Gerichtlicher Mahnbescheid

Hallo zusammen

Meine Freundin rief mich gerade völlig erschrocken an und sagte sie hätte gerade vom Amtsgericht einen Mahnbescheid bekommen und fragte mich was sie jetzt tun soll.
Bezahlen...klar, aber sie kann den Betrag unmöglich auf einmal bezahlen.

Da ich mich mit dem Thema -Gott sei Dank- nicht auskenne, wollte ich hier mal nachfragen was sie jetzt tun kann.
Kann sie dem Gericht Ratenzahlung vorschlagen, oder bleibt nun tatsächlich nur noch die Möglichkeit auf einmal zu bezahlen?


Ich danke euch, ich würde ihr so gerne helfen, aber den Betrag leihen (müssen wohl so um die 4000 EUR sein) kann ich ihr momentan auch nicht
Tanja

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Hallöchen,

in der Regel müsste doch ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet sein und mit diesem kann sie dann eine Ratenzahlung vereinbaren.

Sie sollte einfach mal anrufen und nachfragen.

Allerdings frage ich mich schon, wie man "erschrocken" sein kann - ich mein so was fällt doch nicht vom Himmel, sondern kündigt sich mit Mahnungen, etc. an.

Grüßle

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Jeder Mensch kann jedem anderen Menschen einen Mahnbescheid schicken. Das mal vorweg.

Gegen einen Mahnbescheid kann man innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen.

Reagiert man nicht auf den Mahnbescheid, folgt ein Vollstreckungsbescheid. Und dann erst kann man mit einem Gerichtsvollzieher eine Ratenvereinbarung machen.

Vorher ist das nur mit dem Antragsteller ( des Mahnbescheids) möglich.

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"Und dann erst kann man mit einem Gerichtsvollzieher eine Ratenvereinbarung machen."

Das ist -mit Verlaub- Unsinn. Ratenzahlung kann sie auch jetzt schon vereinbaren/anbieten...und das weiß ich so genau, weil ich jahrelang bei einer Bank in der Abteilung Mahnwesen tätig war.

Ich würde sogar davon abraten, auf den Gerichtsvollzieher zu warten...das verursacht nur unnötige weitere Kosten, für die der Gläubiger zwar in der Regel in Vorleistung tritt, aber schlussendlich dem Schuldner aufs Auge drückt.

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Wenn die Forderung korrekt ist, dann sollte sie nicht widersprechen, sondern mitteilen, dass sie die Forderung anerkennt.

Gruß

Manavgat

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"sondern mitteilen, dass sie die Forderung anerkennt."

Ist im Grunde genommen unnötig.

Dass sie keinen Widerspruch gegen den MB einlegt, impliziert ja bereits das Anerkenntnis der Forderung.

Sie sollte sich allerdings zu gegebener Zeit an ihren Gläubiger (bzw dessen rechtlichen Vertreter) wenden und Ratenzahlung vereinbaren. Und das möglichst, BEVOR der Gerichtsvollzieher beauftragt wird.

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Hallo,

sie soll mit dem Gläubiger oder dessen Anwalt Kontakt aufnehmen und um Ratenzahlung bitten.

LG
S.

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Solane es "nur'" ein Mahnbescheid ist, kann sie mit dem Gläubiger der diesen erstellen lassen hat eine Ratenzahlung vereinbaren. Natürlich sollte die in einem Verhältnis zu dem geforderten Betrag stehen - diese Vereinbarung muss unbedingt eingehalten werden, da ansonsten der ger. Vollstreckungsbescheid folgt und dann kommt der Gerichtsvollzieher und holt ggf. Wertgegenstände oder lässt ein Konto oder Lohn pfänden.

Achja - wie kann man erschrocken über einen Mahnbescheid sein, bevor der kommt, hat man in der Regel etliche Mahnungen vom eigentlichen Gläubiger, Inkassounternehmen oder auch Rechtsanwälten bekommen. Die Aussage find ich daher schon ein bisserl naiv... Wenn man Mahnungen bekommt und nicht drauf reagiert, muss man damit rechnen, das noch was nachkommt.

LG Martina mit Sebastian 08.10.05 und Viktoria 29.09.08