Elternzeit, danach wahrscheinlich arbeitslos und wieder schwanger

Hallo,

ich stehe momentan vor einer ziemlich verzwickten Situation.
Momentan bin ich in Elternzeit mit meiner Tochter zu Hause. Hatte ein Jahr beantragt und bekomme auch für dieses Jahr Elterngeld. Danach wollte ich wieder arbeiten gehen. Nun sieht es so aus, dass die Firma wohl nicht mehr lange existieren wird, sie steht schon ne ganze Weile auf der Kippe. Ich gehe mal davon aus, dass mir betriebsbedingt gekündigt wird. Nun bin ich allerdings wieder schwanger.
Wie sieht es aus mit Arbeitslosengeld? Elterngeld für das nächste Kind? Bin grad schwer überfordert, das alles richtig zu recherchieren. Weß jemand Rat?

Danke und Grüßle
Petra

1

Also Arbeitslosengeld würde dann anhand eines fiktiven Einkommens berechnet werden, das deiner Qualifikation entspricht.
Alg 1 kannst du allerdings nur beantragen, wenn du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stehst. Für diese Zeit musst du eine gesicherte Kinderbetreuung (Hort, Tagesmutter o.ä.) nachweisen können.

Elterngeld berechnet sich nach den 12 Monaten vor der Geburt des zweiten Kindes. Wenn du da Monate dabei hast, in denen du Elterngeld bezogen hast, dann werden für diese Monate solche genommen, in denen du vor der Geburt des ersten Kindes Einkommen bezogen hast. Monate in denen du Alg 1 oder Alg 2 bekommst werden mit 0 Euro angerechnet.
Vermutlich wirst du beim zweiten Kind nur auf den Sockelbetrag + Geschwisterbonus kommen. Also 375 Euro.

3

Ein fiktives ALG I wird aber nur angesetzt, wenn man 24 Monate kein Einkommen hatte. Aber nicht nach einem Jahr zu hause.

2

Auch bei Aufgabe der Firma kann dir schwanger nciht so einfach gekündigt werden. Dies geht nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes.
Dort habe ich schon erlebt, dass dies erst zum Ende der Elternzeit dann erlaubt wird.

4

Wie?
Wer soll sie denn beschäftigen, wenn die Firma nicht mehr existiert???

5

Meist existiert ja die Firma dann doch noch einen moment und selbst bei Insolvenz bis alles abgewickelt ist dauert das. Außerdem muss sie ja in Elternzeit nicht mehr wirklich beschäftigt werden.

Dort war es dann so, dass der Vertrag eben weiter existierte, sie somit beitragsfrei bei der KK usw. war und dann zum Ende der Elternzeit eben beendet war.

Kannte ich vorher auch nicht, ist doch aber eine gute Variante und zeigt das man in Elternzeit erstmal gar keine Angst haben muss, denn ohne Zustimmung geht eben gar nichts und die gibts nicht so einfach!

6

Hallo Petra,

da Du nach einem Jahr wieder Vollzeit arbeiten gehen woltest wird die Kinderbetreuung für Kind Nr. 1 also voll und ganz gesichert sein - stimmts?

Also gehst Du nach Ende der Elternzeit wieder Vollzit arbeiten und erhäts Dein volles Gehalt mit Anspruch auf Elterngeld, ALGI etc.

Mit Mitteilung Deiner SS bist Du nicht so einfach kündbar - schon gar nicht einfach so betriebsbedingt.

Sollte die Firma wirklich insolvent sein/werden dauert es ja noch etwas bis die Firma wikrlich aufgelöst ist.

Wann Endet Deine Elternzeit und wann ist der ET für Kind Nr. 2????

Wahrscheinlich wirst Du doch eh nicht mehr lange arbeiten müssen, oder?

Dan hast Du Anspruch auf Elerngeld. Sollte die Firma wirklich dann irgendwann insolvent sein und aufgelöst werden und Du wieder nach nur einem Jahr arbeiten können (bei entsprechender Kinderbetreuung) dann hast Du ALG I Anspruch.

LG, Andrea