Elterngeld über 24 Monate auszahlen lassen?

Liebes Forum.

ich spiele mit dem Gedanen mir das Eltergeld für mein 2. Kind auf 24 Monate auszahlen zu lassen. Zuerst dachte ich, es macht keinen Unterschied, ob ich es mir auf 24 Monate auszahlen lasse, oder einfach auf 12 und mir die Hälfte wegspare, aber nun hab ich einiges gehört und wollte euch fragen ob ihr das bestätigen könnt:

Vorteile:

- Im 12 Monats Fall werden mit ja die Zei Monate Mutterschaftsgeld angerechnet, ich erhalte also 10 x volles Elterngeld, wenn ich es mir in 24 Monaten auszahlen lasse dann bekomme ich 22 x halbes Elterngeld, das wäre ja mehr, stimmt das?

-Im zweiten 12 Monats Zeitraum kann ich beliebig viel dazu verdienen, stimmt das?

- Steuerlich wird nur das tatsächliche Elterngeld gewertet und somit auch auf die 2 jahre verteilt

- Bei der Berechnung von KITA Gebühren zählt dann auch nur der tatsächliche (halbe ) Betrag

Nachteile:

- Sollte ich im 2. Jahr doch lieber wieder arbeiten wollen, steigen die KITA Gebühren auf den Höchstsatz


Gerade kann ich mir nicht vorstellen mit 2 Kindern gleich nach einem jahr wieder einzusteigen in den JOb. Ich hab das bei meinem Sohn gekonnt, aber wir hatten Glück mit der KITA und verschiedenem anderen. Mit zwei Kindern stell ich es mir viel schwerer vor.

Freu mich auf antworten!

Mona

1

Also zum splitten kann ich dir folgendes sagen.

Du bekommst nicht 22 x halbes Elterngeld, sondern nur 20 x halbes Elterngeld.

Du bekommst 1. und 2. LM ja Mutterschaftsgeld, dann 3. - 12. LM halbes Elterngeld, dann 14. und 15. LM nichts (weil du da ja eigentlich wieder Mutterschaftsgeld bekommen würdest bei einjährigem Bezug) und dann 16. - 24. LM wieder halbes Elterngeld.

2

Lieben Dank für deine Antwort. Hast du dazu einen link? Ich finde nämlich nichts zu dem Thema

Danke

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Hi,
ich habe keinen Link, aber meine Auszahlungstabelle von mir vor mir liegen (gesplittet):

LM 01 und 02: zustehend 0 ausgezahlt 0 (Mutterschaftsgeld)

LM 03: zustehend 231,92 ausgezahlt 115,96 (hatte noch mehr als 8 Wochen Mutterschaftsgeldanspruch nach der Geburt, daher da nicht die vollen 375 Euro - Mindestsatz + Geschwisterbonus)

LM 04-06: zustehend 375, ausgezahlt 187,5

Dann wurde der Große 3, und der Geschwisterbonus fiel weg:
LM 07-12: zustehend 300, ausgezahlt 150
LM 13 zustehend 0 ausgezahlt 115,96 (halber Satz von LM 03)

LM 14-16 zustehend 0 ausgezahlt 187,50 (halber Satz der Monate mit Geschwisterbonus)

LM 17-22 zustehend 0, ausgezahlt 150 (halber Satz der restlichen Monate ohne Geschwisterbonus)

Es werden keine Monate mit 0 Euro gesplittet und zwischendrin dann 0 Euro gezahlt. Dafür gibts auch nur bis LM 22 Geld.

Was ich nicht weiß ist, ob es da Unterschiede in den Bundesländern gibt, das ist evtl. möglich.

MEHR Geld ist es definitiv nicht.

Die steuerliche Berücksichtigung ist so, dass der ausgezahlte Betrag für die Progression relevant ist. Das kann Vorteile haben, aber auch Nachteile - das muss sich jeder individuell selbst ausrechnen.

Im zweiten Jahr darfst du dazuverdienen, so viel du willst, ohne, dass das EG gekürzt wird. Worauf es Einfluss hätte wäre das Elterngeld für ein eventuelles weiteres Kind (soweit ich weiß).

Mit den KiTa-Gebühren kenne ich mich nicht aus, hier gibt es einheitliche Sätze - von daher spielen diese Überlegungen bei uns überhaupt keine Rolle.

Viele Grüße
Miau2

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Hallo!

1. Nein, du erhälst 20 Monate EG, wenn du es splitten lässt. 10 x volles EG werden gesplittet, ergeben 20 Monate.

2. Im zweiten Jahr kannst du beliebig viel dazuverdienen, ja, das könntest du auch, wenn du das EG nicht splitten lässt.

3. Ja, steuerlich wird nur das gezahlte EG bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt, da du jedoch ein Jahr länger EG erhälst, wird es entsprechend bei der darauffolgenden Steuererklärung ebenfalls berücksichtigt. Muss also nicht unbedingt von Vorteil sein.

4. Das gleiche bei der Berechnung des Kitabeitrages. So erhöht sich der Beitrag für 2 Jahre und nicht nur für eins. Wie sich das finanziell auswirkt, also ob es wirklich ein Vorteil ist, lässt sich ohne genaue Zahlen nicht sagen. Es könnte sogar sein, dass der Sockelbetrag eh nicht zur Berechnung herangezogen wird.

5. Den Nachteil kannst du abwenden, wenn das EG nur ein Jahr gezahlt wird.

6. Vorteil bei der 1-Jahres-Variante: Du legst die Hälfte selbst zur Seite und erhälst Zinsen.

Gruß nakiki

4

Hallo,

mal schnell die Antworten, die ich weiss:
1. Nein, du bekommst auch nur 20x 1/2 Elterngeld
2. Ja, da kannst du soviel verdienen bzw solange arbeiten, wie du möchtest und kannst. Im ersten Elterngeldjahr darfst du nur maximal 30 Std/Woche arbeiten und dein Verdienst wird mit dem Betrag über 300 Euro verrechnet. Du bekommst also deinen Nettoverdienst plus 300 Euro Elterngeld
3. keine Ahnung
4. Ich denke, da kommt es auf die Satzung an. Bei uns ist z.B. das Elterngeld bis 300 Euro anrechnungsfrei (in deinem Falle dann 150 Euro), alles darüber wird angerechnet bei der Kitagebühr.

Nachteile: auch hier kommt es auf eure Satzung an ;-)
Bei uns ist es so, dass die Gebühr nach Einkommen gestaffelt ist. Bis 18.000 Euro im Jahr bezahlt man z.B. nichts, egal wielange das Kind den Kindergarten besucht oder wie alt das Kind ist.

Achso:

falls du das Geld splitten lässt (also 2 Auszahlungsjahre) und im Laufe des Jahres merkst, dass die andere Variante für dich einfacher/besser ist, kannst du eine Änderung des Auszahlungszeitraumes auf ein Jahr beantragen. Ein formloser Brief an deine Elterngeldstelle genügt.
Du bekommst dann die Beträge für die bereits vergangenen Monate in einer Summe ausgezahlt und falls noch monatlich Elterngeld gezahlt wird die Summe, die du bekommen würdest, wenn du es nur auf 1 Jahr ausgezahlt lassen hättest (ich hoffe, das war verständlich ;-) )

Gruß
Sandra


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Äh, Nachtrag und Verbesserung zu 2.

Die 300 Euro gelten natürlich nur bei einer Auszahlung innerhalb eines Jahres. Bei 2 Jahren sind nur 150 Euro anrechnungsfrei. Du bekommst dann also dein Verdienst plus 150 Euro ;-)


Gruß
Sandra

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1. Nein, du erhöltst genauso viel, nur doppelt so lange ausgezahlt, also auch maximal bis dein Kind 22 Monate alt ist (wenns nämlich früher kommt, gibts noch länger Mutterschaftsgeld und damit weniger Elterngeld!)

2. Ja, aber egal ob mit oder ohen Elterngeld.

3. Ja, muss aber kein Vorteil sein, bei uns macht es so gut wie nichts aus. Es kann sogar sien, dass ihr damit z.B. mehr Steuern zahlt als wenn du es auf ein Jahr auszahlen läßt!

3. Ja, aber dafür auch die doppelte Zeit!

4. dem könnte so sein.

5. Nachteil, du erhältst keien Zinsen, wenn du es selber weglegst schon!