Hallo!
Ich beziehe momentan ALG I und bin im 6. Monat schwanger. Dem Amt habe ich die Schwangerschaft bereits mitgeteilt. Gestern war ich bei meiner Arbeitsvermittlerin, die leider ziemlich schlecht informiert war ... sie sagte mir, dass ich bis zum 02.11. noch ALG I beziehen würde, danach wäre ich bereits abgemeldet am 03.11. beginnt der Mutterschutz). Weshalb das so ist, konnte sie mir leider nicht sagen.
Bekomme ich denn Mutterschaftsgeld, wo ich doch nicht arbeiten gehe? Laut der Dame könnte ich den ALG I-Bezug bis zur Geburt verlängern, sofern ich bis dahin bereit bin zu arbeiten - stimmt das so?
Nach der Geburt werde ich Elterngeld beantragen. Wie ist das dann mit der Krankenversicherung? Bei meiner Tochter war ich weiterhin pflichtversichert. Wie ist das nun, wo ich vorher arbeitslos gemeldet war?
LG
hailie
Fragen zu ALG I, Mutterschaftsgeld & Krankenversicherung
Deine Sachbearbeiterin hat Recht. Wenn du Alg 1 beziehst, dann bekommst du von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld, das dann so hoch ausfällt wie dein bisheriges Alg 1.
Das heisst, du bist ab dem Mutterschutz nicht mehr Alg 1 berechtigt, weil du dem Arbeitsmarkt ja nicht mehr zur Verfügung stehst.
Nach dem Mutterschutz beziehst du dann ja Elterngeld und bist für das eine Jahr, wo du Elterngeld beziehst beitragsfrei bei der KK versichert.
Nach dem einen Jahr musst du dann sehen was du machst.
Hast du eine Kinderbetreuung, dann kannst du dich arbeitslos melden und würdest wieder Alg 1 beziehen.
Hast du keine Kinderbetreuung, dann ist erst mal dein Partner/Kindsvater für dich zuständig. Seid ihr verheiratet dann kannst du über ihn in der KK familienversichert werden.
Wenn du/ihr unter eurem Alg 2 Bedarf liegt könnt ihr ergänzend Alg 2 beantragen. Dann zahlt die Arge deine Krankenversicherung.
Wenn ihr ausreichend Einkommen habt, aber durch die freiwillige Krankenversicherung wieder in den Bezug fallen würdet, dann könnt ihr bei der Arge die Übernahme der KK beantragen.
Ansonsten könnt ihr Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen.
Das ist das Problem - die Sachbearbeiterin hatte keine Ahnung von dem Thema Mutterschaftsgeld, KV etc. Sie hat nur im PC gesehen, dass ich ab diesem Datum abgemeldet bin und konnte es mir nicht erklären.
Danke für die Antwort, dann ist das schon mal klar ... MuSchG bekomme ich dann i. H. v. ALGI, mit den 13€/Tag hat das vermutlich nichts mehr zu tun, die gibt es nur während ein Arbeitsverhältnis besteht.
ALG II werden wir nicht bekommen, da mein Verlobter (zum Glück) gut verdient.
Mir ging es jetzt nur darum ob ich MuSchG erhalte und vor allem, ob ich danach beitragsfrei versichert bin!
LG
hailie
Du bist beitragsfrei während des Bezuges von Elterngeld versichert. Dies kann ein oder zwei Jahre sien (je nach Bundesland).