Waisenrente; muss sie zurückbezahlen???

Hallo,

meine Freundin hat mir heute erzählt, dass sie einen Brief bekommen hat, dass sie 3.800 Euro Waisenrente zurück bezahlen muss.

Jetzt wollt ich mal bei euch nachfragen ob sich da jemand auskennt und ob sie wirklich bezahlen muss.

Kurz zu den Fakten:

Als meine Freundin 11 war ist ihr Papa gestorben. Mit 15 ist sie von zuhause ausgezogen und hatte die Halbwaisenrente dann für sich bekommen.
Zu diesem Zeitpunkt war ihre Mutter schon wieder verheiratet. Sie hat bis sie 18 war die Rente bekommen.

Mittlerweile ist sie 25, lebt mit ihrem Freund zusammen, mit einer Tochter von ihrem damaligen Freund und ist schwanger. Geld haben sie nur soviel dass sie um die Runden kommen. Es wäre also eine rießen Belastung das Geld zurück zu zahlen.

Muss sie das wirklich tun? Steht ihr das Geld denn nicht zu???

Vielleicht kann uns wer helfen.

LG

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Sie hat bis sie 18 Jahre alt war die HWR bekommen und soll jetzt 7 Jahre später so viel zurück zahlen??? oder hab ich was falsch verstanden?

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ja richtig!

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..nein, die halbwaisenrente hat nix mit der wiederverheiratung der mutter zu tun. deshalb bleibt die tochter ja trotzdem halbwaise. diese rente wird bis 27 gezahlt. allerdings wird ab 18 das eigene einkommen angerechnet.
so nun fristen:
stellt das amt eine "überzahlung" fest, darf es 10 jahre lang den bescheid zurücknehmen. danach gilt eine 2 jährige verjährungsfrist.
so und hier noch die vertauensschutzregelung:

Nach § 45 Abs.2 SGB X darf ein begünstigender Bescheid nicht zurückgenommen werden, wenn sich der Leistungsempfänger auf VERTRAUENSSCHUTZ berufen kann.
Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte ERBRACHTE Leistungen VERBRAUCHT hat oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.
Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte NICHT berufen, wenn
1. Der Verwaltungsakt durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt wurde
2. Der Verwaltungsakt auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruht
3. Der Begünstigte die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte

und im zweifelsfall erstmal widerspruch gegen den bescheid und dann sofort zum anwalt. ist alle male billiger als alles zurück zu zahlen. lg.c.

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hey,

hast du den text nur irgendwo raus kopiert, oder kennst du dich damit richtig aus?

das problem ist, dass sie keine rechtschutzversicherung hat. also anwalt ist wohl etwas schwierig.

also wie ist das jetzt. das amt darf bis 10 jahre nach der ausbezahlung sagen, dass sie zu viel erhalten hätte (was ja dann ein fehler des amtes wäre, denn meine freundin kann ja nicht wissen wie viel ihr zu steht).
und was ist dann mit den 2 jahren verjährungsfrist gemeint?

verbraucht hat sie die leistungen ja damals. es ist ja nichts mehr davon übrig. sie hat einfach nur ihr leben davon finanziert, davon ist ja nichts rechtswidrig, oder?

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Da ist aber tws heftig schiefgelaufen.

Sobald eine Halbwaise über 18 jahre alt ist, wird ständig überprüft, ob noch ein anspruch da ist.
Meine Tochter musste jedes Jahr Formulare ausfüllen und Studienbescheinigungen einreichen.

Wie lange war deine Freundin in Ausbildung?

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sie hat keine ausbildung gemacht. sie ist mit 18 schwanger geworden, hat dadurch ihre ausbildung abgebrochen und ist dann sofort nach der geburt immer wieder arbeiten gegangen.
sie hat nicht besonders viel verdient, aber so, dass sie alleinerziehend mit ihrer tochter durch kam.

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>>>Waisenrente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Darüber hinaus längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bei:

* Schulausbildung oder Berufsausbildung,
* Ableistung eines freiwilligen sozialen oder eines freiwilligen ökologischen Jahres,
* Behinderung sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. <<<<

Das trifft im Fall deiner Freundin alles nicht zu.

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Halbwaisenrente steht einem Kind solange zu, wie es in der Ausbildung ist.
Also: Schule, Lehre, Studium.

Hat sie denn keine gemacht? Hat sie gejobbt?

Lg,
SE

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nein, sie hat keine lehre gemacht, aber immer gearbeitet.

kann es denn sein, dass sie deshalb zurück zahlen muss, weil sie keine ausbildung gemacht hat sondern sofort gearbeitet hat? besonders viel verdient hat sie nicht.