Wer zahlt den Elektriker? Mieter oder Vermieter?

Hallo zusammen!

Die Fakten:
Alter Mieter ist seit mitte April raus.
Neuer Mieter zahlt ab 1.7. Miete, durfte für Renovierungen schon mitte Mai in die Wohnung un ist am Wochenende eingezogen.
Bis dato waren alle Sicherungen i.o.
Sonntag dann 2 50Ampere Sicherungen am Zähler defekt. Wurden ausgetauscht durch Elektriker.
Wer zahlt den Einsatz? Mieter sagt Vermieter weil haben sie ja nix mit zu tun.
Vermieter meint Mieter, da ja vorher alle ging.
Elektriker hat nichts gefunden, meint aber die Sicherungen fliegen nicht ohne Grund raus.
Nu läuft erst mal alles wieder.

Gruß
Andy

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Es kommt jetzt drauf an.
Sind sie nur rausgeflogen (hätten also nur wieder eingeschalten werden müssen) oder waren sie wirklich defekt? Wenn ersteres kann man sie ja einfach wieder einschalten als Mieter.
Und außerdem: Wer hat den Elektriker gerufen? Der Mieter oder der Vermieter? Wenn der Mieter einfach einen Elektriker ruft muss er den auch zahlen. Der normale Weg geht über den Vermieter. D. h. Mieter muss Vermieter anrufen und der schickt dann jemanden raus bzw. beauftragt eine Firma.

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"Sind sie nur rausgeflogen (hätten also nur wieder eingeschalten werden müssen) oder waren sie wirklich defekt? Wenn ersteres kann man sie ja einfach wieder einschalten als Mieter"


Ich denke, es geht um die Hauptsicherungen am Zähler. Das sind normalerweise Schmelzsicherungen. Wenn es die durchhaut, sind sie hinnüber.

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Wie bereits ausgeführt.

Wer hat den Elektriker gerufen? Wurde dem Vermieter Gelegenheit gegeben den Schaden zu beheben?

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Wer bestellt, bezahlt.

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Ich würde sagen, der Mieter muss zahlen.
Der Verdacht liegt doch ziemlich nahe, dass da irgendwas in der Wohnung "verbastelt" wurde.
Vielleicht den Herd oder eine Lampe nicht fachgerecht angeschlossen ?
Mit dem Bohrer eine Leitung getroffen ?
...

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Hi Andy,

Die Mietsache in Schuß zu halten ist Sache des Vermieters. Also ist er zahlungspflichtig. Wenn er nachweisen kann, daß der Mieter den Schaden verursacht hat, kann er den natürlich in Regreß nehmen.
Im geschilderten Fall kann er's aber nicht, da der Elektriker ja die Ursache nicht feststellen konnte. Klar liegt die Vermutung nahe, daß der Mieter hier Mist gebaut hat (Kurzschluß verursacht). Wenn der das nicht zugibt, und der "Sachverständige" nichts findet, hat der Vermieter Pech. Natürlich kann er sich überlegen, ob er "solchen Leuten" seine Wohnung überlässt. Mietvertrag wird ja erst mit der 1. Mietzahlung wirksam.

LG

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Hallo,
ich zitiere:
"Mietvertrag wird ja erst mit der 1. Mietzahlung wirksam."

Wo hast du dieses Märchen her?

Der Mietvertrag ist gültig mit der Unterschrift beider Parteien unter dem Mietvertrag.
Da gibt es kein "Wirksam" werden.
Der Mietvertrag ist mit Unterschruft "Wirksam"

Mit Unterschrift unter dem Mietvertrag kann der Mieter nur noch mit der Kündigungsfrist wieder aussteigen und der Vermieter gar nicht ohne Schadenersatzpflichtig zu werden.

Gruß
Demy

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Das steht in so ziemlich jedem Mietvertrag, den ich bisher unterschreiben musste, im Kleingedruckten drinne. Das sind meist so Standardverträge vom Haus- und Grundbesitzerverein gewesen. Ergo nehm ich an, daß das üblich ist.
LG

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Also,
den Elektriker hat der Vermieter gerufen weil weder er noch der Mieter den verplombten Kasten unter dem Zähler öffnen darf.
Die Sicherungen waren alle bis Samstag oder Sonntag i.o. so das der Vermieter nun mal davon ausgehen muß das da was "verbastelt" wurde.
Auch wenn der Elektriker nichts gefunden hat. Dieser durfte wo er gerade da war auch im Auftrag der Mieterin den Herd anschliessen, was natürlich mit auf die Rechnung für den Einsatz kommt.
Den Herd mit anschliessen, läßt den Vermieter wiederum darauf schließen das beim erstmaligen anschließen des Ofen´s etwas"schief" gegangen ist, weil so eine 50A Sicherung nicht aus jux und dollerei fliegt und 2 nunmal garnicht.
So, deshalb wäre ich der Meinung derMieter zahlt, völliger Schwachsinn also für mich die Asussage, wer bestellt, zahlt auch!

Gruß und schönes WE

Der Andy