Wohnung zu teuer,kann -Amt verlangen auszuziehen?

Hallo,

ich stelle eine Frage für meine Mutter.

Sie ist Mitte 50 ,gelernte Erzieherin und betreibt seit knapp 10 Jahren mit einer Kollegin zusammen einen eigenen "Kindergarten".
Sie sind als Tagesmütter vom Bezirksamt angestellt und haben eine Ladenwohnung in welcher sie den Betrieb am Laufen haben. ( Dies übernimmt alles das Bezirksamt,nennt sich Tagesgroßpflegestelle).

Das Problem bei meiner Mutter ist folgendes :
Sie bekommt kein pauschales Gehalt, ihre Einkünften hängen von der Kinderanzahl ab.
Da sie oft unter dem Mindesteinkommen liegt,wird die Differenz Monat für Monat vom Arbeitsamt neu berechnet , von welchem sie dann immer so um die 300 Euro zu ihrem "Einkommen" erhält.

Nun bekam sie gestern einen Brief vom Arbeitsamt,dass ihre Privatwohnung(!) zu teuer sei und sie sich eine neue suchen müsste,da das Amt nur eine bestimmte Quadratmetergröße berechnen würde.

Was soll sie machen? Sie kann dort nicht ausziehen ( die Wohnung kostet um die 450 Euro und hat etwa 68- 70 qm). Sie lebt allein, hat aber oft ihre Enkelkinder bei sich.
Können die von ihr verlangen auszuziehen?

Vg asile

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Ja, können sie. Wobei sie aber nicht umziehen muss. Sie kann auch dort wohnen bleiben, muss aber dann die Differenz zwischen dem was die ARGE anerkennt und zahlt und den wirklichen Kosten selber tragen. Wenn sie das nicht kann muss sie umziehen.

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Hi, leider ja ! Sobald man Geld vom Amt bezieht (Alg2) können die einen solchen Umzug verlangen !
Deiner Mutter steht als Alleinstehende ca. 376€ an Mietgeld zu... (ich glaube der Satz müsste hinhauen..)

Freunden von mir ging es auch so :-(

Einen gewissen Zeitraum lang zahlen sie die Miete noch, aber irggendwann zahlt das Amt nur noch das, was es zahlen brauch und Deine Mutter müsste das fehlende Geld selbst zuzahlen. Die meisten können sich das nicht leisten und müssen eben umziehen !

Ich hoffe es findet sich eine Lösung für Deine Mutter :-)

Grüßle
Freagelchen #stern

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Hallo Freagelchen ,

sie wird morgen direkt mal anrufen und es klären.


Es ärgert sie nur verständlicher Weise,dass sie arbeitet und arbeitet ohne Ende und das bereits ihr ganzes Leben lang und das A-Amt ihr jetzt solchen Ärger bereitet und Andere hocken zu Hause und lassen sich alles bezahlen....

Aber wie heisst es so schön: nicht aufregen,nur wundern....

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<<Deiner Mutter steht als Alleinstehende ca. 376€ an Mietgeld zu... (ich glaube der Satz müsste hinhauen..) <<

Das kann man pauschal nicht sagen. Ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Bei unserer ARGE sind für eine Alleinstehende maximal 274 Euro angemessen, nur die Heizkosten kommen noch dazu.
Die Wohnung darf bei uns bis maximal 45 qm groß sein.

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Sie muß nicht umziehen.
Sie muß nur dem Amt mitteilen, dass sie die Differenz von genehmigter Miethöhe zu tatsächlicher Miete selbst zahlt.

Das ist alles. Zum Umzug zwingen kann sie niemand.

Lg Conni

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Ja das war bei meiner Oma auch so und die haben sich wegen 50 € angestellt und soviel ich weiß steht einer allein lebenden Person di auch geld vom amt bekommt eh nur eine Wohnung von 50 m² zu , soviel ich weiß.


Liebe Grüße....

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Warum kann sie nicht umziehen?

Je nachdem, wie hoch die Differenz zur angemessenen Miete ist, wird sie Probleme bekommen, diese auf Dauer zu zahlen und umziehen MÜSSEN.
Ich finde das schon nachvollziehbar, dass "das Amt" nur angemessene Wohnungen finanziert und als alleinstehende Person benötigt sie auf keinen Fall 70 qm.

Gruß,

W

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das Nichtumziehenkönnen hat schon so seine Gründe ( auch wenn Du sie nicht versthen würdest).

Was mich ärgert ist die Tatsache,dass hier jemand ununterbrochen arbeitet und gearbeitet hat und nur weil sie von Grund her falsch entlohnt wird dafür "bestraft" wird,wogegen andere mit ihrem Hintern zu Hause sitzen....

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sehe ich auch so!

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Hallo Asile,

ja, das Amt kann nach einer Weile den Umzug fordern, da für alleinstehende Menschen eine Wohnungsgrösse BIS zu 45 qm als angemessen gilt, bzw es Mietobergrenzen gibt (je nach Region unterschiedlich).

Sollte sie NICHT umziehen wollen, so auch kein Thema, dann kann es sein, dass sie die ortsübliche Miete bekommt und den Rest halt selber zahlen muss...

Nicht falsch verstehen, aber sie ist beim Bezirksamt fest angestellt oder??? Warum schaut sie nicht nach anderen Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit, wenn ihr Einkommen dort nicht zum Überleben langt, und das scheinbar schon Jahre??

ALG2 ist doch für NOTLAGEN und nicht als permanente Dauerlösung.

Für Selbständige sowie auch Arbeitnehmer ist es doch allgemein so, dass ich entweder damit auskomme, was ich an monatlichen Einnahmen habe oder ich schaue, wie ich die Situation verbessere...auf der Gewissheit ausruhen, das Amt wird die Differenz schon zahlen, ist, wie Ihr ja nun feststellt, nicht der richtige Weg.

Angenommen, wir würden z.B. auch keine Neukunden suchen, während aber die Altkunden ihre Bedürfnisse gestillt haben, sollten wir dann Kunden werben oder sollten wir dann die Finger still halten?

Bezgl der Begründung wegen Hüten der Enkel... DAS wird kein Amt als Begründung anerkennen! Und Platz für die Enkel ist in der kleinsten Hütte, sorry... irgendwo muss da differenziert und entschieden werden, sonst könnten wir auch sagen, "och, das Amt kann uns ja wohl bitte die Whg finanzieren".. es ist KEIN Angriff.. aber es muss halt irgendwo die Grenze gezogen werden... und eine Aufforderung nach einer günstigeren Whg zu schauen, kommt ja nicht von jetzt auf gleich... da gibt es Schonfristen!

Es ist sicherlich hart, aus dem gewohnten Umfeld ggf rauszumüssen, aber wenn sie es selber nicht aufbringen kann, führt da kein Weg dran vorbei, so schlimm es ist.

LG
Mone