Imbissbude... Anfängerfragen

Hallo

Vielleicht sind hier ja auch einige Imbissbuden-Betreiber?

Was muss ich tun, damit ich auf Märkten/Kirchweihen etc. Lebensmittel (z.B. Langosch, Crepes oder ähnliches) verkaufen darf/kann? Als erstes brauch ich einen Imbissstand. Klar. Wo kann man aber nachlesen, was alles rein muss, laut Gesetz?

Ein Gesundheitszeugnis hab ich schon. Auch ein Reisegewerbeschein besitze ich. Was wird noch benötigt?

Grüssle
Hummel

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Äh....

meinst du ernsthaft, dass es eine so gute Idee ist, sich mit etwas selbständig zu machen, obwohl man anscheinend keine Ahnung hat?

Ganz ehrlich? Ich würde mein Plan nochmal überdenken.

Gruß
Sandra

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Mein Gott, denkst du jeder Selbstständige wusste ALLES, bevor er sich selbstständig gemacht hat #klatsch

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Ja und? Irgendwo muß man ja mal anfangen, sich zu informieren, sie will ja nicht morgen schon auf dem Markt stehen ...

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Vermutlich die jeweilige Genehmigung der ortsansässigen Behörden, oder desjenigen, der den Festplatz unter seiner Kontrolle hat.

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was du brauchst?

ein gründerseminar. wird von der arbeitsagentur, ihk oder hwk angeboten.

dann erstellst du einen businessplan inkl. renditevorschau und liquiditätsübersicht.

im zuge dessen erstellst du dir eine art laufzettel.

wenn du denkst, dass du das alles nicht brauchst, kannst du dir auch gleich folgende seiten merken:

www.arbeitsagentur.de und www.meine-schulden.de


LG

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Danke. Ich werd mich mal erkundigen, wann ich so ein Seminar besuchen könnte. Es soll ja wirklich nicht gleich morgen losgehen, frühestens Ende des Jahres bzw. Frühjar 2011.

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Hallo!

Erkundige dich bei deinem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt.
Wir haben zB für unsere Gewerbetreibende (auch für Marktstände) schon mal so eine Art Hinweiszettel auf unserer Internetseite und unsere Lebensmittelkontrolleure kommen für ein Beratungsgespräch auch zu dir raus. Besser wenn noch nicht alles steht, als wenn es zu spät ist.
Troztdem solltest du dich, wenn du in einen anderen Kreis fährst, vorab auch immer in der Lebensmittelüberwachung melden. Manch einer hat vielleicht noch speziellere Vorschriften oder legt Teile von Verordnungen (852/2004 zB) strenger aus.
Ich denke den Gaststättenschein von der IHK brauchst du eher nicht aber schaden tut er auch nicht.

Grüße
Nicole

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warum versuchst Du nicht einen Aushilfsjob in einem Imbisswagen zu bekommen? So kannst Du Dir erstmal einen Eindruck verschaffen.

Gruß

Manavgat