dringende Frage zu Hartz4 und Bedarfsgemeinschaft

hallo, meine Freundin hat folgendes Problem.

Sie wohnt mit ihrem freund zusammen(seit 2 Monaten) und bekommen zusammen Hartz4, nun hat sie sich von ihm getrennt,möchte eine eigene wohnung suchen.(bis zum gemeinsamen Wohnen wara auch alles okay in der Beziehung)
Sie hat aber 3 Monate Kündigungszeit,muss also noch 3 Monate mit ihm zusammen wohnen.

Er klaut ihr Geld, ihre EC-Karte,belügt sie den ganzen Tag und es gibt nur noch Streit.Zudem sitzt er den ganzen Tag auf dem Sofa,schaut Fernsehen und denkt gar nicht dran arbeiten zu gehen.Sie kümmert sich allein um ihr Kind(er ist nicht der Vater)

Er trifft sich jeden Tag mit Kumpels und säuft(anders kann man sich nicht ausdrücken)
Das Zusammenleben ist für sie unerträglich geworden.

Jetzt meine eigentliche Frage:
wie kommt sie ganz schnell aus der Wohnung raus?Auch zur Sicherheit des Kindes?Muss sie in so einem Fall die Kündigungsfrist einhalten?
Würde das AA ihr auch eine Wohnung bezahlen wenn sie vorzeitig auszieht?Immerhin wird ja für die gemeinsame Wohnung die Miete vom AA übernommen.
Kann sie sich sonst noch wo Hilfe holen,vom Sozialamt oder so?

Nur so nebenbei: sie ist noch im Babyjahr und hat auch noch keinen Kindertagesplatz gefunden, auch bei keiner Tagesmutter.Sie ist aber nicht zu faul zum arbeiten!!!

Also wenn sich hier jemand sehr gut damit auskennt dann her mit allen Tipps.

Vielen Dank dafür.

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Warum sollte sie die Kündigungsfrist nicht einhalten müssen?
Der Vermieter kann doch nichts dafür.

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Hallo,

sie kann ausziehen. Die Kosten für den Umzug werden höchstwahrscheinlich nicht übernommen. Die Kosten für die neue Wohnung aber schon. Für Ihren Ex zahlt die ARGE die dann zu teure Wohnung maximal 6 Monate weiter. Er muss sich dann auch eine angemessene Wohnung suchen.

LG

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Vorsicht mit solchen Ratschlägen, je nachdem wer alles im Mietvertrag steht, ist derjenige dann mit in der Zahlungspflicht, auch für Schäden, die der andere dann noch Verbleibende anrichtet, mal von den Mietzahlung ganz abgesehen. (Kratzer im Laminat, etc.... )

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Ich denke nicht, dass bei diesem Ratschlag Vorsicht geboten war. Es ging ja um die Frage des Ausziehens, nicht um eine umfassende rechtliche Beratung. Dann hätte ich wahrhaft mehr zu sagen gehabt :-p

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Der einfachste Weg wäre, dies mit dem Vermieter zu klären, sofern beide im Mietvertrag stehen, hat er durchaus die Möglichkeit eine Vertragspartei früher aus dem Vertrag zu entlassen.
Da er ebenfalls Leistungen bezieht, zahlt dann das Amt die Wohnung erstmal voll weiter, wird ihn aber mit 6 Monatsfrist zur Kostensenkung auffordern, was wiederum ihn dazu bewegen wird, mal wieder seinen Popo vom Sofa erheben zu müssen.

So hätte der Vermiter schon mal bis zu 3 Monate mehr gewonnen, kündigen sie jetzt zusammen, dann kann er in 3 Monaten schon nen Nachmieter suchen.

Kenne die Situation aus beiden Sichten, sowohl als Mieter, als auch als Vermieter und hatte bisher keinerlei Probleme mit früher aus nem Vertrag zu kommen, bzw. wen früher raus zu lassen.

Bei großen Wohnungsbaugesellschaften kanns natürlich zu Problemen damit kommen, weil zuviel Bürokratie.

Wenn nur sie im Vertrag stehen sollte, dann kann sie ihn natürlich auch einfach rauswerfen, dann bekommt sie die Aufforderung zur Kostensenkung mit 6 Monatsfrist vom Amt.

Egal welche Lösung funktioniert und am Ende verwendet wird, sie muß es auf jeden Fall dem Amt mitteilen, am besten nachweisbar.

Und sie soll sich die neue Wohnung vorher schriftlich absegnen vom Amt, bevor sie den Mietvertrag unterschreibt.

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Hi,

so wie ich das sehe, hat die Kündigungsfrist für die alte Wohnung nichts mit einer neuen Wohnungzu tun. Wenn sie auszieht, zahlt die ARGE eine angemessene Wohnung, dabei ist es völlig egal, wann sie auszieht.

Nun zu dem anderen:

Wenn beide im Mietvertrag stehen, dann muss er einverstanden sein, damit sie vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag entlassen wird.

Aber ich verstehe trotzdem nicht, wieso sie sich nicht einfach eine Wohnung sucht und auszieht. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.

Einfach angemessen Wohnung suchen, zur ARGE und melden, dass man da alleine mit Kind einzieht, weil man sich getrennt hat und das wars.
Die Kaution trägt die ARGE in der Regel als Darlehen.

Was arbeiten betrifft, sie hat 3 Jahre Elternzeit und kann diese auch voll nutzen. Wenn sie sich aber entschließt arbeiten zu gehen, bzw. einen Krippenplatz hat, einfach der ARGE bescheid sagen, dass sie sie vermitteln können und das wars auch schon.
Ach ja, was die Übernahme der Betreuungskosten für den Krippenplatz betrifft, dafür ist das örtliche Jugendamt zuständig, dort kann sie eine Übernahme der Krippenkosten beantragen.

LG

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Sonderkündigungsrecht weil der Partner ein A.. gibt es natürlich nicht.

Wer hat denn den Mietvertrag abgeschlossen?

Er??

Dann kann sie einfach ausziehen und sich was neues suchen.

Sie??

Ihn vor die Türe setzen (da kann man dann auch Freunde zur Hilfe holen um das durchzuziehen), dann erstmal das Schloss austauschen und mit dem Amt reden wegen Veringerung der Bedarfsgemeinschaft und dem weiteren Vorgehen

Beide??

Mit dem Vermieter sprechen,die Wohnung kündigen (ihren Teil des Vertrages (schriftlich)) und mit dem Amt sprechen.

VG
Tanja

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"die Wohnung kündigen (ihren Teil des Vertrages (schriftlich))"

Was soll denn bitte "ihr Teil des Vertrages" sein? Der Vertrag - sofern gemeinsam geschlossen- kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Und dazu bedarf es der Zustimmung ALLER Vertragsparteien...

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Klar kann der Vertrag nur von beiden gekündigt werden, aber wenn der werte Herr das nicht tut, dann ist sie erstmal die doofe. Es gibt Vermieter die lassen sich darauf ein und erhöhen damit erstmal auch den Druck auf den anderen der die Sache aussitzen möchte. Bescheuert ist es in jedem Fall.

.... aber wie bei so vielen Threats ist es auch hier, es wird zwar vom TE viel lamentiert, aber die Fakten halten sich in Grenzen und die Antworter spekulieren über die Möglichkeiten, weil Fragen nicht beantwortet werden ....

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Sie sollte mal zum JA gehen viele Mitarbeiter gehen auch mit zur ARGE und vermitteln.