zurück für die Steuernachzahlung, die Euch wegen des Elterngeldes wahrscheinlich droht!

Wir wussten das schon von einer Buchhalterfreundin und haben unsere Erstattung vom Vorjahr nicht ausgegeben. Was für ein Glück, denn nun dürfen wir 1280,00 EUR zurück zahlen an das Finanzamt.

Mir war das laut Medien und Zahlstelle nicht wirklich bewusst und ohne die Freundin hätte ich jetzt ganz schön Ärger am Hals, denn so eine Menge Geld liegt bei uns nicht mal eben auf dem Konto rum. Anscheinend ist es aber doch einigen Zeitungen aufgefallen, wer also eine eine Erklärung möchte hier mal der Artikel von der Welt:

http://www.welt.de/finanzen/article1945272/Das_Elterngeld_wird_zur_fiesen_Steuerfalle.html

Naja ich wollte es nur mal erwähnen und Euch mitteilen, im Fall Ihr seid auch so unwissend wie ich es war.

Und sollte ich die Einzige sein, die das nicht mitgekriegt hat, dann finde ich es trotzdem sooo ärgerlich, dass ich es hier mal mitteilen muss :-[

Also bis dann,

anja

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Es ist immer wieder verwunderlich, wenn die ganzen Hinweise ebensowenig bekannt sind, wenn es um "ein Minus" geht, dafür aber alles was an Geldern ohne Zutun erhältlich ist, ein Fachwissen vorhanden ist.

Sorry, aber Elterngeld unterliegt GENAUSO wie die Lohnersatzleistungen Mutterschaftsgeld, ALG1, Rente, Übergangsgeld etc dem Progressionsvorbehalt.

Auf dem Elterngeldbescheid wird nochmals darauf hingewiesen usw.

Seh es mal anders, bei der Rückzahlung war das Elterngeld vermutlich nicht minimal... anders formuliert, heute erhalten einige Familien jedenfalls auch etwas, die beim alten Erziehungsgeld wegen vorgeburtlich zu hohem Einkommen leer ausgingen.

Gruß

Mone

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Die "Sache mit dem Progressionsvorbehalt" steht sogar auf den Elterngeldanträgen. Allerdings gibt es erstaunlich viele, die das vor lauter Dollarzeichen in den Augen übersehen.

Gruß,

W

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Das es bei verheirateten Paaren durch den Bezug von Elterngeld zu einer Steuernachzahlung kommen kann ist aber doch nun mehr als bekannt. Da gab es doch schon tausende Beiträge.

Naja, wenigstens wart ihr so schlau, und habt bereits etwas Geld zur Seite gepackt. So trifft es einen nicht so hart.

Ich würde dir aber raten, gegen den Steuerbescheid Widerspruch einzulegen.
Aus folgendem Grund:

Bei arbeitenden Personen wird das Elterngeld in seiner vollen Höhe auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet. Dadurch ergibt sich ein weitaus höherer Steuersatz.
Da aber der Sockelbetrag von 300 Euro z.B. beim Alg 2 (oder auch anderen Sozialleistungen) anrechnungsfrei bleibt und den Sockelbetrag auch jeder bekommt, egal ob er vorher Einkommen hatte oder nicht, kann man den Sockelbetrag genau genommen nicht als Lohnersatzleistung, sondern als Sozialleistung einstufen.

Es gibt bereits Initiativen/Verfassungsbeschwerden, dass der Sockelbetrag des Elterngeldes nicht auf den Progressionsvorbehalt angerechnet werden darf.

Ich würde vorsorglich einen Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen (falls ihr mehr als den Sockelbetrag erhalten habt), dass der Sockelbetrag beim Progressionsvorbehalt aussen vor zu bleiben hat.

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Das war doch aber bekannt das viele Nachzahlen müssen. Wir haben glücklicherweise trotz EG über 2000 € zurück bekommen.

LG Andrea

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Hallo an Euch drei,

war ja klar, dass alle Welt es wusste nur ich wieder nicht bzw. dass ich hier nur Antworten in der Art bekomme.

Mir war es eben nicht bekannt, und da ich im Leben noch nie etwas vom Staat bekommen oder gewollt habe, wusste ich wohl nichts mit dem Begriff Progressionsvorbehalt anzufangen. Ich bin z.B. jemand, der nie auf die Idee kommen würde, jetzt noch zu klagen wegen 300 EUR Sockelbetrag (der ja wohl eher etwas für die Leute ist, die angesprochen wurden im Sinne von Geld ohne Zutun!!!)

Es ist auch nicht so, dass ich nicht dankbar bin für das Elterngeld (dessen Höhe bei mir ja wohl nichts mit Superkulanz des Staates oder besonders großen Dollaraugen zu tun hat, sondern mit meiner Arbeitsstelle vorher), aber ich würde lieber "nur" 50% des Gehaltes bekommen, dafür aber nicht im Nachhinein noch ins Staunen kommen.

UND ich wollte vor allem mal hier in Urbia, wo ich auf die Schnelle keine Info dazu gefunden habe, mal einen Beitrag dazu schreiben für alle, die wie ich wohl zu doof sind, den Antrag richtig zu lesen, wofür sie dann auch noch frecherweise Geld ohne zutun bekommen.

Man müsst Ihr immer gleich alle so an die Decke gehen? Genau der Grund, warum ich hier schon seit 1 Jahr nicht mehr geschrieben habe. War dann wohl auch mein letztes Mal. Freue mich schon auf die Löschung dieses Artikels.

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http://www.urbia.de/forum/index.html?area=search&bid=-1&s=elterngeld+r%FCckzahlung

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=search&s=elterngeld+steuern&bid=-1

Gruß,
Julia

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Hallo Anja,

ich verstehe dich ganz gut! Klar sagt man sich, da bekommt man was für die Familie, aber muß am Ende doch wieder etwas zurückzahlen....

Aber: Schau unser jüngster ist 2006 geboren. Ich habe weder vom Elterngeld profitiert noch vom damaligen Erziehungsgeld, weil wir 500 Euro über der Grenze verdient haben!#augen

Und soll ich dir was sagen - wir habens trotzdem geschafft, auch ohne Hilfe vom Staat....:-p

Ganz liebe Grüße Nadine
sehe es mal von der positiven Seite - Ihr habt wenigstens etwas Geld bekommen#huepf