Wie wird das Mutterschafts- auf das Elterngeld angerechnet?

Hallo Urbianerinnen und Urbianer,

eine Frage: wie wird eigentlich das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?

Also, um etwas genauer zu sein: das Mutterschaftsgeld in den ersten 8 Wochen ist ja höher als das Elterngeld. Wird der Überschuss, also die Summe, um die das Mutterschaftsgeld das Elterngeld in dieser Zeit übersteigt, dann in den Folgemonaten (ab Woche 9) noch vom Elterngeld abgezogen?

LG
Nina

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Hi,
nein.

Du bekommst die 8 Wochen nach der Geburt (oder halt entsprechend, kann ja auch mehr sein - 8 Wochen sind es mindestens) Mutterschaftsgeld. Für Folgemonate nach Ende Auszahlung Mutterschaftsgeld wird da nichts mehr angerechnet.

Was aber natürlich sein kann ist, dass man länger als 8 Wochen Mutterschaftsgeld bekommt. Und dann kann es sein, dass man im 3. Lebensmonat nur anteilig oder auch gar kein EG bekommt (bzw. sogar noch länger nicht).

Mal als Beispiel: ich hatte gute 10 Wochen Mutterschaftsgeld nach der Geburt, da ich gute 2 Wochen vor ET entbunden habe.

Ich habe die ersten zwei Monate Mutterschaftsgeld bekommen, und im dritten Monat anteilig Mutterschaftsgeld und anteilig Elterngeld (so viel aufgestockt, dass es die normale Elterngeldhöhe erreicht hatte). Innerhalb des Monats, wo noch Mutterschaftsgeld bezahlt wird wird das natürlich angerechnet.

Viele Grüße
Miau2

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Hallo Nina,

die Elternzeit beginnt für die Mutter erst nach dem Mutterschutz.

Fröhliche Grüße von Swety

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Nein, die Elternzeit beginnt bereits mit der Geburt. Aber das war ja auch nicht die Frage, sondern die Frage war nach dem Elterngeld. Und da ist es einfach so, dass solange das Mutterschaftsgeld in einem Monat höher ist, als das Elterngeld es wäre, bekommt man eben nur Mutterschaftsgeld. Wenn eine Frau keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, bekommt sie ab den Tag der geburt Elterngeld.

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Noch zu ergänzen ist das Elterngeld höher gitbs Elrterngeld und Mutterschsftgeld bis zur höheren Summe.

Und doch, die Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz laut BEEG!

Dehalb ja auch erst die Anmeldung 1 Woche nach der Geburt, also 7 Wochen vor Beginn!

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Vielen Dank für Eure Antworten.

Die Frage war noch rein theoretisch, aber mich hatte ein anderer Thread hier stutzig gemacht (10,34 EUR ...).

Irgendwie bin ich da auf die Idee gekommen, dass möglicherweise der Überschuss aus Mutterschaftsgeld zum Elterngeld in den Folgemonaten angerechnet wird.

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Nein, das hatte da nur was mit dem Splitting zu tun.