BV bei Zahnarzthelferin in einer Kieferorthopädischen Praxis

Hallo zusammen!

Ich bin noch bis 21.09.2009 in Elternzeit meiner 1. Tochter ... bin aber jetzt mit Kind Nr. 2 schwanger und ET ist vorraussichtlich der 08.11.2009 ... Mutterschutz beginnt am 27.09 ... muss also 5 Tage arbeiten gehen und das habe ich auch vor! War jetzt 3 Jahre zu Hause, also nicht arbeiten!

Habe das meinem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt und heute bekam ich seinen Antwortbrief in dem folgendes steht:

Sehr geehrte Frau ...

die in Ihrem Schreiben vom 03.05.09 geäusserte Absicht, am 21.09.09 meine Praxis für 5 Tage ganztags zu unterstützen, habe ich zur Kenntnis genommen.

Dazu teile ich Ihnen mit, dass Ihr Behandlungseinsatz weiterhin im Behadlungsbereich meiner Praxis als Stuhlassistenz sein wird. Das bedeutet unmittelbaren Kontakt mit meinem überwiegend jungendlichen Patienten, einschliesslich Arbeiten extraoraler und intraoraler Art.

Da diese Tätigkeit mit Infektionsriskiken verbunden ist ( Praktikanen dürfen sich aus diesem Grund im Behandlungsbereich einer Praxis nicht aufhalten), benötige ich von Ihrem Gynäkologen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Ihre Tätigkeit. Sollte die Fortsetzung Ihrer Tätigkeit im Behandlungsbereich der Praxis mit einer Gefährdung der Gesundheit für Mutter uund Kind verbunden sein, wovon ich auf jeden Fall ausgehe, bitte ich möglichtst zeitnah um die Vorlage eines Attestes Ihres Gynäkologen über den Ausspruch eines Beschäftigungsverbotes entsprechend dem Mutterschutzgesetz.

Mit freundlichen Grüßen

......

In meiner 1. Schwangerschaft bin ich aber die ganze Zeit arbeiten gegangen und zwar im Behandlungsbereich ... mein Frauenarzt hat mir damals kein BV ausgesprochen! Und er wird es jetzt bestimmt wieder nicht machen!

Wie ist das mit dem Mutterschutzgeld? Die 13 €von der Krankenkasse bekomme ich auf jeden Fall! Und was ist mit dem Arbeitgeber-Anteil, wenn ich ein BV bekomme? Fällt das dann weg? Oder steht mir das Geld trotzdem zu? Muss mein Chef das dann bezahlen oder bekommt er das Geld von der Krankenkasse wieder?
Oder muss ich die 5 Tage auf jeden Fall arbeiten gehen, damit mir mein volles Gehalt zu steht?

LG Sunshine

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Hallo!
Ich bin selbst Kieferorthopädin und hab mich anlässlich meiner eigenen SS mal mit dem Thema beschäftigt.
Am Stuhl arbeiten darfst du theoretisch, allerdings darfst du keine Arbeiten ausführen, die mit der Versprühung von infektiösem Material einhergehen. Das geschieht z.B. beim Polieren und beim Absprühen vom Ätzgel etc. Außerdem darfst du keine gebrauchten Instrumente aufbereiten.
Normale Tätigkeiten wie ein- und ausligieren, Bänder anpassen, Assistenz beim Kleben darfst du bedenkenlos machen. Theoretisch darfst du sogar Röntgenbilder anfertigen, da du dich ja nicht im Kontrollbereich sondern nur im Überwachungsbereich aufhältst, wo die Strahlung ja nicht höher ist als in der übrigen Praxis.
Allerdings verstehe ich deinen Chef nicht ganz. Eigentlich ist es seine Aufgaben, eine Gefährdenbeurteilung durchzuführen, er muss auch deine SS an die Kammer melden und bei entsprechender Gefahr das BV aussprechen. Außerdem drücken sich die meisten Arbeitgeber eher, ein BV auszustellen, bei deinem ist es umgekehrt #kratz.
Wie das mit deinem Gehalt aussieht, wenn du ein BV bekommst, weiß ich nicht. Im Normalfall wird es aus einem speziellen Fond der KK, in die jeder Arbeitgeber einzahlen muss, finanziert. Da du aber bisher ja aufgrund der Erziehungszeit nicht gearbeitet hast, kann das bei dir anders sein. Da würd ich mal bei der Krankenkasse nachfragen. Wer sonst zuständig sein könnte, weiß ich leider nicht.
Aber da du ja ohnehin lieber arbeiten möchtest, solltest du auch versuchen, das durchzusetzen. Ich hab selbst auch bis vor ein paar Wochen gearbeitet, und geschadet hat es mir nicht.
Liebe Grüße und alles Gute!

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Cool, dass mir eine Kieferorthopädin geantwortet hat, #danke

Warum drücken sich denn die meisten Arbeitgeber ein BV auszusprechen? Wirkt es sich negativ für den Arbeitgeber aus?
Mein Chef wollte das bei meiner 1. Schwangerschaft auch schon unbedingt, aber mein FA wollte mir keins geben! Mein Chef möchte das unbedingt, weil er ja dann das Geld was er mir gibt von der Krankenkasse wieder zurück bekommt ... allein darum geht es ihm!

Steht mir denn noch der Resturlaub von der 1. Schwangerschaft zu? War damals die letzten 10 Wochen wegen Komplikationen krankgeschrieben und hatte zu dem Zeitpunkt noch 2 Wochen Resturlaub!

Wäre das vielleicht besser für die 5 Tage Urlaub zu nehmen? Es steht mir odch dann jetzt auch neuer Urlaub zu oder?

Mir würde s auch nix ausmachen, die 5 Tage arbeiten zu gehen, aber ich bin jetzt 3 Jahre aus dem Beruf raus... ich weiss nicht, was sich bis jetzt alles so geändert hat ... neue Materiallien, neue Arbeitstechniken, Abrechnung und so weiter und so fort! Sie müssten mir bestimmt einiges erklären und das würde sich für die 5 Tage doch kaum lohnen oder?

Ganz liebe Grüße


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Du bekommst egal was passiert (es esi denn du verlängerst ungeschickter Weise die Elternzeit) Mutterschutzgeld und AG-Zuschuß.

Wenn dein Chef der Meinung ist, die Gegebenheitern in seiner Praxis sind eine Gefahr für dich, dann muß er das BV aussprechen, nicht dein Arzt! Er müßte ansonsten versuchen dich anderweitig unterzubringen.

Wäre es aber nicht evtl. einfacher, wenn du für die 5 Tage Urlaub nimmst? Klar, mußt du nicht, kannst du aber sicherlich.

Hast du noch Resturlaub von der 1. SS? Wenn nicht, dann hast du ja jetzt Urlaubsanspruch für September 09 bis Januar 2010. Das sind ja mindestens 5 Tage!

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Danke für deine Antwort!

Ich werde nach der Geburt des 2. Kindes wieder 3 Jahre in Elternzeit gehen! Wieso ist das ungeschickt? Es liegen ja 5 Tage zwischen alter Elternzeit und neuer Mutterschutz und Elternzeit!

Wusste ich gar nicht, dass mein Chef das BV aussprechen muss ... habe nächste Woche den nächsten Termin beim FA ... werde ihn mal fragen und das dann mit meinem Chef abklären!
Ich müsste noch Urlaub aus der 1. Schwangerschaft haben ... das stimmt! Ich war nämlich die letzten 10 Wochen der Schwangerschaft wegen Komplikationen krankgeschrieben und hatte zu dem Zeitpunkt noch 2 Wochen Resturlaub! Aber der steht mir doch jetzt gar nicht mehr zu oder? Es ist ja schliesslich schon 3 Jahre her!

Wieso sollte es besser sein Urlaub zu nehmen? dann bekomme ich den AG-Zuschuß auch?



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Ungeschickt wäre es nur die Elternzeit zu verlängern (wenn du nr 2 Jahre z.B. genommen hättest). Du beantragst ja neue Elternzeit!

Klar hast du dann noch Resturlaub den du vor der Krankschreibung hattest und den du während Krankschreibung und Mutterschutz erworben hast!

Wenn du jetzt 3 Jahre in Elternzeit warst, darfst du ihn dieses oder nächstes Jahr noch nehmen, der ist nicht verfallen!

Nur ob du ihn nach der 2. Elternzeit noch nehmen darfst gibts noch kein entgültiges Urteil!

AG zuschuss bekommst du auf jeden Fall, egal was du machst!