Sterbegeld - öffentlicher dienst

hallo ihr lieben,

weiss jemand von euch bescheid, wie es mit dem sterbegeld im öffentlichen dienst aussieht?

der vater von meinem mann ist gestorben und wir bekommen jetzt sterbegeld von dem restmonat mai und dann nochmal für juni und juli.
wie hoch ist das sterbegeld? macht das ein gehalt aus?

nicht falsch verstehen, wir sind nicht geldgeil.
nur ist es so dass mein mann seit 15 jahren kein kontakt zum vater hat ( sind viele unschöne sachen vorgefallen ), wir jetzt aber gesetzlich dazu verpflichtet sind die bestattungskosten zu tragen. da bei uns das geld auch nicht so rumliegt, wüssten wir gerne wie wir das sterbegeld dafür einplanen können.
ich hoffe ihr versteht mich!

liebe grüsse

sabrina

1

Hallo

Sterbegeld gibt es nict mehr. Er bekommt noch 3 Monate die Rente und as war es dann. Bedenkt auch das, wenn ihr das Erbe antretet, ihr die Wohnung kündign müsst, ausräumen evtl renovieren und natürlich die Kündigungsfrist einhalten müsst und weiter zahlen.
Und erbe ausschlagen hat nichts mitBeerdigungskosten zu tun. Die müsst ihr zahlen

Bianca

6

Du nun wieder mit deinen immer wieder lauthals dahergeschwatzten und grundfalschen Allgemeingültigkeiten!

Selbstverständlich gibt es für nach dem BAT bezahlte Menschen noch Sterbegeld, Frau Schlau!

2

hallo,

also uns wurde zugesagt, dass uns noch sterbegeld
von der stadt zusteht( arbeitgeber des vaters ). das erbe schlagen wir aus, da wir nur schulden erben würden.

liebe grüsse

sabrina

3

hallo

ok, dann ist es ein arbeitgebersterbegeld. frag da doch mal nach, wie hoch das ist.

bianca

4

Steht euch das auch zu, wenn ihr die Erbschaft ausschlagt? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

weitere Kommentare laden
5

1Beim Tod von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nicht geruht hat, wird der Ehegattin/dem Ehegatten oder der Lebenspartnerin/dem Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder den Kindern ein Sterbegeld gewährt. 2Als Sterbegeld wird für die restlichen Tage des Sterbemonats und – in einer Summe – für zwei weitere Monate das Tabellenentgelt der/des Verstorbenen gezahlt. 3Die Zahlung des Sterbegeldes an einen der Berechtigten bringt den Anspruch der Übrigen gegenüber dem Arbeitgeber zum Erlöschen; die Zahlung auf das Gehaltskonto hat befreiende Wirkung. 4Für den Bereich der VKA können betrieblich eigene Regelungen getroffen werden.

Aber ohne Gewähr #schein

8

http://www.der-oeffentliche-dienst.de/themen/angestellte.php?loadid=48

http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1476

http://www.der-oeffentliche-dienst.de/themen/arbeiter.php?loadid=58

10

hallo ihr lieben,

erstmal danke für eure antworten. das sterbegeld steht uns auch zu, wenn wir das erbe ausschlagen. waren heute noch mal bei der stadt und der antrag wird jetzt bearbeitet. mal abwarten was rauskommt.

liebe grüsse

sabrina