Baby/Kleinkind privat haftpflichtversichern?

Hallo,

ich hoffe, hier sind erfahrene Eltern, die mir helfen können:

Mein Freund und ich erwarten unser erstes Kind. Wir sind seit über 8 Jahren zusammen, leben in einer gemeinsamen Wohnung und haben eine gemeinsame Haftpflichtversicherung.

Nun möchte er das Baby, welches voraussichtlich in zwei Wochen zur Welt kommt, privat haftpflichtversichern. Über unsere Versicherungsvertreterin liegt uns nun auch schon der Antrag vor. Ich kann allerdings den Sinn und Zweck so einer Versicherung nicht verstehen, da meiner Meinung nach ein Kind bis 7 Jahren überhaupt nicht deliktsfähig ist. Greift dann nicht, sollte die Aufsichtspflicht nicht verletzt werden, unsere Haftpflichtversicherung? Und was passiert, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wird?

Ich bin momentan etwas ratlos, da wir unzählige Versicherungen haben und ich sowieso immer skeptisch bin, dass uns mal wieder etwas aufgeschwatzt wird...

Danke schon mal für Eure Meinungen!

LG

Hutze

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Hallo Hutze,

du hast recht, dein Kind ist bis zum 7. LJ nicht deliktsfähig und für Schäden nicht haftbar zu machen. Es wird dann geprüft, ob ihr Schuld seid. Das wäre gegeben, wenn ihr die Aufsichtspflicht verletzt habt. Ist dies der fall und ihr habt die Aufsichtspflicht verletzt, DANN springt eure Haftpflicht dafür ein, denn dann habt ihr indirekt den Schaden verursacht.
Solltet ihr aber eure Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, etwa weil sich ein Kind von eurer Hand los reißt und auf die straße läuft (in dem Fall habt ihr eure Aufsichtspflicht tatsächlich NICHT verletzt) und die Autos fahren beim Ausweichen ineinander, dann seid weder ihr noch eurer Kind haftbar zu machen.
Es gibt aber auch Versicherungen, die Kinder unter 7 Jahren mit verischern. Vllt gar nicht so schlecht, wenn man bedenkt, wieviel Streß man sich ersparen kann, wenn euer Kind Nachbars Auto verschönert.;-)

vg, m.

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Hallo,

also ich hatte bei meinem Antrag ein Kästchen zum Kreuzchen machen, dass auch unter 7 jährige mit in der Haftpflicht eingeschlossen sind, wenn die Pflicht nicht verletzt wird usw.
Habe dies gemacht, weil ich nicht möchte dass zB Freunde bei Schadensfall meines Kindes auf den Kosten sitzen bleiben weil er Mist gebaut hat.
Ich habe nun einen Schadensfall wo die Aufsichtpflicht nicht verletzt wurde (wir saßen 2m entfernt) und er dennoch Schaden anrichtete, die Versicherung hat alles aufgenommen und prüft demnächst den Schaden persönlich!

Wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde, zahlt die Versicherung nicht!

Es ist richtig dass Kinder unter 7 nicht haftbar gemacht werden können, aber dennoch so denke ich, ist es trotz Aufsicht nicht immer machbar jede Sekunde auf das Kind zu achten, bei unserem Schaden waren es nichtmal 2 Minuten und die Couch bzw der "Couchsitz" ist nun hinüber #schmoll

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Hab ich das mit der qaufsicht falsch verstanden? #kratz

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Die Versicherung muss theoretisch zahlen, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde, weil der Schaden dann der aufsichtsführenden Person angelastet werden kann.
Ausnahmen würden natürlich sein, wenn dies lt. Bedingungen ausgeschlossen wäre, was aber nicht dir Regel sein dürfte.

vg, m.

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Hallöchen,

wir haben auch so eine Kombiversicherung.

Wenn dein Kind im Alter von 2 Jahren beispielsweise das Auto des Nachbarns mit Steinen zerkratzt, ist es nicht versichert. Sprich, der Nachbar bleibt auf seinen Schaden sitzen. Das er auf Euch natürlich sauer sein wird könnt ihr euch ja sicherlich denken.

Mit so einer Versicherung wäre der Schaden aber gedeckt.
Ich möchte wegen so einer "Kleinigkeit" keinen Kleinkrieg mit meinen Nachbarn und Mitmenschen haben.

Das war nur "ein" Beispiel...

LG Ina

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#danke für die Aufklärung!

Na ja, mir wäre auch lieber, wenn man die bestehende Versicherung einfach anpassen könnte, anstatt hier eine komplett neue abzuschließen. Ich wollte auch nicht den Eindruck erwecken, dass es mir egal ist, wenn mein Kind irgendwann bei Nachbarn, Freunden oder auch Fremden einen Schaden anrichtet, hauptsache, wir sind "fein raus". Ich kann mich beispielsweise erinnern, dass mein Bruder bei den Nachbarn damals den Fernseher heruntergerissen hat und die Versicherung meiner Eltern dafür eingesprungen ist. Deliktfähige Babys und Kleinkinder waren mir hingegen neu ;-)

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Wenn ihr schon eine gemeinsame Haftpflichtversicherung habt, dann ist auch Euer Kind normalerweise automatisch mitversichert.

Dass da die Versicherung Euch einen neuen, eigenen Vertrag andrehen will, finde ich seltsam. Das riecht nach Abzocke.

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Hi,
du brauchst keine eigene PHV für ein Baby (oder anderes Kind).

Du kannst eigene Kinder zunächst mal ohne Zusatzkosten in Eure Versicherung aufnehmen lassen.

Wenn ihr eine Absicherung für Schäden durch nicht-deliktfähige Kinder wollt, dann müsst ihr gucken, ob ihr nicht vielleicht schon längst einen Vertrag habt, der das beinhaltet. Vielleicht wurde euch der (überflüssigerweise damals) ja schon mal aufgeschwatzt, dann bräuchtet ihr jetzt gar nichts anderes.

Ansonsten müsst ihr halt für euch entscheiden, was ihr wollt. Das mit den "nicht deliktfähigen" Kindern wurde ja schon erklärt. Rechtlich gesehen kann Euch niemand zwingen, derartige Schäden zu ersetzen (was halt auch der Grund ist, warum eine normale PHV das nicht bezahlen würde), und wenn man nach dem Prinzip "ich versichere alles, was ein finanzieller GAU wäre" vorgeht fällt das halt nicht darunter. Denn finanziell ruinieren tut dich ein derartiger Schaden nicht, da du ihn ja nicht zahlen müsstest.

Der Rest ist halt eine freiwillige Sache, wie hier schon gesagt wurde durchaus geeignet, das gute Verhältnis zum Nachbarn o.ä. zu erhalten ;-).

Wenn du das willst, dann bietet aber evtl. sogar deine eigene Versicherung einen anderen Tarif an. Oder du guckst einfach mal im Internet nach Versicherungsvergleichen. Du brauchst keine eigene Versicherung für das Kind, du brauchst dann eine für Euch alle, die das eben beinhaltet.

Wir haben eine derartige, zahlen ca. 125 Euro im Jahr (aber auch mit überdurchschnittlicher Deckungssumme, Schäden an Mietsachen usw.). Guck auch mal bei Finanztest, auch derartige Versicherungen sind regelmäßig bei Tarifvergleichen dabei.

Ist halt nichts, was wirklich notwendig ist, was aber im Fall der Fälle durchaus sinnvoll sein kann.

Viele Grüße
Miau2