Elternzeit - 2. Kind in 2.-jähriger Elternzeit. Was ist mit dem Rest?

Hallo,

es gibt doch da so ein neues Urteil zur Elternzeit, wenn man ein 2. Kind innerhalb der elternzeit des ersten Kindes bekommt. Dazu habe ich eine Frage, vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen:

mein 1. Kind kam am 24.02.06 zur Welt. Ich beantragte 2 Jahre Elternzeit. 16 Monate später kam (13.06.07) das 2. Kind zur Welt und ich beantragte wieder 2 Jahre. Die Elternzeit für das 2. Kind habe ich verlängert (bis zum 13.06.2010). doch was ist mit dem Rest der elternzeit vom 1. Kind? Habe ich da noch Anspruch? Was meint Ihr?

#danke

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Hallo,

mit Zustimmung des AG darf man bis zu 12 Monate nach dem 3.Geburtstag nehmen. Hängt also vom Ag ab. Ich musste mich direkt nach der Geburt festlegen, dafür habe ich komplette 6 Jahre für meine Söhne (genau 2 Jahre Alternsabstand) bekommen.

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hallo!

ich kenne kein neues Urteil- jedoch ist die reglung so:
du kannst entscheiden (direkt nach der geburt) ob du von den ersten beiden LEBENSJAHREN deines Kindes ein jahr oder zwei jahre nimmst (damit entscheidest du immer automatisch auch schon über das 2. jahr). das dritte Jahr kannst du MIT ZuSTIMMUNG deines AG bis zum. 8. geburstag (glaub ich) nehmen.
da das 2. Kind gebren wurde in den ersten beiden lebensjahren. fällt in diese zeit eben elternzeit, die du für beide kinder nimmst, denn deine verlängerung hat dafür gesorgt, daß danach die ersten beiden Lebensjahre von beidne vorbei sind (da gibt es eben keine aufrechnung- wäre ja dann bei zwillingen so, dßa man erst mal 3 jahre fürs eine, dann 3 fürs ander nehmen kann- ist aber nicht so). nun hast du (mit zustimmung des AG 9noch die möglichkeit die beiden verbleibenden Jahren (alo jeweils das 3. jar der beiden) dranzuhängen. beim dirketen dranhängen des 3. jahres an die EZ vom 2. kind muß der AG glaub ich nicht mal zustimmen, beim 3, jahr des 1. kindes schon..

Alles Liebe
lisasimpson

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Leider steht hier einiges falsch.
Definitv muss man sich nicht ab ÄGeburt festlegen. Allerdings in dem MOment, wo man Elternzeit anmeldet enthält sie die Elternzeit für die kommenden 2 Jahre. Sprich, meldest du zum 1. Geburtstag Elternzeit für ein Jahr an, hast du damit gesagt, daass du im 2. Jahr (also bis zum 3. Geburtstag) auf die Elternzeit verzichtest!

Eigentlich fällt keine Elternzeit in eine andere Elternzeit, weil man sie dann nicht anmeldet, sondern später nimmt. Und nein, es kann nicht nur das 3. Jahr übertragen werden, sondern einfach Zeiten bis zu 12 Monaten, dass könnte auch das 1. Jahr sein!

Bei Zwillingen kommt man also maximal auf 5 Jahre! 2 Jahre Kind 1 und 12 Monate übertragen, dann 1 Jahr (weils ohne Zustimmung nur bis zum 3. Lj geht ) und dann 12 Monate übertragen, ergibt zusammen 5 Jahre!

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Hallo,

schau mal hier:

http://www.der-elterngeldrechner.de/Elterngeld_rechner_berechnen_antrag_Broschuere.php

LG
S.

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Ich kenne dazu kein neues Urteil, nur das der Urlaub mit übertragen wird, wurde meiner Meinung nach entschieden.

Grundsätzlich endet die erste Elternzeit nicht bei Geburt eines 2. Kindes. Du hättest also erst nach Ende der 1. Elternzeit deine Elternzeit anmelden müssen und dann entscheiden, welche Zeit du in den nächsten 2 Jahren zuhause bleibst. Zeiten von bis zu 12 Monaten kannst du mit Zustimmung des AG übertragen lassen. Somit auch alles, was über die ersten 3 Jahre hinaus geht!

Somit hast du scheinbar aus Unwissenheit von beiden Kindern Elternzeit gleichzeitig verbraucht. Evtl. kannst du ja mit Zustimmung des AG trotzdem die Zeit überrtagen, aber rein rechtlich hast du sie verschenkt!