Wie lange bekommt man Unterhalt?

Hallo,meine Freundin ist alleinerziehend und bekommt vom Kindsvater Unterhalt.Ihre Tochter wird nächstes Jahr 18 und beendet auch im Sommer ihre Lehre.Danach ist sie arbeitssuchend,hat evtl.vor eine neue Lehre zu machen.
Wie lange steht ihr Unterhalt vom Vater zu?
Sie hat bereits ihre eigene Wohnung.

Vielleicht kennt dich hier jemand aus,denn wir haben das Gefühl das auf dem JA jeder was anderes erzählt.
Sie möchte auch nicht zuviel bekommen da sie es ja zurück zahlen muss.

Vielen Dank!!!

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Unterhalt volljähriger Kinder
Die Aufteilung in Naturalunterhalt und Barunterhalt beim Kindesunterhalt entfällt, wenn das Kind volljährig wird, also mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Von diesem Tag an sind beide Elternteile anteilig zum Barunterhalt verpflichtet. Die Haftungsanteile der Elternteile für den Kindesunterhalt richten sich nach dem Verhältnis ihres jeweiligen Einkommens.

Bei volljährigen Kindern ist zwischen Kindern, die sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch zu Hause wohnen und solchen Kindern zu unterscheiden, auf denen eine dieser eben genannten Voraussetzungen nicht zutrifft.

Die volljährigen Kindern, auf die alle drei Kriterien zutreffen, werden beim Kindesunterhalt wie minderjährige Kinder privilegiert und unterhaltsrechtlich auch wie solche behandelt (s.o.).

Gegenüber den anderen volljährigen Kindern gilt beim Kindesunterhalt der angemessene Selbstbehalt, der sich bundesweit auf 1.100,00 € beläuft. Zudem sind die Anforderungen an den Unterhaltspflichtigen, die eigene Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen, um zumutbare und mögliche Einkünfte zu erzielen, nicht so hoch gesteckt wie gegenüber privilegierten Kindern.



Quelle : http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/kindesunterhalt.htm#Unterhalt%20volljähriger%20Kinder

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Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden ?
Kinder haben solange Anspruch auf Kindesunterhalt, bis sie eine eigene Lebensstellung erreicht haben, also auf eigenen Füßen stehen können. Umfasst sind die Kosten einer angemessenen Ausbildung. Dabei sind sowohl die Begabungen und Fähigkeiten des Kindes als auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern zu berücksichtigen. Das Kind trifft allgemein die Pflicht, die Ausbildung mit Fleiß und Zielstrebigkeit zu verfolgen, um sie innerhalb angemessener und üblicher Dauer zu beenden. Ein so genanntes „Bummelstudium“ müssen die Eltern nicht finanzieren.

Im Normalfall besteht der Anspruch auf Kindesunterhalt bis zum Ausbildungsabschluss in einem Beruf. Was aber, wenn das Kind nach Abitur und Lehre noch ein Studium anhängen möchte? Auch in derartigen Fällen sind die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig, wenn das Studium mit der Ausbildung in einem engen zeitlichem und sachlichem Zusammenhang steht und die weiteren Kosten den Eltern wirtschaftlich zumutbar sind.

Volljährige Kinder, die sich nicht mehr in der Ausbildung befinden, müssen durch eine eigene Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sicherstellen.

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Gehört auch noch dazu ;-)

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Deine Freundin wird ab dem 18. Geburtstag überhaupt keinen Unterhalt mehr für die Tochter bekommen, sondern ist ab da selber unterhaltspflichtig. Der Unterhalt geht von Vater und von Mutter direkt an die Tochter.

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Was meinst Du?

Den Unterhalt für die Mutter?

oder für die - bald - 18-jährige.

Ist das Mädel aus dem Haus, steht der Mutter kein Unterhalt mehr zu.

Dem Mädel steht Unterhalt von beiden! Elternteilen gemäß deren Einkommen zu.

Gruß

Manavgat