Frage wegen Beratungskosten, b. Anwalt (Erbrecht)

Vielleicht kann mir hier ja jemand Auskunft geben...
Mich würde mal interressieren was ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet?
Es geht um eine Erbsache! Mein Vater ist vestorben und es gibt ein Testament. Wir hatten 18 Jahre kein Kontakt, könnten aber unseren Erbteil jetzt schon bekommen, oder warten bis seine Frau verstirbt und würden dann mit Ihren Töchtern zusammen erben. Jetzt sind aber im Testament einige Sachen aufgetaucht, wo mit wir so nicht einverstanden sind, bzw. vieles fehlt auch zu ihren gunsten!
Und nun möchte ich mich gerne mal Beraten lassen, ob es jetzt überhaupt was bringen würde, schon mein Erbteil zu verlangen. Und ob wir das Testament so hin nehmen müssen ...

Naja und dann was es eventuell kosten würde, wenn ich es machen würde...

Falls es wichtig ist! Ich selber beziehe nur das Kindergeld meiner 2 Jährigen Tochter und wir haben das normale Gehaltmeines Mannes (KFZ Mechaniker). Sonst beziehe ich keine weiteren Gelder.

Schon mal Danke für Eure Antworten und Info´s...

LG Nicole

1

Hallo Nicole,

Anwälte rechnen nach einer Gebührenordnung ab, d.h. es gibt schon gewisse Richtlinien und dahingehend sollten sich unterschiedliche Anwälte im Preis in etwa gleich verhalten. Oft hängt dies aber prozentual vom sogenannten Streitwert ab.

Ich würde einfach mal bei einem Anwalt anrufen und nachfragen. So eine Auskunft kann man dir sicherlich im Vorfeld geben und es wird auch keiner komisch schauen, wenn man vorab wissen will, was finanziell auf einen zukommt.

Viele Grüße,
Carly

4

#danke
Ich dachte mal gehört zu haben, das seit (glaube ich) letzten Jahr Anwälte die Beratungsgesprächpreise selber festlegen können! Da hatte sich doch irgendwas Gesetzmäßig geändert gehabt...

Das mit den Streitwert dachte ich mir auch schon, aber der steht ja eigendlich noch gar nicht fest!

Weiß Du, oder jemand anderes hier, wie das Rechnungmässig läuft? Muss man Vorkasse machen, oder wie?

LG

2

Ich meine mich zu erinnern, dass die besagte Gebührenordnung ein Honorar von 150 - 180 € zzgl. MwSt. sagt. Ich glaube ich habe vor 3 Jahren knapp 230 € gelöhnt.... War aber rechtens... Also im Rahmen dieser Gebührenordnung.

Umsonst macht es kein Anwalt, besonders günstig so gut wie keiner...

Du kannst aus dem Erbe vom Tod Deines Vaters einen Pflichtteil verlangen. Wenn Du so lange wartest, bis die Frau Deines Vaters auch verstirbt, kann es Dir ggf. passieren, dass gar nichts mehr da ist. Dafür brauch man keinen Anwalt.

Ein Anteil aus dem Erbe, den seine Frau hinterläßt, steht Dir leider nicht zu. Deshalb würde ICH nicht so lange warten.

Alles Gute, Janette

3

#danke
Das ich den Pflichtteil verlangen kann weiß ich ja. Aber es ist halt das das Testament so genial geschrieben ist, das halt jetzt kaum was für uns abfällt und wir gehen davon aus, das wenn wir wirklich wie im Testament geschrieben warten gar nichts mehr da ist! Dafür würde sie schon sorgen. Ihr Nachlass ist auch alles geregelt, wir würden ein Teil bekommen, aber nicht viel.

Deswegen will ich ja eine Beratung, weil im Testament viele Sachen fehlen, was mein Vater betrift.
Leider kannte er sich auch gut mit solchen Dingen aus, so das er gut vorbauen konnte!

Ich dachte mal gehört zu haben, das seit (glaube ich) letzten Jahr Anwälte die Beratungsgesprächpreise selber festlegen können! Da hatte sich doch irgendwas Gesetzmäßig geändert gehabt...

LG

5




Ich habe mal knapp 200€ gelöhnt für ein Beratungsgespräch ...
da gibt es eine Gebührenordnung ...
Der Termin war aber mehr als hilfreich!

LG Kerstin

7

#danke

LG Nicole

6

Hallo Nicole,

ein Anwalt rechnet grundsätzlich nach dem RVG ab. Abhängig ist die Höhe der Vergütung vom Streitwert. Dieser dürfte in deinem Fall die Höhe deines Erbteils sein.
für ein REINES Beratungsgespräch ist § 34 RVG maßgeblich
http://bundesrecht.juris.de/rvg/__34.html
Vertritt der Anwalt dich, so kannst du mindstens mit einer 1,3 GEbühr vom Streitwert zzgl Auslagen und MwST rechnen.

LG Steffi

8

#dankeschön

LG Nicole