Guten Tag,
folgende Situation......
Wir haben eine Tochter unter 3Jahren...in 6Tagen habe ich Entbindungstermin und wenn die Geburt genauso schlimm verläuft wie bei unserer Tochter, brauche ich für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt jemanden der unsere Kinder/und evtl. mich versorgt....
Ich weis das der Ehemann als Haushaltshilfe zuhause bleiben kann und die KK die Nettobezüge weiterbezahlt....aber für wie lange hat man denn Anspruch auf eine Haushaltshile....?
lg
Sabrina
Haushaltshilfe....wie lang hat man anspruch?
Nur solange du sie unbedingt brauchst und der Arzt sie dir verordnet. Die Haushaltshilfe ist nicht dazu da, dass du dich "erholst" von der schweren Geburt, sondern dass dein Kind weiter betreut wird. Hast du also z.B. wirkliche Schwierigkeiten nach der Geburt mit extra KH-Aufenthalt, wird dir die Haushaltshilfe nicht gestrichen - egal wie lange es dauert. Bist du aber nur K.O. weil deine Geburt so lange gedauert hat, dann hast du Pech.
Dein Mann bekommt nicht seine Nettobezüge weiterausgezahlt. Es gibt Höchstsätze, die nicht überschritten werden dürfen und außerdem müsst ihr immer auch einen Eigenanteil für die Haushaltshilfe zahlen.
Eine Alternative wäre vielleicht die Elternzeit, die dein Mann ja auch für 2 Monate beantragen kann. Innerhalb dieser Zeit bist du sicher wiederhergestellt und er kann auch etwas das neue Familienmitglied genießen und ist natürlich gleichzeitig unkündbar.
Das mit den Höchstsätzen wusste ich noch nicht.Okay...jetzt bin ich schlauer.
Das die Haushaltshilfe (sprich in dem Fall mein Mann) hauptsächlich für die Kinder da ist und sie versorgt...ist mir auch klar...
Bei unserer ersten Tochter...war ich ca.5Wochen ausser gefecht und mein Mann hat sich damals 5Wochen Urlaub genommen...damals wussten wir von diesen Möglichkeiten noch nichts.
Elternzeit kann sich mein Mann nicht erlauben...da wir dann ca. 1100Euro weniger im Monat hätten und da wir ein Haus abzuzahlen haben geht das überhaupt nicht.
Danke
lg
Sabrina
Hallo Sabrina,
du bekommst aber auch mit der Haushaltshilfe für deinen Mann wesentlich weniger Geld. Vielleicht kann eine Freundin ja einspringen oder eben eine Fremde. Als Haushaltshilfe bekommt dein Mann wirklich einen Minilohn. Da wird euch sicher mehr fehlen, als "nur" die 1100€.
6 tage , je 8 Stunden bei ambulanter geburt.
bei stationärem aufenthalt danach entsprechend kürzer oder gar nicht
Ist ja ganz schön wenig ....wäre das mit einer -Fremdbetreuung...soll heissen mit einer regulären Haushaltshilfe anders? Ist das deshalb so kurz gehalten, weil der Mann die Haushaltshilfe ist?
Wir haben mit der KK schon telefoniert und bis wir unsere Auskunft hatten...mussten wir schon ein wenig Geduld haben....man sagte uns...bis zu 4Wochen....wollte eigentlich nur wissen, ob das in dem üblichen Rahmen liegt.
lg
Sabrina
was ist denn nach der geburt so furchtbares, dass Du 5 Wochen lang "ausser gefecht" gesetzt warst?
Du kannst doch in den ersten tagen im KH bleiben und wenn Du tatsächlich KRANK bist, natürlich auch weiter. Dann zahlt die KK die Haushaltshilfe auch weiter.
die genannte Stundenanzahl bezog sich auf eine haushaltshilfe von der KK.
schau doch mal unter www.muetterpflegerin.de
Ich frag mich allerdings, warum du dich in der 40. Woche darum kümmerst?!
LG
Hi,
du hast nach einer normal verlaufenden, spontanen Geburt absolut keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn du "nur" ein weiteres Kind unter 3 im Haus hast. War exakt mein Fall letztes Jahr, und mein Mann hatte seinen ersten Urlaub, als Sebastian 3 Monate alt war. Selbst an dem Tag, wo wir aus dem KH kamen ist er noch ins Büro gefahren. Wenn eine KK "pauschal" bis zum 6. Tag eine Hilfe genehmigt ist das Kulanzleistung - und meine KK ist eigentlich sehr kulant und macht das nicht.
Für die Zeit wo ich im KH war hatte ich Anspruch auf eine ganztägige Hilfe, und das ist nicht an die Obergrenze von 8 Stunden gebunden - da mein Mann zu der Zeit weit mehr als 8 Stunden am Tag gearbeitet hat (und sein Chef das jederzeit bestätigt hätte) wurde auch deutlich mehr genehmigt. Das Problem war eher eine Haushaltshilfe für die Zeiten zu finden.
Nach einem KS bekommt man m.W. nach für wenige Tage eine Hilfe, ich meine was von bis Tag 10 nach der Geburt gehört zu haben, bin mir aber nicht sicher.
Wenn die Geburt kompliziert verläuft, oder es danach Komplikationen gibt kann der Arzt (bzw. Frauenarzt) eine Haushaltshilfe beantragen, m.W. nach so lange wie notwendig, halt mit bis zu 10 Euro Zuzahlung am Tag (glaube ich, da es ja um die Zeit nach der Geburt geht) - das wird aber nicht im Voraus genehmigt, weil die erste Geburt kompliziert war. Es sei denn, der erneute schwierige Verlauf ist schon zu 100% sicher, dann könnte man vielleicht Glück haben.
Aber vielleicht wirds ja gar nicht so schlimm wie beim ersten Kind . Ich drück Euch jedenfalls die Daumen.
Viele Grüße und alles Gute,
Miau2
Hallo lebelauter,
vielen Dank......
lg
Sabrina
Ich kann Dir dazu noch einen Tipp geben! Wenn Du ein richtiges Unternehmen beauftragen möchtest, Dich um Deinen Haushalt zu kümmern, dann fang jetzt schon mal an zu telefonieren!
Denn aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es sehr schwierig ist, egal bei welcher Institution kurzfristig eine Haushaltshilfe oder eine mobile Pflege zu bekommen.
Die ideale Lösung wäre, Du hättest eine Freundin oder eine Nachbarin oder jemanden aus der Familie. Die KK bezahlt dann auch den ermäßigten Satz.
LG Janette