Auf Messe was gekauft, Wiederrufsrecht?

Hallöchen,

ja wir sind in die Falle getappt, wir haben auf einer Messe (Rheinland-Pfalz Ausstellung) einen Staubsauger gekauft.

Ich hätte auf der Messer SCHWÖREN können das ich diesen Sauger brauche. Ja ohne den ist das Leben sinnlos...

Nachdem ich nun ne Nacht drüber geschlafen habe hab ich gedacht, Mensch was hast du nur geraucht, 1000 Euro für einen Staubsauger, deiner saugt doch und Beutel haste auch für noch mindestens ein Jahr.

Also würde ich gern wiederrufen aber auf diesem Vertrag ist keine Wiederrufsbelehrung keine Adresse wo ich den Wiederruf hinschicken kann usw.

Wie ist das mit nem Kauf auf der Messe habe ich Wiederrufsrecht? Ich habe vereinbart das ich bei Lieferung 400 Euro zahle und dann 100 Euro 6 mal.

LG

die#bla

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Hallo,

ich fürchte, du wirst dein Schmuckstück wohl behalten müssen....
Gesetzliches Rückgaberecht für einwandfreie Ware gibt es meines Erachtens nur, wenn man die Ware vorher nicht anschauen/ausprobieren konnte (also Katalog-/Internetbestellung etc), aber diese Möglichkeit müsstest du ja auf der Messe gehabt haben.
Das Rückgaberecht, dass man meist in Geschäften hat, ist freiwillig (sofern die Ware wie gesagt in Ordnung ist).

Aber sooo genau kenne ich mich da auch nicht aus, vielleicht hat ja jemand noch eine bessere Nachricht für dich?!

#verliebt

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Nein, es gibt kein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht in deinem Fall. Das Widerrufsrecht gilt nur bei betsimmten Verkäufen (Haustürgeschäft,...). Das Rückgaberecht ist bei Katalogverkäufen. Trotzdem räumen es viele Läden trotzdem ein, obwohl es für sie nicht vorgeschrieben ist.

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Als Adresse googelst einfach mal den Hersteller und nimmst die Adresse, die er im Impressum angegeben hat.

Und ja, Du hast auch bei Messekauf ein Rücktrittsrecht, weil diese Art der Veranstaltung rein rechtlich gesehen, den gleichen Stand wie das Haustürgeschäft hat.

Hier noch ein Link, da werden auch ähnliche Veranstaltungen genannt, wo Gerichte diese als Freizeitveranstaltungen angesehen haben, rein mal für den Fall, dass der Hersteller es auf einen Prozeß ankommen lässt.

http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=465

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Hallo,

das ist nicht korrekt. Lies dir mal deinen Link genau durch. ;-)

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Hallo,
ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine Verkaufsmesse ebenso wie ein Haustürgeschäft zu bewerten ist, weil es an der typischen "Überrumpelungssituation" fehlt. Ein Haustürgeschäft wird nur da angenommen, wo man gewöhnlicherweise nicht mit einem Vertragsschluss rechnen muss... und das würde zumindest ich bei einer Verkaufsmesse verneinen...
VG - kitty

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Hallo

Die Schlemmermeile war ja lecker.Die süßen Küken auch.Hast du die gesehen???

Zum Staubsauger kann ich dir nichts sagen.Ich habe mir so einen Sparschäler andrehen lassen.Ok brauch noch etwas übung #rofl#rofl.Das Ding zum dekorieren.Aber das hat nur 10 Euro gekostet.

Ich hoffe das du damit durchkommst.

Silopo mein Beitrag.Wann warst du denn da??

lg

8

#verliebt
jaaa die Küken hab ich auch gesehen die waren toll...
Wir waren gestern da. War wieder toll, letztes Jahr hab ich den Sparschäler gekauft #rofl. Der ist toll. Hab ich dem Verkäufer gestern auch gesagt, dann wollt er mir noch einen Verkaufen hab ich gesagt: Nö danke der von letztes Jahr ist noch tip top in Schuß dies Jahr verdient ihr an uns nix...

Wegen unserem Supersauger:

Manche Internetseiten sagen Vergnügungsveranstaltung deswegen ja Wiederspruch,
Manche sagen:
Wiederspruch nein weil wir aktiv da hin sind zur Messe
wieder andere sagen:
Wiederspruch ja weil Ratenzahlung.

Was solls ich versuch es schick den Wiederruf morgen per Einwurf/Einschreiben da hin, und dann mal sehen was passiert.

Danke für eure Tips und LG

die#bla

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Hallo

Wir waren auch gestern da.Ich wollte eigentlich wegen Gartenideen hin.Bin aber da so nicht fündig geworden.
Wir haben uns viele Prospekte mitgenommen.
Wahrscheinlich sind wir uns begegnet.#rofl
Ich fand es auch toll.Sogar unsere Kinder warten begeistert.
Viel Glück bei der stornierung.

lg