Wird die Förderung der Umschulung gestrichen, wenn wir zusammenziehen?

Hallo Ihr Lieben,

nachdem ich die Frage bereits vor ein paar Tagen gestellt hatte, aber nur unproduktive Bemerkungen bekommen habe #aerger habe ich nun die Hoffnung eine richtige Antwort zu bekommen.

Ich bin fast 33, habe mich Anfang letzten Jahres von meinem Noch-Ehemann getrennt und bin nun alleinerziehend mit meinen beiden Töchtern (3 und 5), habe jedoch einen neuen Partner, wir überlegen Ende des Jahres/Anfang nächsten Jahres zusammenzuziehen. Davon hängen jedoch einige Faktoren ab, denn ich möchte unsere Zukunft einigermaßen gesichert wissen.

Ich beziehe momentan ALG II und möchte sehr gerne eine Umschulung/Ausbildung machen, da ich noch keine habe. Die Ausbildung würde am 1.9.10 beginnen.

Nun ist meine Frage: Wird die Übernahme der Umschulungskosten gestrichen, wenn wir mit meinem Freund zusammenziehen sollten?

Und um wiederkehrenden, unproduktiven Antworten vorzubeugen hier das was ich der TE beim letzten Mal geantwortet habe:

Entschuldige meine späte Antwort.

Zu deinen Fragen:

Ich werde im Mai 33 Jahre alt. Nach dem schulischen Teil der FH-Reife und einem Praktikumsjahr hatte ich eigentlich vor zu studieren, lernte in dem Zeitraum aber meinen Noch-Ehemann kennen. Daher kam ein Umzug in eine andere Stadt aus Verliebtheitsgründen nicht mehr in Frage und ich zog es in Betracht eine Ausbildung zur Industriekauffrau vorzuziehen. Leider war es in dem Jahr (1998) zu spät für eine Ausbildungsstelle, ich suchte mir einen Job im Einzelhandel. Dann bekam ich die Chance als Stellvertretende Filialleitung zu arbeiten, kurze Zeit später als Filialleitung. Nach unserer Hochzeit im Jahre 2001 stand für uns fest, das ich mich mehr um Haushalt und später um die Kinder kümmern werde. Habe dann nur noch Teilzeit und aushilfsweise gearbeitet, bis im September 2004 und im März 2007 unsere Töchter zur Welt kamen.
Anfang letzten Jahres habe ich mich von meinem Mann getrennt und das härteste Jahr meines Lebens durchgemacht, da mein Noch-Ehemann mir, den Kindern und dem Rest meiner Familie die Hölle auf Erden beschert hat! Ab Mai habe ich dann 100 Std. im Monat im Einzelhandel gearbeitet, wurde aber 5 Tage (!!!) vor Ablauf der sechsmonatigen Probezeit gekündigt, weil meine Filialleitung nicht mit Kritik klar kam!!! Ich arbeite seit Anfang Januar als Aushilfe im Verkauf, obwohl ich kaum was von dem Geld überbleibt, denn es wird mir zum Großteil vom Amt wieder abgezogen!!!!! Aber es interessiert mich nicht, denn ich will arbeiten!!! Und mein Freund ist vollberufstätig, aber er kann nicht für uns alle aufkommen, dafür reicht sein Gehalt nicht, deswegen bemühe ich mich jetzt um eine Ausbildung!!! Also muß ich mich vorher informieren, denn wenn ich es nicht tue, geht´s irgendwann den Bach runter, falls mir eine evtl. Förderung gestrichen wird!!!

sorry für den Roman ;-) aber viele bemäkeln ja erstmal ohne nach dem Hintergrund zu fragen.

#danke im Voraus für Eure Antworten

#blume Anika

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Ach ja, mein Ziel ist es von Hartz4 wegzukommen!!! Das ich keine Unterstützung mehr vom Amt bekomme, wenn wir zusammenziehen ist mir klar. Deswegen muß ich alle finanziellen Evetualitäten in Betracht ziehen!

#stern

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Hallo

Und wenn du Steuerklasse2 hast, wird daraus 1

Bianca

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Ich weiß, aber da ich im Moment leider nur geringfügige Jobs bekomme, ist das eh irrelevant #schmoll

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"Nun ist meine Frage: Wird die Übernahme der Umschulungskosten gestrichen, wenn wir mit meinem Freund zusammenziehen sollten?"

Es kommt darauf an. Sein Einkommen wird - abzüglich der Freibeträge nach dem SGB II - auf Euch mit umgelegt. Komt dabei noch ergänzender ALG II-Anspruch raus, dann ändert sich nichts. (Achtung: Wenn kein ALG II, dann musst du dich selbst um deine Krankenkasse kümmern oder aber einen Zuschuss beim Jobcenter beantragen, wenn die nicht schon automatisch prüfen, ob du nur wegen der Krankenkassenbeiträge hilfebedürftig wärest.)

Bekommt ihr dann gar kein ALG II mehr, dann KANN die ARGE die weitere Förderung als Darlehen gewähren.

LG
Ch.

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Danke für deine Antwort.

Ich gehe immer von dem Fall aus, das ich keinerlei Unterstützung mehr vom Amt bekomme. Es wäre mein Wunsch ohne auszukommen. Das mit der Krankenversicherung ist mir bewusst, deswegen muß ich ja alles einplanen...
Noch steht in den Sternen, OB ich die Umschulung/Ausbildung überhaupt genehmigt bekomme. Da die Umschulung eigentlich von der DRV bzw. von der Arbeitsagentur gefördert wird, ich aber Leistungen vom Landkreis beziehe (wohne in Niedersachsen), ist eine Förderung noch nicht sicher #schmoll Es gibt ja den Paragraph 77 im SGB II, jedoch hat mein Fallmanager, nachdem ich ihn darauf angesprochen habe (vorher hat er diesen § nicht ansatzweise erwähnt, meinte sofort, ich bekomme keine Umschulung weil ich keine Ausbildung habe...) gemeint, es sei ja ein KANN-Paragraph.
Naja, ich versuche mich jetzt durchzubeissen, denn irgendwas möchte und muss ich noch aus meinem Leben machen!

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Naja, "kann" heißt ja zum Glück nicht "Fallmanager KANN machen, was er will"; es gibt ermessenslenkende Weisungen der BA - an die sich die Optionskommunen allerdings gerne mal als nicht gebunden sehen. Ich weiß aber nicht, ob sie sich tatsächlich so ausklinken können, wenn es um Leistungen des SGB III (also Leistungen aus dem Bundes- und nicht dem Kommunaltopf) geht. Er muss eine Ablehnung schon hinreichend begründen, dabei sein Ermessen pflichtgemäß ausüben und das Ganze auch ggf. schriftlich widerspruchsfähig bescheiden.

Guckst du mal da, das ist die Geschäftsanweisung zum § 77 SGB III:

http://www.agentur-fuer-arbeit.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A05-Berufl-Qualifizierung/Publikation/HEGA-09-2009-Aenderung-FbW-Anlage.pdf

und guckst du da:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16g.html

Ich würde übrigens empfehlen, bei einem Wegfall der Hilfebedürftigkeit so oder so noch bei der BA arbeitssuchend gemeldet zu bleiben (unter anderem wegen der Rentenversicherung) - evtl. wäre dann ja eine Weiterförderung über die BA ohne Darlehen möglich. Aber da bin bzgl. der Regelungen überfragt.

LG
Ch.

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