ALG1 Anspruch aufgehoben, krankengeld?

Ich bin seit Mai 2009 ALG1 Bezieher.
Seit 11.12.2009 bin ich durchgehend Krankgeschrieben. nun kam mir der Aufhebungsbescheid vom AA ins Hause.
Es bestünde Krankengeldanspruh. Nun zu meiner Frage, wie beantrage ich das Krankengeld?

Ist alles etwas kompliziert, denn ich beziehe nebenbei auch noch ALG2. Das ALG eins ergab sich aus einer Maßnahme und bisher lief auch alles reibungslos, aber wird nun mein ALG2 bescheid auch aufgehoben??? Muss die KK dann beides "übernehmen"?
ich blick nicht mehr durch. Vielleicht ist ein Sachverständiger unter euch????

LG#torte#tasse

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guten morgen,

in der Regel bekommt die Krankenkasse automatisch Nachricht darüber, wenn du bei denen auch regelmäßig die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eingereicht hast. (eine Durchschrift ist für den AG, die andere ja für die Krankenkasse) Manche Ärzte leiten diese sogar direkt weiter zur Krankenkasse.

Vorsorglich kannst du dich aber mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Die werden dir dann alles weitere erläutern. Du wirst dann mit aller wahrscheinlichkeit zum medizinischen Dienst geladen.

Krankengeld bekommst du in gleicher Höhe wie das Arbeitslosengeld.

An der Aufstockung des ALG 2 wird sich nichts ändern. Der Bescheid wird keinesfalls aufgehoben. Du musst lediglich mitteilen, dass du weiterhin krank geschrieben bist und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einreichen.

Liebe Grüße,

hellokitty87;-)

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ja ich bin weiterhin krankgeschrieben weil ich ab 8.2. in eine tagesklinik gehe....besteht also mein alg2 anspruch weiter und ich bekomm krankengeld?
wenn ich wieder "gesundgeschrieben bin , bekomm ich dann wieder ALG 1& 2, oder nur ALG2????

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genau, du bekommst Krankengeld und weiterhin ALG II.
alles bleibt wie gehabt.

Wenn du wieder gesund geschrieben bist, musst du dich erneut persönlich arbeitslos bei der AfA melden und erhälst dann wieder ganz normal ALG I sobald du die WB-Antragsunterlagen mit der Bescheinigung über den Krankengeldbezug eingereicht hast. Solange es notwendig ist, wirst du dann auch im ALG II Bezug bleiben. Es sei denn es ändert sich etwas bei dir und du bist nicht mehr hilfebedürftig.

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