Kein Kitaplatz=kein ALG1????

Hallo,

ich hatte heute einen Termin bei meinem Berater. Ich bin noch bis zum 12.04. in Elternzeit und ab 13.04. arbeitslos. Den Antrag auf ALG1 habe ich auch schon gestellt.
Nun ist es ja in Deutschland so, dass man erst einen Kitaplatz bekommt, wenn man Arbeit hat. Ist ja an sich auch richtig! Jetzt sagte meine Berater, wenn ich keinen Kitaplatz habe, bekomme ich auch kein ALG1! Aber ich habe doch keinen Ansprcuh sondern erst wenn ich Arbeit habe!
Jetzt rutsche ich gleich ins ALG2 oder wie??
Ich verstehe dieses System einfach nicht!

LG

1

Moin,

ja, leider ist das so: Ohne Kita kein ALG1 und ohne Job keinen Kita-Platz.

Wir hatten dasselbe Problem, als mein Mann arbeitslos war.

Folgende Möglichkeit bleiben Dir:

- Tagesmutter suchen, die "auf Abruf" einen Platz bereit hält (das geht besser als bei einer Kita)

- oder privat jemanden suchen, der für den Übergang aufs Kind aufpasst, falls DU in Arbeit kommst oder in eine Maßnahme musst

Wir hatten letzteres Modell: Patenoma hätte Anton im Zweifelsfall genommen. Parallel dazu haben wir trotzdem Kitas gesucht und dann auch schnell was bekommen.

LG, Nele

2

Hallo,

wie alt ist denn dein Kind?Ab 3 Jahren hat es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergarten Platz.

Unter 3 ist es wie von dir geschrieben leider richtig.Hast du keine Arbeit,bekommst du keinen Kindergarten Platz.
Hast du keine andere Betreuung wie Tagesmutter,Eltern etc. stehst du dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung und bekommst kein ALGI.

Wie sieht es denn mit einer Tagesmutter aus?Die kann ggf. auch vom Jugenamt teils übernommen werden.

Jetzt würdest du ALGII beziehen können,soweit dein Partner nicht zu viel verdient.Stehst du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung kannst du ALGI beziehen.

Gruß

3

Hallo,

mich hat der Berater auch gefragt, ich habe gesagt, dass meine Mutter Helene betreuen würde und das war der ganze Zauber!

LG

Anne

4

Bei uns bekommt man selbst für U3 Kinder einen Kitaplatz, wenn man arbeitslos ist. Wohne in NRW, vielleicht ist das überall anders geregelt.

Seit wann weißt du denn, dass du am 13.04. arbeitslos wirst?
Das sind ja immerhin noch 2 Monate, da sollte sich doch jobtechnisch etwas finden lassen, oder?

LG Lena

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Ich bewerbe mich auch schon ne Weile und hoffe das ich rechtzeitig was finde...
Hier ist es os, dass man erst mit 3 Jahren rechtsanspruch hat, wenn man arbeitslos ist...

LG Susi

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Eine Bescheinigung von Mutter/Schwester/Freundin (derjenige sollte natürlich in der Zeit nicht arbeiten), dass die Betreuung sofort sichergestellt wird, wenn Du Arbeit hast, reicht.

Sollte sich ein Arbeitsplatz finden und die Betreuungsperson dann aus irgendwelchen Gründen ausfallen, dann ändert das für den Zeitraum davor nichts.

Gruß

Manavgat

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Nein in Sachsen ist es nicht so. Ich hab für meine 1 Jährige problemlos einen Kitaplatz bekommen (arbeitslos), man muß sich nur rechtzeitig kümmern und immer am Ball bleiben. Ich bin jede Woche Mittwochs zum Besuchertag in die Kita gefahren und hab dort mit meiner Tochter gespielt, die Erzieher kennengelernt und somit einen Fuß in die Tür gesetzt.
Man muß nur wollen.

Lg Conni