Freistellungsauftrag für Kapitalerträge- Versteh das nicht

Hallo,

ich habe vor kurzen einen Bausparvertrag abgeschlossen und nun ein brief bekommen wo ich was ausfüllen soll was ich nicht ganz verstehe. Ich mache keine steuererkärung da ich zu wenig verdiene. So und in dem Antrag den ich bekommen habe steht:

Hiermit erteile ich Ihnen den Auftrag, meine bei ihnem Institut anfallenden Kapitalerträge vom steuerabzug freizustellen und/ oder bei Dividenden und änlichen kapitalerträgen die erstattung von Kapitalertragstuer beim Bundeszentralamt für Steuer ( BZSt) zu beantragen, und zwar

Bis zu einem Betrag von.......................EUR Bei verteilung des Sparer- Pauschbetrages auf mehere Kreditinstiute

Bis zu Höhe des für mich geltenden Sparer-Pauschbetrages von Insgesamt 801EUR/ 1602 EUR

Dieser Antrag gilt ab dem

So lange, bis sie einen anderen Auftrag von mir erhalten

Bis zum .................


Ich versichere das mein freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kredietinstitute, Bausparkassen des BZSt usw. den für mich geltenden Höchstbetrag von insgesamt 801 EUR/ 1602 EUR nicht Übersteigt. Ich versichere ausserdem das ich mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen für keine höheren Kapitalerträge als insgesamt 801EUR/ 1602 EUR reitsellung oder erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nehme.

Sehe da nicht durch#kratz kann mir vieleicht jemand helfen? Wäre so lieb :-)

Danke für eure Hilfe#danke

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Hi,
Kapitalerträge sind steuerpflichtig. Die Banken führen die Steuern ab - wiederbekommen tut man sie über eine Steuererklärung (Anlage Kapitalerträge). Oder, wenn man eben"nur" 801 Euro Kapitalerträge im Jahr hat kann man mit einem Freistellungsauftrag vermeiden, dass die Bank sie abführt.

Wenn du ein Konto (Giro, Tagesgeld...) mit Guthabenverzinsung hast und dafür noch nie etwas ausgefüllt und noch nie eine Steuererklärung abgegeben hast schenkst du Vater Staat jedes Jahr Geld.

Die Höchstgrenze von 801/1602 gilt halt für alle Konten zusammen. Wenn man also wie wir z.B.
bei Bank A ein Girokonto mit Guthabenverzinsung
bei Bank B ein Tagesgeldkonto
bei Bank C noch irgend etwas mit Kapitalerträgen
hat, dann muss man den Betrag (sinnvoll) aufteilen.

Wenn man nur bei Bank A etwas hat, kann man dort den vollen Betrag angeben. Ändern lässt sich das jederzeit, du darfst nur nicht für alle zusammen über 801/1602 Euro Freibetrag angeben.

Viele Grüße
Miau2

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Hallo Maui,

eine steuererklärung wurde mir abgeraten da ich keine stuern oder lohsteuer zahle oder wie man das nennt. Wenn ich sie machen würde müsste ich vater staat was zurückzahlen. Zu Meiner Bnak auf mein Girokonto bekomm ich keine Guthaben zinsen sonder nur abzüge, nur auf mein Sparbuch bekomm ich 1/4 Jährlich um die 0,35 % zinsen also nicht viel.

Lohnt es sich den überhaupt das dann auzufüllen?

lg und #danke

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Ja. Wenn Du KEINEN Freistellungsauftrag machst, wird die Bank nämlich automatisch Deinen Steueranteil an den Staat überweisen, weil sie davon ausgehen, daß Du anderswo schon so viel Zinsen kriegst, daß Dein Freibetrag überschritten ist.

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