Kündigungsschutz Elternzeit Teilzeitbeschäftigung bei Sozialplan

Hallo,
unsere Tochter kam am 29.05.09 zur Welt und ich habe bei meinem AG für 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun möchte ich nach einem Jahr wieder arbeiten gehen (16,5 Wochenstunden) Den Antrag für die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit habe ich gestellt. Ist momentan am Laufen. Mal sehen wie´s ausgeht. Momentan haben wir in der Firma nämlich noch Kurzarbeit. Die läuft noch bis März. Derzeit werden bestimmten Peronen Abfindungsverträge angeboten und es wird gemunkelt, dass nächstes Jahr ein Sozialplan zum Stellenabbau kommen soll. Naja- und jetzt hab ich halt auch ein wenig Angst um meinen Job. Weiß ja nicht wie Teilzeitkräfte in so einem Sozialplan berücksichtigt werden. Wird man die schnell los, weil sie vielleicht eher ersetzbar sind? Oder gehen die eher auf die "großen Fische" los. D.h. Mitarbeiter die einen hohen Verdienst haben. Ich hab halt Angst, dass ich jetzt nächstes Jahr ab Juni wieder arbeiten gehe und sie mich dann vielleicht kündigen. Betriebsbedingt. Hab schon gelesen hier, dass man während der Elternzeit einen Kündigungsschutz hat. Aber gilt das auch wenn man während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausübt? Ich bin halt jetzt echt am Überlegen was ich machen soll. Wieder arbeiten und das Risiko eingehen? Oder noch daheim bleiben und somit aus der "Schußlinie" bleiben. Oder ist es hinsichtlich kündigungsschutz egal ob ich arbeite dort oder nicht?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Wäre nett...
Lg
simaic

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Man genießt während der Elternzeit, wenn man beim SELBEN AG in TZ arbeitet, den besonderen Kündigungsschutz.

Das EZG sieht auch vor, dass man bei einem anderen AG während der EZ arbeiten könnte. Dann hat man diesen Kündigungsschutz in dem Unternehmen, wo man die Beschäftigung ausübt, allerdings nicht.

Welche Verträge in Deiner Firma vorrangig gekündigt werden sollen, kann Dir hier niemand beantworten. Es kommt immer drauf an, wie der Rationalisierungsplan aussieht.

In meinen Unternehmen kommen immer Unternehmensberater und die räumen mal ganz oben auf und mal ganz unten. Kann man nie im Voraus sagen.

Sicherlich werden immer Prozesse verschlankt und da kann es mal eine ganze Abteilung treffen, mal einen Abteilungsleiter, wenn Bereiche zusammen gezogen werden, auch mal den "normalen" Angestellten.

Du hast mit dem Kind im Hintergrund auch nach der EZ Vorrang vor anderen Beschäftigten, z. B. vor denen, die keine Kinder haben.

Ein Sozialplan richtet sich meistens nach dem Familienstatus, nach Alter, nach Betriebszugehörigkeit, nach Schwerbehinderung etc. I. d. R. gehen die Leute zuerst, die die kürzeste Betriebszugehörigkeit haben, , die jung sind, die man noch gut auf dem Arbeitsmarkt vermitteln kann, dann kommen alle anderen.

Das Einzige, was Dir passieren kann und dazu ist Dein AG auch berechtigt in so einer Lage, in der er sich befindet, Dir die TZ während der EZ zu versagen. Der AG kann es ablehnen, wenn drinngende betriebliche Gründe dagegen sprechen, er z. B. vorerst aufgrund der Auftragslage nicht einsetzen könnte.

Damit musst Du rechnen.

Dein ruhender Vertrag bleibt davon aber unberührt.

LG Janette



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Danke für die Antwort. Ob ich nen Teilzeit-Vertrag kriege muss ich jetzt noch abwarten. Die prüfen das jetzt alles noch. Ich möcht mich einfach nur Vorab schon mal informieren. Zu folgendem hätte ich noch eine Frage:

Das EZG sieht auch vor, dass man bei einem anderen AG während der EZ arbeiten könnte. Dann hat man diesen Kündigungsschutz in dem Unternehmen, wo man die Beschäftigung ausübt, allerdings nicht.

Mal angenommen ich arbeite ab Juni nächsten Jahre wieder Teilzeit bei meinem AG und nehme zusätzlich noch einen 400-Euro-Job an bei einem anderen AG - wär dann der Kündigungsschutz bei meinem AG (bei dem ich Teilzeit bin) auch nicht gegeben?

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Doch, er wäre dann gegeben. Nur bei dem fremden AG nicht, wo Du den 400 € Job ausübst.

Du bist allerdings verpflichtet, den Nebenjob Deinem AG zu melden. Er darf Dir die Aufnahme innerhalb von 4 Wochen verweigern. Aber nur, wenn dringende betriebliche Gründe entgegen stehen, so z. B. wenn es sich bei dem anderen AG um ein Konkurrenzunternehmen Deines AG's handeln würde.

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Während der Elternzeit bist Du nicht kündbar.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Deine Firma gleichzeitig Personal abbaut und Dir die Beschäftigung während der Elternzeit ermöglchen wird.

Was anschließend an die Elternzeit den Sozialplan angeht, wird kein Unterschied zwischen Mitarbeitern in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung gemacht. Da zählen "soziale Aspekte" und es wird auch nicht in erster Linie "auf die "großen Fische" los" gegangen. Die höheren Gehaltsgruppen sind ja auch die MA mit entsprechend Verantwortung und Qualifikation. Die Firma wird sich sicher nicht blind "ihren Kopf wegrationalisieren".

LG