Werbungskosten bei ALG II berücksichtigen?

Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen?
Ich habe ein mtl. Nettoeinkommen von 809 Euro,
mein Partner von 1227 Euro.
Wir bekommen dazu noch 184 Euro Kindergeld.
Ich habe einen Fahrtweg von 97 km (einfache Strecke) und mein Partner von 86 km.
Nun reicht mein Einkommen geradeso um unsere Spirtkosten zu decken.
Wir haben vor einigen Jahren ein Haus gebaut und eine monatliche Kreditbelastung von 620 Euro zuzüglich Nebenkosten. Hinzu kommen die Kosten für Lebensmitttel etc.
Fazit: Wir haben Probleme unsere Kosten zu decken.
Nun hatte ich einen Antrag auf ALG II gestellt. Abgelehnt, weil wir zuviel verdienen.
Die ARGE hat einen Freibetrag von Einkommen so um die 200 Euro angerechnet. Unsere Werbungskosten sind jedoch viel höher.
Ich fahr jeden Tag 200 km, macht in der Woche 1000 km bei 4 Wochen im Monat 4000 km. Und nur 200 Euro Freibetrag?
Ich zahle alle 3 Tage an die Tankstelle ca. 65 Euro.

Muss die Arge nicht von höheren Ausgaben ausgehen?

Danke
bitci


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Die Freibetragsregelung lautet:
100 Euro Grundfreibetrag + 20 % vom Rest bis 800 Euro + 10 % vom Rest ab 800 Euro bis 1200 Euro (ohne Kinder) bzw. bis 1500 Euro (mit Kinder).
Die Kosten für die Fahrt zur Arbeit sind schon in den 100 Euro eingerechnet.
Nur, wenn du die 100 Euro übersteigst, kannst du die höheren Kosten geltend machen.
Beachte aber, dass nur die einfache Wegstrecke gerechnet wird. Es gibt dann pro km 0,20 Euro.

Natürlich musst du diese Sachen erst mal angeben und nachweisen, erst dann kann die ARGE berechnen ob du über den 100 Euro liegst und entsprechend reagieren. Wenn du über 100 Euro liegst, wird der Teil darüber eben noch berücksichtigt.

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<<Wir haben vor einigen Jahren ein Haus gebaut und eine monatliche Kreditbelastung von 620 Euro zuzüglich Nebenkosten. Hinzu kommen die Kosten für Lebensmitttel etc.
Fazit: Wir haben Probleme unsere Kosten zu decken. <<

Tilgungsraten werden z. B. nicht berücksichtigt.

Zitat:
4.5 Leistungen für Unterkunft und
Heizung
4.5.1 Angemessene Kosten
...
Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung,
dann gehören zu den Kosten der Unterkunft auch
die damit verbundenen Belastungen (z. B. angemessene
Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung,
Erbbauzins, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen).
Nicht dazu gehören die Tilgungsraten, mit
denen letztlich Vermögen aufgebaut wird, was mit dem
Zweck einer Fürsorgeleistung nicht vereinbar ist.
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/SGB-II-Merkblatt-Alg-II.pdf Seite 25

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Das mit den Zinsen und der Tilgung ist mir bekannt.
Das wurde ja auch richtig berücksichtig mit einer monatlichen Belastung.
Mich ärgern eben die ca. 200-250 Euro Freibetrag/ pro Person, weil wir beide so einen weiten Fahrweg haben.
Die hohen Spritkosten lassen uns monatlich immer weiter in den Dispo rutschen.
Ich weiß langsam nicht mehr weiter

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Hi... wieso lässt du und dein Partner nicht einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen? Dann habt ihr mehr Netto das Jahr über = weniger Steuererstattung bei Steuererklärung - aber besser jeden Monat dran... ;-)

Bei solchen Fahrtstrecken wird es sich glaube ins Plus rechnen..

Gruß

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wir sind nicht verheiratet.

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das ist dem Finanzamt und dem Freibetrag egal... ;-)