Versetzung/Kündigung nach Elternzeit, Hilfe

Hallo,

ich habe eine Frage.

Ich bin seit 4 Jahren bei meinem AG in der Buchhaltung angestellt. Seit Oktober letzten Jahres für ein Jahr in Elternzeit- in zwei Wochen muss ich also wieder hin.

Nun steht eine Versetzung im Raum- ins Marketing- obwohl die Buchhaltung dringend hilfe braucht. Angeblich will man mir eine "Chance" geben und mich nicht kündigen.

Meine Fragen sind nun:

Darf ich versetzt werden obwohl die Buchhaltung mich eigentlich bräuchte?

Dürfte man mich kündigen mit der Begründung "betriebsbedingt" wenn vor kurzem erst jemand neues eingestellt wurde als Vertretung und die Buchhaltung unterbesetzt ist?

Wenn ich nun arbeitslos werden sollte- bekomme ich dann ALG1 trotz Elternzeit? Ich habe einen Kitaplatz für 40 Std die Woche- die kleine geht dort schon seit zwei Wochen hin.

Ich bewerbe mich schon, weil ich von der Firma sowieso weg möchte- aber wie das heutzutage so ist- so schnell gehts leider nicht- ´jedenfalls nicht bisher... daher mache ich mir natürlich jetzt große Sorgen- wir kommen nicht hin wenn ich nicht arbeite oder anderweitig Geld bekäme. Und nein ich möchte nicht zu Hause bleiben ich möchte unbedingt wieder in den BEruf.

Danke für informative Antworten.
Lg
Kaktuszahn

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Ich kann Dir nur allgemein die Frage beantworten.

Wenn Du aus der Elternzeit zurück kehrst, hast Du keinen automatischen Anspruch auf Deinen alten Arbeitsplatz.

Dein AG muss Dir aber einen Arbeitsplatz anbieten, der Deinen Qualifikationen entspricht und darf Dich finanziell eigentlich nicht schlechter stellen.

Selbst WENN Deines Wissens nach die BH unterbesetzt ist, MUSS er Dir deswegen keinen Job dort anbieten. Es kann viele Gründe geben, warum er Dich da nicht mehr haben will.

Das muss nicht an Deiner Person liegen, dass kann auch finanzielle Gründe für ihn haben. Manchmal fällt eine Planstelle einfach weg und eine andere wird an einem anderen Ort um Unternehmen dafür geschaffen.

So entweder er gibt Dir diese Stelle im Marketing, weil er wirklich an Dich und Deine Fähigkeiten glaubt oder er gibt sie Dir, weil er möchte, dass Du Dir auf gut Deutsch gesagt die Beine brichst. Letzteres glaube ich aber nicht wirklich, denn dann hätte er gleich andere Mittel und Wege genommen, um Dich aus dem Unternehmen zu bekommen. Dann hätte er gleich versucht aus anderen Gründen zu kündigen.

So einfach betriebsbedingt kündigen kann man nicht. Dafür muss es dem Unternehmen nachweislich schlecht gehen. Geht es Deinem AG finanziell schlecht?

Du würdest, wenn Du alle vorherigen Anspruchsveraussetzungen erfüllst, im Falle einer Kündigung Anspruch auf ALG I haben. Sofern Du vor Deiner Elternzeit nicht noch ein Jahr krank warst und Lohnersatzleistungen bezogen hast oder sonst was. So weit ich informiert bin, greift das AA auf einen Bezugszeitraum von 24 Monaten zurück um Werte zu ermitteln. Solltest Du vor dem Jahr Elternzeit bis zum MuSchu normal gearbeitet haben, hättest Du meiner Meinung nach Anspruch auf ALG I.

LG Janette


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Hallo Janette,

erstmal vielen dank für deine antwort!

die stelle fällt nicht weg. nur ich soll sie nicht mehr machen obwohl ich laut meinem ag super arbeit gemacht hab. #kratz ich bin sehr enttäuscht.

bisher ist jede kündigung bei uns betriebsbedingt gewesen- die an haben geklagt und alle samt gewonnen (abfindung etc.)
ich bin zum glück versichert, das beruhigt mich ungemein. schlecht gehts dennen nicht.

ich habe wie gesagt vor der elternzeit 4 jahre ganz normal vollzeit gearbeitet und bis auf muschugeld nichts von woanders erhalten.

das bedeutet ich bekomme also ALG 1. wie wird das denn dann berrechnet? von meinem gehalt VOR der elternzeit? oder das gehalt 12 monate + 12 monate elterngeld (also muschugeld /elterngeld)?

man ich hoffe ich finde schnell was- ich bin einfach nur megaenttäuscht und traurig. aber ich hatte ja schon so eine vorahnung....

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Weshalb Du die Stelle nicht mehr machen sollst, kann an Kostengründen liegen. Wenn die Stelle nicht wegfällt, kann es sein, dass die andere Kraft zu günstigeren Konditionen eingestellt wurde.

Jede Abteilung hat in einem größeren Unternehmen einen Etat. Das Rechnungswesen ist z. B. eine Abteilung, die nur kostet, aber aus eigener Leistung keine Einnahmen einbringt. Anders z. B. als die Produktion oder eine Anzeigenabteilung. Rechnungswesen ist immer nur ein Kostenfaktor, darum werden solche Abteilungen auch ganz gern von Unternehmen früher oder später ausgegliedert, outgesourct, fremd vergeben.

Es kann sein, dass das Marketing einen höheren Etat zur Verfügung hat. Denn Deine Lohnkosten müssen ja durch den Etat gedeckt sein. Deshalb stopft man Dich da rein. Nur rein aus Kostengründen.

Warum kündigt Dein AG betriebsbedingt, wenn er so wie so schon weiß, dass es keine Aussichten auf Erfolg hat... Schön doof, irgendwie... Aber na ja...

Zum Thema Arbeitslosengeld nach der Elternzeit findest Du hier was:

http://www.123recht.net/article.asp?a=16656&ccheck=1

Wichtig ist, dass Du nicht über den 24 monats Zeitraum kommst. Alles was unter diesem Zeitraum liegt, reicht noch aus, um das ALG nach Deinem letzten Verdienst vor der Elternzeit zu berechnen.

LG Janette

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Hallo Kaktuszahn,

erstmal durchatmen und nun in Ruhe. Ich lese aus deinem Text, dass du damals nur ein Jahr Elternezeit genommen hast, richtig? Was ist mit den anderen 2 Jahren? Und du kehrst die vollen 40 Stunden zurück, oder? So einfach mit der Versetzung wie man glaubt ist das meistens gar nicht. Letztendlich hängt das auch davon ab, was in deinem Vertrag drinnen steht. Ich kenne mich mittlerweile ein wenig damit aus, weil ich noch in der Elternzeit zurück in meine Firma wollte und ich auch an die Rezeption zwangsversetzt werden sollte. Am besten du läßt das mal alles von einem Anwalt prüfen - wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast dann kannst du mit ca 250 Euro rechnen, aber mir war es das wert.
Viel Glück und LG Mel