3Jahre Elternzeit gemeldet kann man doch früher Arbeiten gehen?

Hallo
habe kleines Problem, habe bei meinem AG 3 Jahre Elterngeld beantragt davon sind 1 Jahr bald um möchte aber nächstes Jahr evt. wieder arbeiten würde das gehen? Und wenn nein kann ich einen 400€ Job annehmen obwohl ich mit meinem AG im Vertrag stehe (unbefristet)?

Aus finanziellen Gründen bin ich es am überlegen.

Ich hoffe ihr könt mir helfen.

LG

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Ne, wenn Du 3 Jahre eingereicht hast, geht das nur, wenn Dein AG zustimmt.

Einen 400 € Job kannst Du machen, Du kannst auch bis zu 30 Stunden woanders arbeiten gehen, allerdings bedarf dies der Zustimmung Deines AG's.

LG Janette

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Frag mal bei deinem AG nach, ob er dich mit einem Zusatzvertrag für ein paar Stunden einstellt. Bei uns geht das. Mein Schwägerin (gleiche Firma) hat 3 Jahre Elternzeit genommen und hat nach 1 Jahr einen Zusatzvertrag bekommen und arbeitet jetzt Teilzeit.

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Du hast bis auf wenige Ausnahmen das Recht bis zu 30h Teilzeit während der Elternzeit bei deinem AG oder woanders (nach Zustimmung des AG) zu arbeiten.

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Hi,
- zunächst mal geht natürlich fast alles, wenn der AG zustimmt. Bevor ich also hier nachfrage würde ich einfach mal den Chef fragen, vielleicht will er ja sogar, dass du wiederkommst und freut sich.

- Einen Job bei einem anderen AG musst du dir i.d.R. bei deinem AG genehmigen lassen, wenn es nicht gerade ein Konkurrent ist und dein Chef dir diesen Job eben nicht anbieten kann klappt das aber meistens.

- eine vorzeitige Rückkehr bzw. das Recht darauf ist so eine Sache...eigentlich ist der Chef nicht verpflichtet, dem zuzustimmen. Aber es gibt wohl ein Gerichtsurteil (google mal oder nimm hier die Suchfunktion, Link kam hier schon), wonach es Frauen nicht zumutbar wäre, ihr Leben für 3 Jahre im Voraus zu planen und dass sie daher ein Recht darauf hätten, nach 2 Jahren zurückzukehren auch wenn sie 3 Jahre genommen haben. Ich verstehe zwar den Sinn bzw. die Notwendigkeit dieses Entgegenkommens nicht, denn eigentlich hat ja jede Frau die Möglichkeit, erst mal 2 Jahre zu nehmen und dann das Recht auf Verlängerung bei fristgerechtem Antrag, aber ich sitze natürlich auch nicht auf dem Richterstuhl.

- Ansonsten kann dir der AG Teilzeit in der Elternzeit nur verwehren, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Ein solcher wäre es aber m.W. nach, wenn er auf Grund deiner genommenen Elternzeit bereits eine Vertretung eingestellt hat. Aber auch das kann sich mittlerweile zugunsten der Mütter geändert haben.

Bevor du irgend etwas beantragst solltest du natürlich die Kinderbetreuung organisiert haben, denn erst irgend etwas durchsetzen und dann sagen "geht nicht, keinen Krippenplatz bekommen" könnte ziemlich schief gehen.

Viele Grüße
Miau2

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Danke für die Antworten.
Hab gerade mit dem AG gesprochen der Chef wäre im Urlaub. War auch eben bei der KiTa die sagten die könnten auch Babys mit 4 Monaten nehmen wenn ich das gewusst hätte hätte ich dem entsprechend mein Elterzeit genommen.

Naja mal sehen was sich daraus ergibt.

LG